Chronologie

Von Hausdurchsuchungen zum Freispruch

2. Mai 2011, 14:37

13 Aktivisten der Beteiligung an einer kriminellen Organisation beschuldigt - Freisprüche drei Jahre nach Bekanntwerden des Falls

Wien/Wiener Neustadt - Nach jahrelangen Ermittlungen in der Tierschutzszene und einem 14-monatigen Prozess sind am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt 13 Aktivisten von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a StGB (nicht rechtskräftig) freigesprochen worden. Drei Jahre nach Bekanntwerden des Falls ging damit das bisher umfangreichste Verfahren in der Geschichte des Landesgerichts zumindest vorläufig zu Ende. Folgend eine Chronologie:

21. Mai 2008 - Nach "mehrjährigen Ermittlungen" werden bei Tierschützern in ganz Österreich Hausdurchsuchungen durchgeführt. Zehn Personen kommen in Untersuchungshaft. Ihnen werden "zahlreiche Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte auf Lebensmittelkonzerne, Bekleidungshandelsketten, pharmazeutische Unternehmen, Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und jagdliche Einrichtungen" vorgeworfen. Die Beschuldigten seien zudem "verdächtig, radikale Mitglieder einer militanten, unter mehreren Pseudonymen verdeckt auftretenden und international vernetzten Personengruppe zu sein".

23. Mai 2008 - Einer der Betroffenen, der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, tritt in Hungerstreik. Als Grund für die Protestmaßnahme gibt der VgT an, dass Balluch "keine konkreten Taten, sondern die Mitgliedschaft in einer kriminellen Verbindung vorgeworfen wird".

2. Juli 2008 - Während der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz die sofortige Freilassung der Aktivisten fordert, da "unschuldige und unverdächtige Menschen" im Gefängnis säßen, hält die Justiz ihre weitere Anhaltung für gerechtfertigt. "Nach unserem Dafürhalten reicht die Beweislage für die Annahme der kriminellen Organisation aus", meint Werner Pleischl, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA).

16. Juli 2008 - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) weist sämtlich Haftbeschwerden der Tierschützer zurück. Bei allen zehn Aktivisten wird der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben angenommen. Auch Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bestehe. Im Hinblick darauf wird die Fortsetzung der U-Haft um zwei Monate angeordnet.

13. August 2008 - "Mangels Haftgründen" wird ein Tierschützer aus der Untersuchungshaft entlassen.

2. September 2008 - Nach mehr als 100 Tagen werden auch die restlichen Aktivisten enthaftet. Eine Verlängerung der U-Haft wäre im Hinblick auf das "Ausmaß der realistischerweise zu erwartenden, unmittelbar zu vollziehenden Strafen" wohl "unverhältnismäßig", heißt es in einer Presseerklärung.

11. August 2009 - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Strafantrag gegen zehn Tierschützer fertiggestellt. Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und enthält auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB).

1. Februar 2010 - Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft ausgeweitet. Vor Gericht müssen sich nun 13 Aktivisten verantworten, sechs davon ausschließlich nach Paragraf 278a StGB, sieben weitere u.a. wegen Nötigung und Sachbeschädigung.

2. März 2010 - Der von Kundgebungen begleitete Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt unter großem Medien- und Publikumsinteresse. Vorerst sind 34 Verhandlungstage bis 17. Juni 2010 angesetzt.

8. April 2010 - Die Einvernahme der 13 Angeklagten ist abgeschlossen, das Beweisverfahren beginnt am 14. Verhandlungstag.

18. November 2010 - Es wird bekannt, dass eine verdeckte Ermittlerin unter dem Decknamen "Danielle Durand" über ein Jahr lang in den VgT eingeschleust in der Tierschutzszene ermittelt hatte.

16. Dezember 2010 - "Danielle Durand" sagt erstmals als Zeugin vor Gericht aus. Weitere Einvernahmetage folgen im Jänner.

3. März 2011 - Richterin Sonja Arleth verkündet, den Prozess schnellstmöglich abschließen zu wollen. Ein Urteil wird zunächst für Ende April angekündigt, später für den 2. Mai fixiert.

