Deutschland

Schwerverbrechern in Deutschland winkt mehr Freiheit

Birgit Baumann aus Berlin , 4. Mai 2011, 19:16

Deutschland darf Sexualverbrecher nach Haftende nicht zusätzlich einsperren, sagt das Höchstgericht - Stattdessen Therapie

Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Grundsatzurteil verkündet, da brodelte es bereits in den Boulevardmedien. "Lassen sie jetzt gefährliche Sexverbrecher einfach frei?", fragte Bild online herausfordernd Richtung schwarz-gelber Regierung.

Ja, einige schon - so muss die Antwort lauten. Denn die Höchstrichter räumten mit einer Praxis auf, die es in Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte, die aber rund 500 Schwerkriminelle (Mörder, Sexualverbrecher) betrifft. Sie haben ihre Strafen bereits abgesessen, sind aber immer noch in Haft, konkret in "nachträglicher Sicherheitsverwahrung". Nicht weil sie etwa während der Haft eine weitere Straftat begangen haben, sitzen sie weiter ein. Sondern weil sie als so gefährlich eingestuft wurden, dass es zu riskant erscheint, sie in Freiheit zu entlassen.

Damit kommt diese nachträgliche Sicherheitsverwahrung einer lebenslangen Haftstrafe gleich. Und diese ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Somit verstoße das lebenslange "Wegsperren" gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Sie gaben damit vier Inhaftierten recht, die geklagt hatten, und schlossen sich zugleich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an.

Hausaufgabe für Politik 

Die 500 Betroffenen kommen nach dem Urteil jedoch nicht sofort frei. Zwar trug das Höchstgericht der Politik eine umfangreiche Hausaufgabe auf: Sie muss bis Mai 2013 einen Ersatz für die Sicherheitsverwahrung schaffen. Das kann durchaus eine weitere "Inhaftierung" sein. Diese aber muss sich vom vorherigen Arrest deutlicher unterscheiden. Das Gesamtkonzept müsse "freiheitsorientiert und therapiegerichtet" sein. Die Betroffenen müssen also durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Auch solle es mehr Kontakte nach außen geben, etwa zur Familie.

Bis dieses Konzept umgesetzt wird, kann es auch noch Sicherheitsverwahrung geben - allerdings nur für hochgefährliche Straftäter, denen eine psychische Störung nachgewiesen wird.

Die anderen müssen bereits bis zum Ende dieses Jahres freigelassen werden. "Das wird schwierig, das kostet viel Geld", erklärte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Denn solange es keine geeigneten Therapie-Einrichtungen gibt, muss die Polizei die Betroffenen 24 Stunden lang überwachen, um weitere Sexual- und Gewaltübergriffe zu verhindern. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD Printausgabe, 5.5.2011)

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meineMeinung1969
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Wenn´s nicht ...

... krank wäre, müsste man den Richtern wünschen, einigen der Freigelassenen in einer dunklen Seitengasse zu begegnen ... - die deutschen Richter sind ja noch schwachsinniger als die österreichischen.

mM

denke
00

Letztlich kommt man damit aber auch zu einer Debatte über Präventivhaft.
Robert K. Ressler, der dem FBI die Täterprofile schmackhaft gemacht hat, stand mal vor einer schwierigen Situation.
Er entdeckte bei einem Mann, der wegen einer anderen Tat im Gefängnis saß und um Begnadigung bat, das dieser die prinzipielle Anlage zum Serienmörder hatte.
Was tun?
Er hatte diese dunkle Seite bislang nicht ausgelebt, aber wenn man ihn rauslässt, dann macht man sich womöglich mitschuldig.
Aber natürlich sind auch Gutachter nicht perfekt.
Schließlich wurde er nicht rausgelassen, schließlich ist Begnadigung ein Gnadenakt und man hatte es in der Hand.
Auch wenn die Verweigerung der Begnadigung nichts mit der Ursprungstat zu tun hat.

Pessimist-Realist
 
00
"Er entdeckte bei einem Mann, der wegen einer anderen Tat im Gefängnis saß und um Begnadigung bat, das dieser die prinzipielle Anlage zum Serienmörder hatte."

Einen vergleichbaren Fall kenne ich auch - dabei wurde mittels Gehirntomographie ermittelt welche Teile des Gehirns bes. beansprucht wurden.
Am Ende hatte der Leiter des Experimentes einen FAST identischen Scan wie ein Serienmörder...

charltonathleticfc
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Warum kommen Mörder überhaupt frei, wenn lebenslang auch wirklich lebenslang bedeuten würde, gebe es keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung.

verleih nix
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warum holen wir nicht ab mittelmäßiger verdachtslage obamas marines und schaffen das problem endgültig aus dem weg?

ah ja! das mittelalter ist ja schon vorbei.

