Entschädigung

Balluch-Anwalt will 70.000 Euro pro Mandanten

3. Mai 2011, 15:33

Traxler rechnet mit Gang vor EuGH - Berufung zögert Entscheidung Monate bis Jahre hinaus

Wien - Die vom Vorwurf der kriminellen Organisation freigesprochenen Tierschützer und ihre Anwälte wollen eine finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Je nachdem, wie schwer jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen sei, variiere auch der geforderte Betrag, sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere Beschuldigte, darunter Martin Balluch, Obmann des VgT (Verein gegen Tierfabriken) vertritt. Pro Kopf könne man von etwa 60.000 bis 70.000 Euro ausgehen, schätzte er.

Eingefordert wird zunächst einmal eine Entschädigung für die U-Haft von 100 Euro pro Tag - vom alten Tarif ausgehend, weil die Betroffenen noch vor der Gesetzesänderung, die den Betrag auf 20 bis 50 Euro senkte, in Haft saßen. Zusätzlich will man Verdienstentgang für jene geltend machen, bei denen das tatsächlich der Fall war, und Schmerzensgeld für die psychische Unbill verlangen - mehrere Angeklagte befinden sich aufgrund des Verfahrens in psychologischer Behandlung.

Chancen "zu Null"

Eine Wiedergutmachung will man aber auch für die lange Prozessdauer, "die man wegen der monatelangen Anwesenheit vor Gericht wie eine U-Haft sehen kann", erklärte Traxler. Pro Verhandlungstag wird daher eine Entschädigungszahlung analog zu den Tarifen für die Untersuchungshaft gefordert. Die Chancen, damit in Österreich durchzukommen, stünden "zu Null", räumte der Verteidiger gleich ein. Man sei aber der Ansicht, dass das Gesetz in diesem Fall verfassungswidrig sei und rechne daher mit einem Gang vor den EuGH in Straßburg.

Da die Staatsanwaltschaft bereits einen Tag nach dem Urteil Berufung anmeldete, werden aber noch Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis über eine Entschädigung für die Betroffenen entschieden werden kann. Das kann nämlich erst erfolgen, wenn der Richterspruch Rechtskraft erlangt hat. Nach Einschätzung des Anwalts wird Richterin Sonja Arleth "locker fünf Monate" brauchen, um das Urteil schriftlich auszufertigen. Heuer sei daher keine diesbezügliche Entscheidung und damit auch keine finanzielle Entschädigung mehr zu erwarten.

Tierschützer stehen vor dem finanziellen Ruin

Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin. Neun von ihnen bekamen Verfahrenshilfe für den Prozess, vier Personen wurde sie - aus wirtschaftlichen Gründen - nicht gewährt. Trotz dem Freispruch müssen sie aber selbst für die Verteidigerkosten aufkommen, der Staat zahlt für das gesamte Verfahren lediglich eine Entschädigung in der Höhe von maximal 1.250 Euro. "Das kann nicht sein", forderte Balluch diesbezüglich eine Gesetzesänderung. Zumindest die Anwälte wollen ihren Mandanten bei den Kosten aber "großzügig entgegenkommen": "Sie stehen ohnehin schon vor dem Nichts", meinte Traxler. (APA)

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Eliaine
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31.5.2011, 19:03
Das kann es aber nicht sein

dass man trotz Unschuld vor dem finanziellen Ruin steht.War ja schließlich kein Zivilprozess.
Wenn es so einfach sein darf,jemanden zu ruinieren dann haben wir bald eine Flut von einflußreichen Leuten,die zur Staatsanwaltschaft rennen.

J-131
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60.000 (10.000 pro monat) war doch das honorar von gussi an die hypo.
nur so als vergleich.

http://money.oe24.at/Gusenbaue... -ab/966203

hotzenplotz1001
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Ersuche um Erklärung: Gusenbauer wurde also auch als Tierschützer angeklagt oder wie besteht der Zusammenhang?