31. März 2011 - Mit 15 Stunden Verhandlung ohne längere Pausen geht dieser Prozesstag als der längste in die Geschichte des Verfahrens ein. Er endet erst um 0.11 Uhr.

1. April 2011 - Das Beweisverfahren wird abgeschlossen, zehn Stunden Schlussplädoyers folgen.

2. Mai 2011 - Der Urteilstag: Die Beschuldigten werden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Richterin übt harsche Kritik an der Soko Bekleidung. (APA)

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14 Postings
Österreichiche Verbrecher Partei
04
SOKO-Tierschutz vom Landesgericht Wr. Neustadt verurteilt!

siehe:
http://www.martinballuch.com/?p=234

Tatsächlich wurde die SOKO von Richterin Mag. Edelbacher verurteilt: „Die pauschale unbegründete Verweigerung der SOKO von Akteneinsicht hat DDr. Martin Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt“.

So weit so gut. Doch dann kam die Überraschung: Die SOKO bekommt dafür keinerlei Strafe.

Und was geschah? Nichts! Die SOKO ist offenbar ein Staat im Staat und an etwas so Lächerliches wie richterliche Beschlüsse nicht gebunden.

Was für ein Schildbürgerstreich! Wie hat die deutsche Zeitung „Die Zeit“ aufgrund des Tierschutzprozesses über Österreich geurteilt: eine Zwetschkenrepublik. Leider trifft das zu.

Bernd Kinschner
02
Polizei ermittelt gegen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Staatsanwaltschaft

…oder wie? Nur wenn jemand Anzeige erstattet weil unabsichtlicher Amtsmissbrauch kann ja gar keiner sein, oder? Oder war das nicht doch wider besseres Wissen????!!!
Ich bin kein Anhänger der Tierschützer, aber ein Anhänger von Recht und Gerechtigkeit, von Menschenrechten und vor allem von freier Meinungsäußerung.

Repariertwaseuchkaputtmacht.
00

Eh klar: Kaum ist die Fekter nicht mehr im Innenministerium erfolgt auch schon der Freispruch.

denkender Mensch
00

Der Freispruch war schon absehbar bevor der Pröll-Pepi das Handtuch geworfen hat...

Repariertwaseuchkaputtmacht.
00

Oh hab ich doch glat den Zwinker-Smilie vergessen:
; )

denkender Mensch
01

Sie hättens auch noch mit dem Abgang von Bandion-Ortner als Justizministerin und dem Pröll als Bauernbündler verknüpfen können. Nicht zu vergessen der Skandal um Strasser, der ja seinerzeit die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat ;)

Roter Baron
06
und jetzt die republik klagen

amtshaftung (organhaftung)
und kostenersatz dass es nur so rauscht !

die republik kann sichs ja von KHG wiederholen
der ist ja noch einiges offen.

roter baron

Schinkenfleckerl 3000
09

Handler, Zwettler, Schweiger - es müssen Konsequenzen folgen!

denkender Mensch
02

Gemeinsam mit den anderen SOKO-Mitgliedern und den Grafs nach §278a anklagen!

GRohnePunkte
02
Zitat: Harsche Kritik an der SOKO Bekleidung

Vielleicht hätte die SOKO ihre Bekleidung nicht beim Kleiderbauer mit Kleiderbauer Gutscheinen einkaufen gehen sollen, dann wäre die SOKO wahrscheinlich besser angezogen gewesen und die Richterin hätte keinen Grund zur Kritik an deren Bekleidung gehabt.

rudolf habsburg
011
Wenn es jetzt wieder keine Konsequenzen für das Innenministerium bis zum Justizministerium gibt,

dann ist Amtsmissbrauch in Österreich völlig legal.......

zhang sanfeng
00

genau danach schaut´s aus:
die SOKO ist ja schon für die verweigerte akteneinsicht mehrfach verurteilt worden - allerdings völlig ohne konsequenzen.

märchenonkel
02
Ich sag' nur: Grasser und Strasser ...

Roter Baron
11

CBO hat sich ja zeitgerecht verdünnisiert
damit ist wieder niemand schuld
und es gibt wiedereinmal keine verantwortlichen.

roter baron

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