Pessimist-Realist
 
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Dieser Post wäre wohl die Definition im Wörterbuch für "out of context"

Was hat es bitte mit dem Mittelalter zu tun, wenn die Gesellschaft vor Psychopathen/Soziopathen/etc. geschützt wird?

Diese allerdings bei eindeutiger Beweislage aus dem Weg zu schaffen, dagegen habe ich pers. nichts. Könnte daran liegen, dass ich keiner der Betroffenen dieser Verschärfung wäre. ;-)

charltonathleticfc
01

Was hat das mit dem Mittelalter zu tun, wenn die Gesellschaft vor Psychopathen (und z.B. Sexualmörder sind nichts anderes) geschützt wird?

verleih nix
00

wie geht das genau? sie legen fest, wer ein psychopat ist, und der wird dann für immer weggeräumt, richtig? gilt das für mörder, für vergewaltiger oder jeden, der an kinderspielplätzen vorbeigeht und komisch schaut?

führen sie das bitte genauer aus! ich seh zur zeit massive paralellen zum mittelalter aber vielleicht irre ich mich ja?

charltonathleticfc
20

Sie wollen also, das Sexualmörder nach einer gewissen Zeit wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden können? Da machen sie sich an den zukünftigen Verbrechen desjenigen mitschuldig!

The_new_number_2
00

Jemand wegen _zukünftiger_ Verbrechen einzusperren zu wollen ist nicht psychopathisch?

Pessimist-Realist
 
54
Deutschland darf Sexualverbrecher nach Haftende nicht zusätzlich einsperren, sagt das Höchstgericht - Stattdessen Therapie

Da werden sich aber alle Paare mit Kindern "freuen". :-/
Sorry, aber Sexualstraftäter wieder auf die Bevölkerung freizulassen - GEHTS NOCH?!?!
Für mich persönlich gibt es kein schwereres Verbrechen(bes. wenn die Opfer [@ alle links.linken: damit sind die gemeint, welche durch den/die Verurteilte gelitten haben - nicht der/die TäterIn]) als sexuelle Nötigung.Und dann sowas!
Wenn es zumindest mit einer Kartei verbunden wäre, die allen zugänglich wäre (wie es in den USA der Fall ist - wenn ich nicht irre).
Aber NEIN!,Europa entwickelt sich teils zu einer TäterInnen-Schutz-Gesellschaft (kommt mir jetzt bitte nicht mit dem bla-bla: "Jeder Täter war auch mal Opfer", das machts nicht besser). Doch auf die OPFER wird, von den Guties, vergessen.

Pessimist-Realist
 
11
Diese Zeichenbeschränkung ist echt ätzend!

"(bes. wenn die Opfer [@ alle links.linken: damit sind die gemeint, welche durch den/die Verurteilte gelitten haben - nicht der/die TäterIn] Kinder waren/sind)"

AlBundyFan
 
63
wann hört man endlich mit dieser scheissunterteilung auf

gewaltttägige menschen, noch dazu sexuallstraftäter, können garnicht "nicht psychisch gestört" sein - denn dann hätten sie ihre tat nicht begangen.

kein nicht psychisch gestörter mensch tut sowas - normallerweise müßte ein mensch, dem eine solche tat nachgewiesen wird, automatisch als psychisch gestört gelten ohne überhaupt irgendeinen psychologen befragen zu müssen - das ist unnotwendig denn die tat spricht für sich.

Ich bin klug
00
Volle Zustimmung!

Wer nicht aus rationalen Gründen mordet (einen Zeugen zum Schweigen bringen...) sondern emotional (Eifersucht, Blutrausch, Mordlust, Sexuelles, Familienehre, Profilierungssucht, Rassismus, Geldgier, Rachsucht, sonstiger Hass) muss schwer gestört sein und Psychologengequake ist aus Respekt vor dem Opfer völlig unangemessen.

Die psychische Störung ist tatimmanent.

AlBundyFan
 
01
danke

wenigstens einer, der derselben meinung ist wie ich :-)

TRockenmilch
05

nur, nach dem muster ist dann auch schnell ein jeder der raucht, ein jeder der austria fan ist und ein jeder der nicht richtig wählt psychisch gestört.

diese strengen regelungen und auch das urteil von karlsruhe sollen nicht die täter schützen, sie sollen dafür sorgen dass keine willkür aufkommen kann. sie soll uns alle schützen.

