Interview mit Petra Velten

"Das Verfahren selbst war eine Strafe"

2. Mai 2011, 18:16
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    foto: jku

    Petra Velten (53) ist Institutsvorsteherin des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der Linzer Johannes-Kepler-Universität

Als "Befreiungsschlag" in einem "Albtraumverfahren" sieht die Linzer Strafrechtlerin Petra Velten die Freisprüche im Tierschützerprozess.

Der Mafia-Paragraf gehöre dringend abgeschafft, sagt sie zu Markus Rohrhofer.

***

Standard: Der Tierschützerprozess endete mit Freisprüchen für alle 13 Angeklagten. Sie haben herbe Kritik an der Prozessführung geäußert, ist Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt?

Velten: Nachdem ich viel Kritik vorgebracht habe, kann ich jetzt endlich einmal "loben": Die Freisprüche haben ein Albtraumverfahren mit einer Art "Befreiungsschlag" beendet und zugleich verdeutlicht, dass es nie zur Anklage hätte kommen dürfen. Aber schon das Verfahren selbst war für die Betroffenen eine Art Strafe, mit Wirkungen, die zum Teil erheblich über das hinausgehen, was eine konventionelle Strafe an Folgen hat. Der Prozess hat außerdem ein Schlaglicht auf die österreichische Justizkultur geworfen und die Gefahren einäugiger Strafverfolgung offenbart.

Standard: Mit Ihrer Kritik dass der Verhandlungsstil "weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren" sei, sind Sie nur knapp einer Verleumdungsklage entgangen. Halten Sie daran auch heute noch fest?

Velten: Meine Kritik an dem Verhandlungsstil, an der Ungleichbehandlung von Anklage und Verteidigung würde ich aufrechterhalten. Ob meine damalige Vermutung zutrifft, dass er Ausdruck der Voreingenommenheit war, kann ich nicht sagen, möglicherweise, ja sogar wahrscheinlich lag ich da falsch. Aber nach der öffentlichen Kritik am Verfahren wurde zumindest den Verteidigungsanliegen mehr Respekt entgegengebracht.

Standard: Was sollten jetzt die juristische Konsequenzen sein?

Velten: Ich plädiere jetzt dringend für eine komplette Abschaffung des Mafia-Paragrafen. Eine Änderung allein wäre sicher zu wenig. Der Mafia-Paragraf ist ein gefährliches Werkzeug: Eigentlich geschaffen um Menschenhändler zu bekämpfen, ist er geeignet NGOs zu kriminalisieren und wird eingesetzt, um "feindlich" gesinnte Störenfriede zu neutralisieren. (Markus Rohrhofer; DER STANDARD, Printausgabe, 3.5.2011)

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Posting 1 bis 25 von 49
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Peterk K
20
Der § dient aber eben nicht nur dazu Menschenhändler zu bekämpfen, sondern Taten, die u.a.

"auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen" gerichtet sind. Zudem auf Taten die u.a. erheblichen Einfluss auf "Wirtschaft" anstreben und "einzuschüchtern" versuchen.

Wie kann man daraus ablesen, dass er nur "eigentlich geschaffen" ist, "um Menschenhändler zu bekämpfen" ? Wofür er "geeignet" ist, könnte bei anderen Gesetzen genau so hinterfragt werden.

Warum sollte er aber bei NGOs nicht eingesetzt werden, wenn sich eine in der Weise betätigen sollte?

Velten sähe vermutl. solch "Störenfriede" auch gerne "neutralisiert", wenn es ihr selbst so gehen würde, wie den Personen, die sich in der oa.Weise bedroht sehen

estragon
00
13.5.2011, 19:10

ich denke, ein wesentlicher punkt ist ja wohl die intention des verfassers. derlei §§ werden ja mit gewissen hintergadanken und zur abwehr ganz bestimmter vorkommnisse geschrieben. die absicht des verfassers, roland miklau, wenn ich nicht irre, war die abwehr der gefahr des menschenhandels, prostitution u.a., später unter dem eindruck von 9/11 wurde es um den faktor des terrorismus erweitert. also abwehr durchaus schwerwiegender, auf internationalen boden wirkender vergehen. aufgrund schwammiger formulierung, um in der schlüpfrigkeit dieser phänomene entgegenzukommen, wurde er anfällig für falsche anwendung. es sollte jurstisch gebildeten also schon der hintergrund geläufig sein um die chronologie von absicht u ausführung nicht zu verkehren

RAA
 
02

Ich würde sagen, weil der Tierschützerprozess sehr deutlich gezeigt hat, dass dieser Straftatbestand in seiner jetzigen Form anfällig für Instrumentalisierung gegen NGOs ist. Da über eine Änderung nachzudenken erscheint naheliegend.

