20-jähriger Gambier

Geplante Abschiebung in Tirol sorgt für Kritik

Maria Sterkl, 9. Mai 2011, 17:16
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    foto: privat

    Soll Opfer eines Verfahrensfehlers sein: Lamin J.

20-Jähriger mit guten Deutschkenntnissen und Jobzusage soll nach vier Jahren abgeschoben werden - Berater: "Integration wurde nicht geprüft"

Wieder sorgt ein Abschiebungsfall für Aufregung: In Hall in Tirol soll der 20-jährige Lamin J. am Montag abgeschoben werden, obwohl er laut seinen BetreuerInnen „ein klarer Fall für das Bleiberecht" wäre: J., der mit 15 Jahren alleine nach Europa geflohen und in Österreich seinen Asylantrag gestellt hat, habe in den vier Jahren seines Aufenthaltes hier Wurzeln geschlagen, sagt sein Rechtsberater Ralf Niederhammer von der Unabhängigen Flüchtlingsberatung der Diakonie: Er habe Deutsch gelernt, ein A2-Sprachdiplom in Händen, bei diversen Projekten ehrenamtlich mitgearbeitet, verfüge über Freundeskreis und ein Jobangebot, das er mangels Aufenthaltstitel nicht annehmen darf. 

Abschiebung am Dienstag

Am Dienstag, so Niederhammer, soll J. via Brüssel nach Gambia abgeschoben werden. Ein Antrag auf humanitären Aufenthalt wurde von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zurückgewiesen. Begründung: Seit der Ablehnung des Asylantrags im Juni 2007 sei „keine maßgebliche Veränderung des Sachverhalts" zu bemerken. 

Genau diese Begründung ist es, die BeobachterInnen Kopfzerbrechen bereitet: Im Juni 2007 habe sich J. erst seit einem halben Jahr in Österreich aufgehalten. In den Jahren danach habe er sich schrittweise hier integriert. 

"Integration nicht geprüft"

„Seit 2007 ist J.s Integration nicht mehr geprüft worden - ein klarer Verfahrensfehler", ärgert sich Niederhammer. Dem widerspricht der zuständige Beamte in der BH Innsbruck, Klaus Lamplmayr: „Wir haben das geprüft, und ja, der Sachverhalt hat sich verändert. Aber er hat sich eben nicht maßgeblich verändert." 

Ganz anders sieht das der Innsbrucker Rechtsanwalt Max Kapferer: „J. war bei der Erlassung der Ausweisung erst 16 Jahre alt. Seine gesamte Entwicklung in den letzten vier Jahren wird als nicht maßgeblich negiert", so Kapferer, dabei seien gerade die Jahre zwischen dem 16. und dem 20. Lebensjahr „im Leben eines jungen Menschen für seine persönliche Entwicklung enorm wichtig" .
Dazu kommt, dass sich J. in den drei Jahren seit seinem Ausweisungsbescheid nicht einfach der Fremdenpolizei widersetzte, sondern in der Hoffnung auf Legalisierung im Land blieb: Kurz nach Ablehnung seines Asylantrags im Juni 2007 erhob er Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof - doch der brauchte drei Jahre, um die Beschwerde zurückzuweisen.

Gerichtsurteil

Auf Nachfrage von derStandard.at deutet BH-Beamter Lamplmayr einen weiteren Grund an, warum J. nicht hierbleiben darf: „Wir müssen auch die strafrechtliche Unbescholtenheit prüfen. Mehr kann ich dazu nicht sagen."

Dass eine strafgerichtliche Verurteilung vorliege, gibt auch Rechtsberater Niederhammer zu. Allerdings handle es sich um eine Geldstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren - und es gehe weder um Gewalt, noch um eine Vermögensstraftat, sondern um „eine Lächerlichkeit".

Lächerlich oder nicht - die Tatsache, dass drei Jahre Frist gewährt wurden, sei "ein deutliches Zeichen, dass auch das Gericht dem Verurteilten eine positive Prognose ausstellt, dass er nicht mehr straffällig wird", meint Anny Knapp von der Asylkoordination. Und genau darum gehe es bei der Integrationsbeurteilung - „ob er zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden könnte". Im übrigen sei die Unbescholtenheit „kein Knock-out-Kriterium, sondern immer in Abwägung mit den anderen Integrationskriterien zu gewichten". 

Jetzt liegt der Ball beim Innenministerium, das über die Berufung gegen den BH-Bescheid entscheiden muss. Laut Niederhammer ist J.s Abschiebung für Dienstag sieben Uhr angesetzt.

SP-Landesrat: "Entscheidung abwarten"

Die Tiroler Grünen orten im Vorgehen der Bezirksbehörden einen "skandalösen Verfahrensfehler", der nun geprüft werden müsse. Vorsichtige Skepsis kam am Montag vom Integrations-Landesrat Tirols, Gerhard Reheis: Im derStandard.at-Gespräch meinte Reheis, er würde sich "schon vorstellen, dass man die rechtskräftige Entscheidung abwartet, bevor man die Abschiebung durchführt".
 (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.5.2011)

Kommentar posten
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Helmut Schuster
44
11.5.2011, 15:28
Vorstrafe

Ich denke, dass Unbescholtenheit schon eine Voraussetzung für die Einbürgerung sein sollte.

