Wien - Die Entschädigung nach Freisprüchen sei unzureichend, bei langen Verfahren wie jenem gegen die Tierschützer blieben die Betroffenen auf unzumutbaren Kosten für die Verteidigung sitzen: Das meinen vier der fünf Parlamentsparteien - außer der ÖVP.

Konkret fordern SPÖ, Grüne, FPÖ und BZÖ, die maximale Entschädigungssumme von 1250 Euro für Anwaltkosten im Fall eines Einzelrichterverfahrens zu erhöhen. Verteidiger-, Richter- und Staatsanwaltsvertretungen teilen die Forderung. Im Tierschützerfall haben drei der 13 Freigesprochenen keine Verfahrenshilfe. Als Haftentschädigung könnten sie nach der früheren Regelung, die für sie noch gilt, bis zu 100 Euro pro U-Haft-Tag bekommen. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 7./8. Mai 2011)