Dirty Sanchez
 
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Grün für den Austria-Fan!

Made my day

AlBundyFan
 
10
nein ist er nicht

deine 3 beispiele sind nichtmal im ansatz vergleichbar mit der tat eines menschen, der einen anderen mit 200 messerstichen tötet und zerstückelt (weil diesr fall grad aktuell ist)
jemand der nicht psychisch gestört ist, würde das nicht tun.

TRockenmilch
01
du scheinst leider probleme zu haben, die wesentliche aussage meines postings zu erfassen.

es geht eben darum dass psychische krankheit nur durch eine untersuchung festgestellt werden DARF, da ansonsten die indikatoren (dein vorschlag: schwere sexual/gewaltdelikte) per salamitaktik immer unschärfer werden könnten.

stellen sie sich so eine regelung in österreich vor, wo man seit jahren keinen eindeutigen gesetzestext mehr verabschiedet hat. ob auf unfähigkeit oder politischem kalkül lass ich mal so im raum stehen.
okay ist bissl übertrieben, aber sie sollten checken worauf ich hinaus will.
in 2 jahren kommt strache an die macht und plötzlich ist jeder der kein deutsch kann psychisch gestört etc.

wollen sie das wirklich??

abgesehen davon das psychologische untersuchungen eh schon politisch mißbraucht werden :/

AlBundyFan
 
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nein ich verstehe nicht wie man darauf kommen kann

daß wenn ich persönlich der meinung bin, daß ein gesunder verstand solche taten nicht verüben kann, du meinst, daß dies dazu führen kann, daß strache leute als psychisch gestört erklären lässt die kein deutsch kann.

mit der gleich dämlichen polemik könnte man sämtliche gefängnisstrafen bzw. prozesse für null und nicht erklären, denn strache könnte ja in 2 jahren leuten die nicht deutsch können den prozess machen und sie in den knast werfen....

ich kann solche gedankengänge nicht nachvollziehen - da sind wir uns wenigstens einig.

TRockenmilch
01

ich lass es.

vielleicht findet sich jemand anders der dir das einmaleins des westlichen werte- und justizsystem näher bringen kann.
ich gebs auf.

AlBundyFan
 
11
da braucht mir niemand näherbringen - ich kenne es

es zu kennen heisst aber nicht mit allen punkten persönlich übereinzustimmen.

und ich halte es für völlig unangebracht irgendeinen psychologen zu beauftragen zu beurteilen, ob jemand psychisch gestört ist oder nicht - der eine sagt so, der andere so - vor allem bei ziemlich weichen faktoren zur differenzierung kommt noch mehr die persönliche einschätzung des beurteilenden zu tragen.

auf jeden fall ist deine "ausnutzung" meines vorschlagen völlig an den haaren herbeigezogen....leute wegen deutschkursen als psychisch krank zu bezeichnen wegen meiens gewalttätervorschlagen ist noch weiter voneinander entfernt als der äpfel&birnen-vergleich es je ausdrücken könnte.

es hat schon eher paranoide züge was du von dir gibst.

tock tock tock
00

"auf jeden fall ist deine "ausnutzung" meines vorschlagen völlig an den haaren herbeigezogen"

Wirklich? Man braucht sich ja nur ansehen, wofür der Anti-Mafia-Paragraf hergenommen wurde...
- Tierschützer
- Vaterrechtsbewegung glaub ich auch
- Studenten, die einen Mistkübl angezündet haben.

Von wegen Gesetze werden nicht willkürlich ausgenützt ... Alles was schwammig definiert ist, kann und wird ausgenützt werden, wenn es grad in den Kram paßt!

AlBundyFan
 
00
aha ... nur ist mein vorschlag nicht schwammig

schwammig ist es jetzt, wo ein einzelner psychiater bestimmt, ob jemand psychisch gestört ist oder nicht und dannach seine strafe bemessen wird.
da hängt es nur von weichen faktoren und der psyche des testers ab, ob man dazu erklärt wird oder nicht.
ich zb. würde da ganz anders urteilen als du und diese unterschiede gibts bei vielen menschen - so auch unter psychologen.

mein vorschlag ist dagegen genau das gegenteil von schwammig: gewalttätiges verbrechen = psychisch gestört.

tock tock tock
00
gewalttätiges verbrechen = psychisch gestört.

Ist eben Schwachsinn.

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