G e o r g
10
29.5.2011, 19:12

Ich denke nicht, dass eine Verurteilung wegen irgendetwas die Abschiebung in eine Folterland rechtfertigt.

carpediem99
 
01

wieviele millionen kämen ihrer meinung nach dann noch infrage? wollen sie die alle ausweisen , wenn sie kommen? , lassen wir sie einfach da... gutmensch mit tunnelblick

schwechater
10
29.5.2011, 18:29

sie ist abzuwägen, falls Du lesen solltest

Marilynn E.
01
28.5.2011, 20:38

da geht´s ja nicht um einbürgerung, sondern um ein bleiberecht.

Prag-Fan
40
11.5.2011, 11:03
Rot-Weiß-Rot Karte

Sorry, das klingt zwar leider sehr diskriminierend aber sollte man nicht zumindest denen, die tatsächlich integriert sind mit Arbeitsplatz etc. eine Chance geben bevor man andere Menschen mit einer Rot-Weiß-Rot Karte ins Land holt die ev. Österreich nur von der Landkarte kennen?
Ich kenne Fälle wo Österreich bisher nur profitiert hat und Steuergelder kassiert hat. Zwei haben einen Imbisstand (selbstständig arbeiten darf man in Österreich auch ohne Aufenthaltsgenehmigung, nur als Arbeiter/Angestellter gibt es für unter 5 % eine Erlaubnis) und zahlen fleissig Steuern. Nun wurde nach über 5 Jahren ihr Antrag negativ beurteilt. Die Polizei gibt einen negativen Bescheid ab aufgrund von Parkvergehen!!! Ich bin damit auch polizeilich belastet...

van.der.stiege
01
11.5.2011, 19:21
also das mit dem parkvergehn...

.. ist entweder eine bewusste luege deinerseits oder man hat dir einen bären aufgebunden (um die echten gruende zu verschweigen)

denn falschparken ist ja nur eine verwaltungsstrafe (wird von einer behörde ausgestellt) und wegen sowas wird keinem ein aufenthaltsrecht aberkannt bzw. nicht verlängert.

queen_nelly
00
29.5.2011, 00:43
parkvergehen - strafverfügung - gefängnis

wenn du deine organstrafverfügung (welche in kleineren orten übrigens polizisten ausstellen) nicht bezahlen kannst, landest du früher oder später im gefängnis. ein asylwerber, der nunmal nicht arbeiten DARF, hat zum überlegen grad mal genug, für geldstrafen wohl kaum.

so viel also zu "deinem" bären aufbinden ....
außerdem gibts für geldstrafen mehrere "möglichkeiten". jedenfalls wars kein gewaltdelikt und keines gegen vermögen (dritter). wir sollten wohl wirklich zwischen "fehler" und "kriminalität" unterscheiden!

Prag-Fan
00
12.5.2011, 17:22
Parkvergehen

Hallo van.der.stiege,
habe leider erst gestern persönlich eine Organstraverfügung von der Bundespolizeidirektion erhalten da ich zu nahe an einem kaum mehr ersichtlichen Schutzweg geparkt habe.
Aussteller: Stadtpolizeikommando

Javert
00
13.5.2011, 16:34

also ich traue unserer polizei ja sehr viel zu, aber das KANN so nicht ganz stimmen.

die fremdenpolizei kann das falschparken doch gar keiner person zuordnen - ein strafmandat geht grundsätzlich (geht gar nicht anders) an den fahrzeughalter - der muß aber noch lange das parkdelikt nicht selber begangen haben (er muß nur löhnen).

es sei denn, ihre bekannten waren so blöde, es auf eine lenkerauskunft ankommen zu lassen.

van.der.stiege
02
13.5.2011, 12:19
so und jetzt gehens halt nochmals zu ihrer polizeistation hin...

... und fragen ob sie aufgrund des falschparkens einen vermerk in ihren akten haben der es ihnen zb. unmöglich macht einen job bei der polizei, oebb (oder sonstigen staatlichen organisation die von ihnen einem auszug aus dem strafregister sehen wollen) oder ob sie nun - angenommen sie hätten die deutsche staatsbuergerschaft - aufgrund dessen den antrag auf die österreichische staatsbuergerschaft verweigern wuerden.

Prag-Fan
33
11.5.2011, 10:57
Individuelle Betrachtung

Es gibt für viele Nationen nur eine Möglichkeit in Österreich bleiben zu können - Asylantrag. Leider gab es jahrelang wie es aussieht (oder gewollt?) eine Hinauszögerung der Verfahren. Damit sind Asylwerber über Jahre in Österreich bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Zu diesem Zeitpunkt sind die Menschen hoffentlich in Österreich gut integriert und beherrschen die Sprache. Dann, in vielen Fällen über 5 Jahre nach dem Erstantrag sollen sie abgeschoben werden. Dabei haben Sie nur das probiert, was wohl jeder an seiner Stelle tun würde. So lange alle Instanzen angerufen wie möglich.

