Bosnien-Beauftragter Inzko setzte Frist - Geplante Volksabstimmung richtet sich gegen gesamtstaatliche Justiz und den internationalen Beauftragten - Dodik will hart bleiben
Sarajevo - Der Internationale Bosnien-Beauftragte Valentin Inzko hat dem serbischen Landesteil (Republika Srpska) eine siebentägige Frist eingeräumt, um einen umstrittenen Parlamentsbeschluss für ein Referendum zur gesamtstaatlichen Justiz außer Kraft zu setzen. Das vom bosnisch-serbischen Präsidenten Milorad Dodik initiierte Referendum soll ganz offensichtlich die gesamtstaatlichen Justizbehörden, die für Kriegsverbrechen und Organisierte Kriminalität zuständig sind, und die Rolle des Bosnien-Beauftragten untergraben.
Inzko wird am Montag im UNO-Sicherheitsrat seinen jüngsten Bericht zur Situation in Bosnien-Herzegowina präsentieren. Anschließend soll er in Washington auch die US-Behörden über die Situation in dem Balkan-Land informieren. Sollte der Referendums-Beschluss nach seiner Rückkehr nach Sarajevo nicht annulliert werden, werde er ihn selbst aufheben, zitierten bosnische Medien am Donnerstagabend den österreichischen Diplomaten Inzko.
Dodik beharrt auf Beschluss
Dodik erwiderte umgehend, die bosnisch-serbischen Behörden hätten keine Absicht, den Referendumsbeschluss rückgängig zu machen. Der internationale Bosnien-Beauftragte habe das Recht, den Beschluss zu annullieren. Damit die Annullierung umgesetzt werden könne, müsse sie aber auch im Amtsblatt der Republika Srpska veröffentlicht werden. "Wir werden sie nicht veröffentlichen", stellte Dodik klar.
Das bosnisch-serbische Parlament hatte am 13. April beschlossen, ein Referendum im kleineren Landesteil zur gesamtstaatlichen Justiz und den Entscheidungen des mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteten internationalen Hohen Repräsentanten abzuhalten. Ein Termin steht bisher nicht fest. Dabei sind die Landesteile (Entitäten) gar nicht berechtigt, über die gesamtstaatlichen Institutionen zu entscheiden.
Teilung in zwei Entitäten
Die ehemalige jugoslawische Teilrepublik Bosnien-Herzegowina ist durch das Dayton-Friedensabkommen in zwei separate Entitäten - die Bosniakisch-Kroatische Föderation und die Republika Srpska - geteilt worden. Das unter internationaler Vormundschaft stehende Land ist aufgrund der komplexen staatlichen Strukturen institutionell weitgehend gelähmt. Bosnische Serben beschuldigen das gesamtstaatliche Gericht und die Staatsanwaltschaft, sich vor allem mit mutmaßlich von Serben begangenen Straftaten zu befassen.
In seinem neuen Bericht an den UNO-Sicherheitsrat beschuldigt Inzko laut Medienberichten die Serbische Republik einer "klaren Verletzung des Dayton-Friedensabkommens". Die jüngsten Entscheidungen der bosnisch-serbischen Führung stellten die bisher schwersten Verletzungen des Dayton-Abkommens seit Kriegsende 1995 dar.
Wie die Tageszeitung "Glas srpske" berichtet, hat Inzko seinem Bericht erstmals eine ganze Beilage unter dem Titel "Republika Srpska" beigefügt. Darin heiße es: Das bosnisch-serbische Parlament untergrabe mit seinen Beschlüssen die Rolle des Hohen Repräsentanten direkt; die Befugnisse des Verfassungsgerichtes Bosnien-Herzegowinas würden infrage gestellt, die Zuständigkeit der gesamtstaatlichen Justiz auf dem Gebiet der Republika Srpska bestritten. Infrage gestellt werde auch die Rolle des gesamtstaatlichen Parlamentes, wenn es um Gesetze gehe, welche die gesamtstaatlichen Justizinstitutionen betreffen. Die bosnisch-serbischen Behörden und Präsident Dodik bestritten weiterhin "offen" die territoriale Integrität und Souveränität Bosniens. (APA)