Deutschland darf Sexualverbrecher nach Haftende nicht zusätzlich einsperren, sagt das Höchstgericht - Stattdessen Therapie
Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Grundsatzurteil verkündet, da brodelte es bereits in den Boulevardmedien. "Lassen sie jetzt gefährliche Sexverbrecher einfach frei?", fragte Bild online herausfordernd Richtung schwarz-gelber Regierung.
Ja, einige schon - so muss die Antwort lauten. Denn die Höchstrichter räumten mit einer Praxis auf, die es in Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte, die aber rund 500 Schwerkriminelle (Mörder, Sexualverbrecher) betrifft. Sie haben ihre Strafen bereits abgesessen, sind aber immer noch in Haft, konkret in "nachträglicher Sicherheitsverwahrung". Nicht weil sie etwa während der Haft eine weitere Straftat begangen haben, sitzen sie weiter ein. Sondern weil sie als so gefährlich eingestuft wurden, dass es zu riskant erscheint, sie in Freiheit zu entlassen.
Damit kommt diese nachträgliche Sicherheitsverwahrung einer lebenslangen Haftstrafe gleich. Und diese ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Somit verstoße das lebenslange "Wegsperren" gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Sie gaben damit vier Inhaftierten recht, die geklagt hatten, und schlossen sich zugleich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an.
Hausaufgabe für Politik
Die 500 Betroffenen kommen nach dem Urteil jedoch nicht sofort frei. Zwar trug das Höchstgericht der Politik eine umfangreiche Hausaufgabe auf: Sie muss bis Mai 2013 einen Ersatz für die Sicherheitsverwahrung schaffen. Das kann durchaus eine weitere "Inhaftierung" sein. Diese aber muss sich vom vorherigen Arrest deutlicher unterscheiden. Das Gesamtkonzept müsse "freiheitsorientiert und therapiegerichtet" sein. Die Betroffenen müssen also durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Auch solle es mehr Kontakte nach außen geben, etwa zur Familie.
Bis dieses Konzept umgesetzt wird, kann es auch noch Sicherheitsverwahrung geben - allerdings nur für hochgefährliche Straftäter, denen eine psychische Störung nachgewiesen wird.
Die anderen müssen bereits bis zum Ende dieses Jahres freigelassen werden. "Das wird schwierig, das kostet viel Geld", erklärte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Denn solange es keine geeigneten Therapie-Einrichtungen gibt, muss die Polizei die Betroffenen 24 Stunden lang überwachen, um weitere Sexual- und Gewaltübergriffe zu verhindern. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD Printausgabe, 5.5.2011)