Felix Kuttinger
 
13
11.5.2011, 19:39
War das jetzt ernst gemeint?

Probieren was rein geht. Und das durch alle Instanzen, so lange wie möglich. Lieber Freund, unser Rechtsstaat ist kein Spielplatz. Diese Unkultur des Ausnützens, Schwindelns, Vortäuschens und Lügens ist es, was mich an der NGO-Praxis im Asylwesen so ankotzt. Und zuguterletzt wird einem auch noch ein jeder straffällig gewordene Asylwerber als "gut integriert" vorgegaukelt.

queen_nelly
00
29.5.2011, 00:51
instanzen

JEDEM steht zu, alle instanzen nach hilfe zu durchlaufen! JEDEM! gesetzlich!
wenn es rechtens ist, daß jemand sein urteil (zb. weil jemand von ihm geld fordert) hinauszuzögern, indem er in berufung geht, dann muß das aber ganz besonders dann rechtens sein, wenn es um die gesamte zukunft eines menschen geht!
daß manche nicht bleiben KÖNNEN (nicht nur nicht dürfen) ist auch klar, aber daß er darum kämpft so weit und so lange das (gesetzlich) möglich ist, sollte JEDER mensch JEDEM menschen zu gestehen und KEINESFALLS negativ als kriminalakt (be)werten!

Richard III
03
11.5.2011, 14:25
hm- und das (probieren, was geht, auch wenn es ihm nicht zusteht) nennen Sie fair und sozial? - ich nicht.

LG,

Ri

Prag-Fan
21
12.5.2011, 17:00
auch wenn es ihm nicht zusteht

Hallo Richard,
glauben Sie die Leute kennen das Asylgesetz wenn Sie nach Österreich/Europa kommen?

zu Hause
14
11.5.2011, 07:44
Weder ein Gewalt- noch ein Vermögensdelikt...

Hat er sich vielleicht als mobiler Pharmazeut betätigt?

Eine Bewährungszeit von drei Jahren fasst man jedenfalls sicher nicht für eine "Lächerlichkeit" aus, wie sein Anwalt behauptet.

Nizza
45
10.5.2011, 12:11

In 4 Jahren nur Deutschkenntnisse A2. Da kann meine Tochter schon besser Englisch und die geht in die erste Klasse Gymnasium.

Prag-Fan
40
11.5.2011, 12:28
Sprachen

Hallo Nizza,
wenn Ihre Tochter so brilliant Sprachen lernt dann soll Sie mal Tschechisch oder noch besser Finnisch oder Chinesisch versuchen.
Vielleicht wird dann für Sie ersichtlich wie schwer es für viele ist Deutsch zu lernen.

Felix Kuttinger
 
03
11.5.2011, 19:41

Die deutsche Sprache erlernen ist sicherlich nicht leicht, aber auch wiederum nicht so schwer, wenn man seinen Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land hat.

as ri
31
11.5.2011, 01:31

Das hat gar nichts zu sagen!
Die Hauptbeschäftigung ihrer Tochter liegt im nestgeschützten Lernen, ein Asylant wäre froh darüber, da geht es vermutlich mehr ums Überleben..
Noch dazu muß man erst 2 x Prüfung konform ablegen, tut das jeder freiwillig? Auch mit positivem Bescheid?

Tim Eodanaos
21
10.5.2011, 16:45
Da ist Ihre Tochter ja ganz eine G'scheite!!!

Laut österreichischem Unterstufenlehrplan sollte sie A1 bis zur 4. Klasse haben, ab der 5. dann B1.
Das arme Kind wird sich langweilen die restlichen 3 Unterstufenjahre. Ab in die Sir Karl Popper Schule mit ihr!

Tim Eodanaos
00
10.5.2011, 22:03
Korrigiere mich:

A2 sollte Ihr Fräulein Tochter bis zur 4. Klasse laut Lehrplan haben.
Ich entschuldige mich für den Typo.

ordy
312
10.5.2011, 11:43

Kurz zusammengefasst:
Wieder einmal wurde versucht das Instrument Asyl für Einwanderung zu mißbrauchen.
Wahrscheinlich lassen sich die Behörden aber wieder von den Medien unter Druck setzen und dieses Verhalten wird am Ende mit Aufenthaltsrecht belohnt.
Klar das sich das rumspricht und Nachahmer animiert.

Unwichtig^10
30
27.5.2011, 18:14

Die Unzumutbarkeit ist doch, dass der Statt (wir) 4 Jahre brauchen, um festzustellen, dass er kein Asyl bekommen kann! Wenn das aufgrund unserer Unfähigkeit und/oder Personalengpässen solange dauert, muss man schon auch über humanitäres Bleiberecht sprechen. Es müsste gesetzliche Verfahrensdauergrenzen festgelegt werden. Aufklärungsarbeit (dass Europa kein Paradies ist und wir wieder abschieben) in den Quellstaaten sollte man auch überlegen; und ich rede hier über eindeutige Fälle von Wirtschaftsflüchtlingen und nicht von politischen Krisengebieten/failed states/etc.

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