DMD
00
wer

wer bitte hat die Anwälte bisher bezahlt? Niemand kann mir erzählt, dass ein Heer Anwälte so lang und so viel pro bono arbeitet.

R. Lexer
00

Die werden sich wohl auch nicht von einem einzigen Klienten abhängig machen.

KLAMB
04
EuGH in Straßburg??

Gemeint ist wohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR des Europarates) in Straßburg, nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH der EU) in Luxemburg.

Wann werden Agenturen und JournalistInnen endlich lernen, diese beiden Einrichtungen - die außer dem EU am Anfang nicht viel gemeinsam haben - außeinander zu halten?

jumpingjack flash
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vorschlag: ab prozessbeginn wird ja nach gehalt der angeklagten ein betrag auf ein kono gelegt (z.b. das des letzten einkommens) - und bei freispruch ausgezahlt. das ganze könnte man mit einer moderaten steuererhöhung, einer "unschuldigensteuer" finanzieren.

trotzdem muss gesichert werden dass dies für den staatsanwalt keine rolle spielt (sonst wäre druck reiche nicht anzuklagen weil es mehr kosten verursacht) und das wäre auch wieder falsch.

recouvrer la raison
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1.250 Euro? Das ist ja wohl ein Scherz!

Wie viel haben die Anwaltskosten pro Person(!) für knapp 100 Prozesstage ausgemacht? Ich schätze das 100fache von der Entschädigung. Und wie wie gedenkt der Staat die Betroffenen für die drei Monate (durch die Vorbringung falscher Tatsachen bei gleichzeitiger Leugnung entlastener Beweise) oder die Traumata durch den nächtlichen Wega Einsatz wieder gut zumachen? Die Familienangehörigen der Betroffenen, die sich vor Druck das Leben genommen haben? Den Jobverlust und die Kreditschädigung? Ich denke Geld alleine reicht da nicht aus. Vielleicht fällt ja der "anständigen, ehrlichen, fleißigen und supersauberen" ÖVP aber noch was dazu ein, wie sie Wiedergutmachung leisten könnte.

jumpingjack flash
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70000 - der balluch wird ja noch eine gute partie in seinen alten tagen! :-))

hatamatata
 
02

ich seh was das finanzielle betrifft noch einen ganz anderen punkt, einen legitimen punkt: heute macht jeder geld der irgendwie bekannt ist. die erste große frechheit waren die lieder vom bohlen, aber abgekauft hats ihm wer. wenn youtube poster reich werden, wenn leute über twitter berühmt werden und geld machen, warum sollte balluch nicht seine bekanntheit durch den prozess ausnützen und geld mit z.b. dem schreiben eines buches darüber machen? das wär sogar moralisch vertretbar im gegensatz zuall den anderen die über bekanntheit zu geld gelangten. Balluch würd das Geld sicher besser einsetzen als ein, wie heißt der bursch...bieber

Manuela Strasser
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das Buch gibts doch schon

Gegengeschrei
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Das ist nicht

DAS Buch, von dem hier die Rede ist, sondern ein früheres Werk, "Widerstand in der Demokratie". Sehr lesenswert!

Über den Prozess werden meiner Einschätzung nach *viele* Bücher geschrieben werden.

Jetzt neu: Kernschmelzkäse
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Warum sollte er nicht ?

Jeder hat das Recht ein Buch zu schreiben und damit seine ganz eigenen Gefühle und Erfahrungen zum Ausdruck zu bringen.
Ob man damit allerdings wirklich Geld verdient ist halt eine ganz andere Sache.

Cuchullain
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z.b. dem schreiben eines buches

Das dachte ich mir auch schon! Aber wenn er Pech hat, wird das Buch ein Standardwerk für erstsemestrige Studenten und dann verkauft es sich nicht mehr so gut!?

