Traxler rechnet mit Gang vor EuGH - Berufung zögert Entscheidung Monate bis Jahre hinaus
Wien - Die vom Vorwurf der kriminellen Organisation
freigesprochenen Tierschützer und ihre Anwälte wollen eine
finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Je nachdem, wie schwer
jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen sei, variiere auch der
geforderte Betrag, sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere
Beschuldigte, darunter Martin Balluch, Obmann des VgT (Verein gegen
Tierfabriken) vertritt. Pro Kopf könne man von etwa 60.000
bis 70.000 Euro ausgehen, schätzte er.
Eingefordert wird zunächst einmal eine Entschädigung für die
U-Haft von 100 Euro pro Tag - vom alten Tarif ausgehend, weil die
Betroffenen noch vor der Gesetzesänderung, die den Betrag auf 20 bis
50 Euro senkte, in Haft saßen. Zusätzlich will man Verdienstentgang
für jene geltend machen, bei denen das tatsächlich der Fall war, und
Schmerzensgeld für die psychische Unbill verlangen - mehrere
Angeklagte befinden sich aufgrund des Verfahrens in psychologischer
Behandlung.
Chancen "zu Null"
Eine Wiedergutmachung will man aber auch für die lange
Prozessdauer, "die man wegen der monatelangen Anwesenheit vor Gericht
wie eine U-Haft sehen kann", erklärte Traxler. Pro Verhandlungstag
wird daher eine Entschädigungszahlung analog zu den Tarifen für die
Untersuchungshaft gefordert. Die Chancen, damit in Österreich
durchzukommen, stünden "zu Null", räumte der Verteidiger gleich ein.
Man sei aber der Ansicht, dass das Gesetz in diesem Fall
verfassungswidrig sei und rechne daher mit einem Gang vor den EuGH in
Straßburg.
Da die Staatsanwaltschaft bereits einen Tag nach dem Urteil
Berufung anmeldete, werden aber noch Monate, wenn nicht sogar Jahre
vergehen, bis über eine Entschädigung für die Betroffenen entschieden
werden kann. Das kann nämlich erst erfolgen, wenn der Richterspruch
Rechtskraft erlangt hat. Nach Einschätzung des Anwalts wird Richterin
Sonja Arleth "locker fünf Monate" brauchen, um das Urteil schriftlich
auszufertigen. Heuer sei daher keine diesbezügliche Entscheidung und
damit auch keine finanzielle Entschädigung mehr zu erwarten.
Tierschützer stehen vor dem finanziellen
Ruin
Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen
Ruin. Neun von ihnen bekamen Verfahrenshilfe für den Prozess, vier
Personen wurde sie - aus wirtschaftlichen Gründen - nicht gewährt.
Trotz dem Freispruch müssen sie aber selbst für die Verteidigerkosten
aufkommen, der Staat zahlt für das gesamte Verfahren lediglich eine
Entschädigung in der Höhe von maximal 1.250 Euro. "Das kann nicht
sein", forderte Balluch diesbezüglich eine Gesetzesänderung.
Zumindest die Anwälte wollen ihren Mandanten bei den Kosten aber
"großzügig entgegenkommen": "Sie stehen ohnehin schon vor dem
Nichts", meinte Traxler. (APA)