Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt meldete Nichtigkeit und Berufung an - Die Entschädigungsfrage rückt damit in zeitliche Ferne
Wiener Neustadt / Wien - Der Tierschützerprozess könne in voller Länge wiederholt werden: Diese für Betroffene wie Beobachter wenig attraktive Aussicht wollte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Dienstag zumindest nicht ausschließen.
Gleich am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft Berufung und Nichtigkeit gegen den Freispruch aller 13 Beschuldigten in allen Anklagepunkten durch Richterin Sonja Arleth vom Montag angemeldet. Und gleichzeitig eine ausführliche schriftliche Ausfertigung der Urteilsbegründung verlangt.
Dies wird dem Vernehmen nach mindestens bis nach dem Sommer dauern. Die gleich nach den Freisprüchen diskutierte Frage von Entschädigungen für U-Haft und Verteidigerkosten der Beschuldigten rückt damit in zeitliche Ferne. Entschädigung kann erst beantragt werden, wenn ein Freispruch rechtskräftig wird.
Für Habitzl war Arleths Urteilbegründung beim Zuhören "in vielen Punkten nicht nachvollziehbar". Liege sie erst einmal schriftlich vor "und das Oberlandesgericht Wien hebt das Urteil auf, so muss das Verfahren in erster Instanz erneut durchgeführt werden", erläuterte der Staatsanwaltsprecher.
Anwalt Stefan Traxler glaubt das eher nicht. "Am Tag nach ihrer Niederlage tönt die Staatsanwaltschaft eben besonders laut", meinte der Verteidiger des Hauptangeklagten Martin Balluch und drei weiterer Beschuldigter am Dienstag. Vielmehr sei "völlig unklar", ob die Berufung der Staatsanwaltschaft überhaupt zugelassen wird: Ob oder ob nicht würden in diesem prominenten Fall die Oberstaatsanwaltschaft Wien und die Generalprokuratur entscheiden.
"Schlüsselentscheidung"
Und damit "das Büro der Justizministerin", ergänzte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Bei Beatrix Karl werde man das schriftliche Arleth-Urteil "besonders gründlich analysieren, sagte er im Gespräch mit dem Standard: "Für die rechtliche Tragweite des Antimafia-Paragrafen 278a ist es eine Schlüsselentscheidung." Karl kündigte am Dienstag eine Evaluierung des Urteils und des Paragrafen an.
Laut Funk hat Arleth in ihrem Urteil das Bestehen einer strengen hierarchischen Struktur als nötiges Merkmal einer kriminellen Organisation herausgestrichen. Unter Tierschützern und anderen NGO-Aktivisten gebe es die offenbar nicht. Dies sowie "merkbarer Zorn", weil die Existenz der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand" von Polizei und Staatsanwaltschaft unterspielt worden seien, habe die Richterin wohl zu den Freisprüchen veranlasst.
Das Verhalten der Polizei - konkret vier leitender Beamter der eigens für die Tierschützerermittlungen gegründeten Sonderkommission Tierschutz - hat Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser zu einer Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft bewogen: Die Beamten hätten Entlastungsmomente unterdrückt und falsch vor Gericht ausgesagt. Auch ein parlamentarischer U-Ausschuss wird gefordert. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 4. Mai 2011)