Dr. Freidank
00
Herr Prof. Mayer zeigte sich schon in einem Club2-Gespräch Anfang Februar glänzend uninformiert

ORF.AT-Meldung: "Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer schließt sich der Kritik nicht an. „So wie er formuliert ist, sehe ich bei einer korrekten Anwendung kein sehr großes Problem“, sagte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zur APA."

Valentina Stein
02
Meine WAHRHAFTIGE HOCHACHTUNG, Dame Professorin!

Wenn wir mehr Menschen wie Sie mit Rückgrat hätten, hätten wir auch eine Justiz, die auch dann rechtsstaatlich agiert, wenn nicht die Medien auf sie blicken.
So haben wir eine Justiz, die eine 100% Tochter der Casino Austria AG ist - jeder Kontakt mit ihr ist ein Glücksspiel.

knuuuut
13
nochmals ein Dankeschön an frau Velten.

ihr einspruch war wichtig und gut, dadurch wurde öffentliches interesse an der causa hervorgerufen.
DANKE.

Valentina Stein
01
Mehr noch,

ich bin überzeugt davon, dass Prof.in Veltens Stellungnahme verfahrensentscheidend war.

UND selbige ist auch noch unter einem anderen Aspekt höchst wertvoll: Durch die Reaktion der vermeintlichen Götter in schwarz konnte eine breite Öffentlichkeit sehen, welchen Leuten ihre Rechtsansprüche anvertraut sind.

Johanna Karlson
132
Ein "Mafiaparagraph" ist völkerrechtlich verpflichtend. Man könnte ihn allenfalls auf Bereicherungsabsicht einschränken. Dennoch:

Ob der Paragraph konkret passt, wird die Justiz nun in mehreren Instanzen klären.
Aber wenn ich eine Organisation bilde, um gezielt zu terrorisieren mit politischen Motiven ("Tierschutz"), dann passt der mE gar nicht so schlecht.

Reifen aufstechen, Familienmitglieder ausforschen und mit Umbringen bedrohen, Mitarbeiter und Kunden unter erheblichen Druck setzen, Geschäftslokale laufend verpesten, Sachbeschädigung in die hunderttausende Euro, immense Negativekampagnisierung in Medien und Internet, Kreditschädigung, Schädigung der Marke und des Namens usw usf.
Und das alles unter dem Deckmantel "Tierschutz"?
Na danke. Ungut.

estragon
02
13.5.2011, 19:29
in der erörterung etwas verfehlt, würde ich meinen

wenn ich personen nachstelle, gibts den strafbestand der nötigung und einiges anderes mehr, wenn ich materiellen schaden anrichte, gibts u.a. den bestand der sachbeschädigung, wenn ich namen beschädige gibts die verleumdung usw. nichts konnte konkreten personen konkret nachgewieden werden. vielmehr bestand ein diffuser generalverdacht, der sippenhaftend einer gruppe angehängt wurde. grundsatz eines strafprozesses und deren gesetzesgrundlage sollte wohl die transprarenz sein, um klare beiderseitige nachvollziehbarkeit zu schaffen. diese war hier wohl nicht gegeben.

...und ausserdem: können sie mir erklären, was ein solcher paragraph im völkerrecht zu suchen haben soll?

Erwin222
01
Nichts von dem, was Sie da schreiben wurde bewiesen.

Nitram1988
01
Wieso sind sie dann Freigesprochen worden?

(Ja, ich weiß das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)

Hat Ihnen heute wer auf den Pelzmantel gespuckt?

KuKi Basser
01

"Reifen aufstechen, Familienmitglieder ausforschen und mit Umbringen bedrohen, Mitarbeiter und Kunden unter erheblichen Druck setzen, Geschäftslokale laufend verpesten, Sachbeschädigung in die hunderttausende Euro, immense Negativekampagnisierung in Medien und Internet, Kreditschädigung, Schädigung der Marke und des Namens usw usf." - Da haben Sie wohl Beweise, die dem Gericht nicht zugänglich waren, oder wie kommen sie zu solchen Behauptungen, unmittelbar nach einem vollständigen Freispruch?

knuuuut
13

ahh, das kopieren haben's nicht verlernt. brav, brav.

pfefferminzig
12

Reifen aufstechen, Familienmitglieder ausforschen und mit Umbringen bedrohen, Mitarbeiter und Kunden unter erheblichen Druck setzen, Geschäftslokale laufend verpesten, ...