Ich hoffe, es gibt bald Aktionen auf der Ringstrasse!

jumpingjack flash
20

natürlich - blöd wär er - und es weiss kaiener was bereits an spenden eingegangen ist - das könnte auch eine stange geld sein.

ich persönlich halte einiges an balluch/den aktionen für demokratisch bedenklich. aber es wird nicht lange dauern und andere gruppen werden ebenso handeln - und es wird sich ein gleichgewicht einpendeln.

hatamatata
 
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Warum müssen in diesem Fall die Verteidigerkosten selbst getragen werden? Wieß das wer? Dachte wer den Prozess gewinnt zahlt keine Anwaltskosten und wer verliert zahlt.

nimmt man die Anwaltskosten, die beruflichen Nachteile, die privaten Nachteile usw, dann ist man schnell auf diesen 70.000 Euronen. War ja kein Prozess mit der Dauer eines Wochenendes

--.--
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Dass der Gewinner keine Anwaltskosten zahlt ist glaub ich nur bei Zivilprozessen, nicht aber bei Strafprozessen so.
(bin Laie, also keine Gewähr ;)

Michail Bakunin
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"Dachte wer den Prozess gewinnt zahlt keine Anwaltskosten und wer verliert zahlt."

Das ist im Zivilrecht so, damit nicht jedeR jedeN ständig wegen irgendwas klagt - sprich der Kläger sollte sich schon halbwegs sicher sein, sonst kann eine verlorene Klage schnell teuer werden. Im Strafrecht sieht es jedoch anders aus...

Die 70.000.- sind reine Anwaltskosten - die wären nach RA-Tarif bei 100 Verhandlungstagen etc. gleich bei mehreren hunderttausend Euro je Person, die die Anwälte verlangen könnten...

jumpingjack flash
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hut ab

ich finde es toll dass die anwälte da unentgeltlich arbeiten, wahrscheinlich auch alle überzeugte tierschützer. so ein glück muss man einmal haben.

Michail Bakunin
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Also unentgeltlich arbeiten sie nicht - es ist üblich, dass bei Verfahren dann Pauschalen jenseits des RA-Tarif`s vereinbart werden. Zudem wäre der volle Tarif wohl unrealistisch - keineR der Angeklagten könnte das bezahlen, auch in 30 Jahren nicht. Und rund 70.000.- je Person macht immer noch ca. eine Million Euro an Anwaltsrechnungen aus.

Aber Sie haben schon recht: Die AnwältInnen mußten einiges an Zeit und Energie in das Verfahren stecken und viele Anwälte hätte das wohl so nicht auf sich genommen...

Bumbu
 
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Das ist im Zivilrecht so, damit nicht jeder jedeN ständig wegen irgendwas klagt

Und warum gilt dieses sehr vernünftige Prinzip nicht auch im Strafrecht? Haben sich die schrecklichen Juristen hier irgendwelche Pseudo­begründungen einfallen lassen?

RAA
 
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Außer budgetäre Gründe kann ich mir keine vorstellen und sind mir keine bekannt.

Bumbu
 
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budgetäre Gründe

... wären das ultimative Argument, diese Wahnsinns­ermittlungen und den Trottel­prozeß nie begonnen zu haben.

Nachdem der Staat aber » 7 Millionen raus­geschmissen hat, is es einfach nur fies, bei der moralisch geboteten Entschädigung budgetäre Gründe geltend zu machen.

Jetzt neu: Kernschmelzkäse
42
Frage

würden alle, die hier so vehement eine Entschädigung vom Staat fordern, gleiches auch für diese Freigesprochenen unterstützen ??
Wenn nein: WO ist der Unterschied ?

http://www.nachrichten.at/oberoeste... art4,55410

kapitän nemo
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12.5.2011, 08:05

es ist egal wofür jemand angeklagt wurde, wenn er freigesprochen wurde, ist er zumindest offiziell unschuldig.
das entscheidende ist nicht das delikt wegen dem geklagt wurde, sondern der freispruch (der hoffentlich nach besten gewissen und prüfung erfolgt ist)
ein unschuldiger ist erwiesenermaßen unschuldig, egal ob er zuvor zb wegen mordes oder wegen falsch parkens angeklagt wurde

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