Beim diesjährigen Lendwirbel, einem beliebten mehrtägigen Grätzelfest der Kunst- und Kreativszene im Grazer Stadtbezirk Lend, wird ab heute, Dienstag, ein slowakischer Rom "Nicht-Betteln". Das geschieht im Rahmen einer Aktion des Künstlers Walter Köstenbauer. Jurist Brünner hält die Aktion im Sinne der Freiheit der Kunst für abgesichert.

Foto: Elmar Gubisch

Graz - Heute, Dienstag, tritt in der Steiermark das vor einem Monat beschlossene strengste Bettelverbot Österreichs in Kraft. Während "aggressives Betteln" und das Betteln von Minderjährigen bereits seit Jahren verboten waren, sorgt nun eine Verschärfung des steirischen Landessicherheitsgesetzes für ein totales Bettelverbot. Nur wenn eine Gemeinde eigens Bettelzonen ausruft, ist Betteln im öffentlichen Raum noch möglich.

Wie berichtet, protestierten tausende Steirer gegen das Verbot, das vor allem 70 bis 100 Roma aus der Slowakei und Bulgarien trifft, die seit 16 Jahren in Graz betteln und in Obdachloseneinrichtungen des Armenpfarrers Wolfgang Pucher schlafen. Das Gesetz musste von SPÖ, ÖVP und FPÖ in einer Landtagssitzung unter Polizeischutz beschlossen werden.

Am Montag kündigten nun Pfarrer Pucher, der Grazer Verfassungsrechtsprofessor Christian Brünner und der Völkerrechtler Wolfgang Benedek an, das Gesetz, dass Brünner für "verfassungswidrig" hält, mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen.

Konkret wolle man über den so genannten Individualantrag Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einreichen. Brünner im Standard-Gespräch: "Wenn ein Bettler oder eine Bettlerin sagt, er oder sie würde weiter betteln, sich aber nicht mehr trauen, brauchen wir nur noch eine schriftliche Bevollmächtigung, dann geht es ab zum VfGH."

Die Beschwerde werde sich gegen mehrere Punkte richten, in denen das Gesetz rechtswidrig sei: Etwa, weil es gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verstoße, also gegen das Recht auf Ausübung des Privat- und Familienlebens und das Recht zu entscheiden, wie man sich seinen Lebensunterhalt erwirtschafte. Diese Grundrechte könnten nur beschnitten werden, wenn man die Öffentliche Sicherheit oder die Rechte Dritter gefährde. Gegen das Salzburger Bettelverbot wurde bereits eine Beschwerde eingebracht, ein Entscheid des VfGH wird im Juni erwartet.

Problematisch ist für Brünner auch, dass man Zonen fürs Betteln erst schaffen müsse: "Die Konstruktion an sich ist rechtswidrig. Bei sämtlichen Grundrechtskatalogen wird zuerst das Grundrecht definiert und dann die Ausnahme, nicht umgekehrt."

Hilfe als strafbare Beihilfe

Kurios ist ein weiteres Detail: Wer trotz Bettelverbots einem Bedürftigen auf der Straße etwas gibt, könne sich "wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Begehung einer Verwaltungsübertretung strafbar machen", sagt Brünner.

Pfarrer Pucher will wie angekündigt, ab heute, Dienstag, mit dem ehemaligen Landtagspräsidenten Kurt Flecker und dem 87-jährigen Ex-Intendanten des ORF Steiermark Emil Breisach aus Protest betteln gehen. "Verhaften werden sie uns schon nicht", so Pucher zum Standard, "aber ich hoffe, dass man uns nicht abdrängt oder unschädlich macht." (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, Printausgabe, 3.5.2011)