-> bei Ihnen klingt das ja fast so als ob es einen Schuld u nicht Freispruch gegeben hätte. und ohne Mafiaparagraphen wäre all dies ja nicht plötzlich straflos. Vielleicht sind Ihnen ja schon mal Begriffe wie Sachbeschädigung, Nötigung und gefährliche Drohung untergekommen ...

Valentina Stein
00
>Vielleicht sind Ihnen ja schon mal Begriffe wie ...

Sicher nicht! Dazu fehlts an IQ!

pfefferminzig
00

Könnten Sie die Rechtsgrundlage der völkerrechtlichen Verpflichtung nenne? Oder eine sonstige Quelle? vor allem die Behauptung der Paragraph in dieser Form ist völkerrechtlich verpflichtend erscheint mir äußerst fragwürdig. Man könnte sich ja anschauen wie andere Länder dies gelöst haben, die keine Mafiaprozesse gegen NGO's führen - also fast alle anderen Länder.
Das Ziel ist ja nicht die Verfolgung der Mafia abzuschaffen, sondern einen juristisch sauberen Paragraphen zu schaffen der ebendies aber sonst nichts anderes ermöglicht.

Christopher Hähnchen
12
Bitte nicht vergessen:

Alle Angeklagten wurden in allen Punkte freigesprochen.

mayflower2
13
Manche Politiker,

Justizbedienstete und dergleichen glauben nach wie vor,wir leben noch zu Metternichs Zeiten und haben nichts,absolut nichts dazugelernt.

Dr. Freidank
123
Danke, Frau Velten,

für Ihren Mut, für Ihren Einsatz, für Ihre Zivilcourage!!!
Noch im Nachhinein erfüllt mich die Erinnerung an die Kriminalisierungsversuche der Herren von der Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl und Mag. Manfred Herrnhofer, mit Ekel und Wut.

Valentina Stein
02
Ich schließe mich auch nochmals an!

Ingrid Goeschl1
03

Ich schließe mich da ganz an.

Man nur kann froh sein, dass es auch solche Stimmen aus dem Fachbereich gibt und sich diese nicht einschüchtern lassen!

Valentina Stein
00
Nicht "Stimmen", dh Plural!

Dame Professorin war DIE EINZIGE!
Sonst hinnehmendes und damit MittäterInnen-Schweigen seitens der Lehre, der Anwaltskammern, der Politik inkludiert der BMfJ, der Gesetzgebung.

Standard-Jurist
04
Ich teile natürlich

die Hochachtung für die damaligen Aussagen der Frau Prof. Velten aber ihre war nicht "die einzige" kritische Stimme aus der akademischen Welt. Prof. B.-C. Funk war mehrmals im Gerichtssaal und hatte bis zum Schluß sehr kritische und deutliche öffentliche Aussagen gemacht.

Live-Ticker bitte nicht unterschätzen, durch den Richterin und Staatsanwalt einen Spiegel vorgehalten bekamen! Handler hat, nach eigenem Eingeständnis, im Gerichtssaal mitgelesen (er hatte ja sonst nichts zu tun!) und die Richterin wird es am Abend nachgeholt haben. Eine geniale Initiative!

Ingrid Goeschl1
00

Sie haben recht, und dafür ist die Meute noch dazu über sie hergefallen.

Österreichische Verbrecher Partei
122
EINE FRAU / MENSCH MIT MUT, eine Rarität seit die Österreichische Verbrecher Partei die absolute Macht in Österreich übernommen hat !!!

Das Justizministerium hat aber am 23. Juli 2009 unter der Geschäftszahl BMJ-4031956/0004-IV 3/2009 eine Weisung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erteilt,
der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt aufzutragen, Anklage zu erheben und im Strafantrag „.. klar zu stellen, dass DDr. Balluch – wie die Beschuldigten Moser und DI Völkl – nach dem §278a StGB zu bestrafen sein wird."
Diese Information findet sich im Gerichtsakt, allerdings war bisher nicht mehr zu erfahren, weil sowas in einem laufenden Verfahren der Amtsverschwiegenheit unterliegt.
Aber jetzt bitte: Auskunft darüber von der Justiz!

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