Unternehmen aus Oberösterreich zahlte Abteilungsleiterin um 500 Euro weniger - Nach einer Fehlgeburt wurde sie gekündigt
Linz - Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat für eine Abteilungsleiterin knapp 16.000 Euro Nachzahlung erwirkt. Der Grund: Die Frau verdiente trotz gleichwertiger Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Dem Ersuchen um Gehaltsanpassung kam die Firma aus der Metallbranche nicht nach. Nach einer Fehlgeburt wurde die Mitarbeiterin sogar gekündigt. Dieser Fall sei eine mehrfache Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, so die Arbeiterkammer.
Die 35-jährige studierte Wirtschaftswissenschafterin mit mehrjähriger Berufserfahrung arbeitete in einem oberösterreichischen Unternehmen als Einkaufsleiterin. Während sie im ersten Jahr rund 2700 Euro verdiente, waren alle übrigen männlichen Abteilungsleiter in der nächsthöheren Verwendungsgruppe eingereiht und verdienten deutlich mehr. Laut Firmen-Organigramm waren aber alle gleichgestellt.
500 Euro weniger
Verhandlungen über eine Anpassung ihres Gehalts scheiterten, von Seiten des Betriebes wurden geringere Berufserfahrung und ein kleineres Aufgabengebiet ins Treffen geführt. Tatsächlich waren die Tätigkeiten aber gleichwertig, selbst unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vordienstjahre ergab sich ein monatlicher Einkommensnachteil von mindestens 500 Euro.
Nach etwa einem Jahr in der Firma wurde die Frau schwanger. Der Betrieb reagierte wenig erfreut und nutzte die Gelegenheit, sie unmittelbar nach einer erlittenen Fehlgeburt zu kündigen. "Der Zusammenhang zwischen der Schwangerschaft und der Kündigung war offensichtlich", sagt Edith Rabl von der AK Oberösterreich im Gespräch mit derStandard.at. Unmittelbar nach der Rückkehr in den Job war die Mitarbeiterin mit einer "komischen Arbeitssituation" konfrontiert, berichtet Rabl. Auf der einen Seite hatte sich das Arbeitsklima massiv verschlechtert, auf der anderen Seite war klar, dass die Firma schon auf der Suche nach Ersatz war. "Die Betroffene entdeckte eine Stellenanzeige in einer Zeitung, wo ihr eigener Job ausgeschrieben war." Kurze Zeit später wurde sie gekündigt.
Mehrfache Diskriminierung
Die Linzerin wandte sich an die AK-Gleichbehandlungsberatung, wo die Expertinnen feststellten: Hier handelt es sich um einen Fall von mehrfacher Diskriminierung nach dem Geschlecht. Zum einen wurde der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verletzt. Und zum anderen stand die Kündigung klar im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bzw. Fehlgeburt.
Der Betrieb versuchte zwar, die Kündigung als Folge mangelhafter Arbeitsleistung darzustellen, konnte dafür aber keine Nachweise bringen. Man hatte das ursprünglich auf sechs Monate befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt und danach der Mitarbeiterin ständig zusätzliche Aufgaben übertragen - keine echten Indizien für Unzufriedenheit. Ganz im Gegenteil: "Die Firma war mit ihr sehr zufrieden", so Rabl.
Die Klage der AK beim Arbeitsgericht war erfolgreich. Die Arbeitnehmerin erhielt im Vergleichsweg knapp 16.000 Euro Nachzahlung. Eine Weiterarbeit im Betrieb war für die Frau nicht mehr vorstellbar. (om, derStandard.at, 9.5.2011)