Die Regeln für Vergabe und Kontrolle von Subventionen an Parteien seien viel zu schwach, sagt Parteienforscher Sickinger - Der Fall der "Liste Martin" zeige, wie dringend Reformen sind
Standard: Viele wundern sich bei den Vorwürfen an die Liste Martin, wie locker Parteiengelder ausgegeben werden können, Sie auch?
Sickinger: Dieses Aha-Erlebnis hatte ich vor acht Jahren im Fall Karl-Heinz Grasser und seiner Homepage. Die war kein persönliches Geschenk, sondern in Wirklichkeit eine Spende der Industriellenvereinigung an den Finanzminister für politische Zwecke. Und der Verein zur Förderung der New Economy, an den das offiziell ging, war eine klassische Umgehungskonstruktion.
Standard: Was wollen Sie sagen?
Sickinger: Man hat auch damals schon gesehen: Juristisch gibt es keine Möglichkeit, so etwas zu sanktionieren. Man konnte aber glauben, dass das von der Öffentlichkeit sanktioniert wird, indem man sagt, so jemand muss zurücktreten. Aber nichts ist passiert.
Standard: Warum?
Sickinger: Weil die Regelungen nicht ausreichend sind. Da die Parteien offensichtlich ein nicht intaktes Immunsystem gegen Regelverstöße haben, gehören diese Regeln geändert.
Standard: Muss de facto nie jemand juristische Folgen fürchten?
Sickinger: Es sei denn, dass jemand etwas kassiert als Gegenleistung für ein Amtsgeschäft. Das kann ein Bürgermeister machen oder ein Minister. Aber in der Praxis ist das faktisch unmöglich, man kann die Regeln leicht umgehen.
Standard: Konkret zu Martin. Er hat aus der Parteikasse seinem Assistenten 58.200 Euro bezahlt, damit der einen Privatkonkurs abzahlen kann. Wie sehen Sie diesen Fall?
Sickinger: Bisher wusste man nur von 100.000 Euro, die Martin an das Wiener Integrationshaus gespendet hat, was ein klares politisches öffentliches Statement war. Das könnte man im weiteren Sinne als Öffentlichkeitsarbeit auslegen. Ein Geschenk an eine Privatperson, deren Name und Schicksal nicht bekannt ist, da kann man nicht sagen, dass das Öffentlichkeitsarbeit ist.
Standard: Wie ist diese Entschuldung dann einzuordnen?
Sickinger: Wenn das Geld aus der Privatschatulle des Hans-Peter Martin stammen würde und nicht aus der politischen Partei, wäre das eine schöne großmütige Geste. Die andere Frage ist: Ist das gedeckt von der Zweckwidmung, unter der er das Geld für die politische Partei bekommen hat? Klar ist, nicht er persönlich ist Empfänger der Wahlkampfkostenrückerstattung, sondern die Partei. Wenn das eine geheime Sache war, von der die Öffentlichkeit nichts erfahren hat, wenn das kein Honorar war, beispielsweise für einen Pressesprecher, dann sind gravierende Zweifel angebracht.
Standard: Prüft das niemand?
Sickinger: Der Wirtschaftsprüfer hat zu prüfen, ob formal alles seine Richtigkeit hat. Es gibt in der Praxis eine einzig relevante Kontrolle der Parteifinanzen. Die Partei muss eine Liste von fünf Steuerberatern dem Finanzministerium vorlegen, das zwei auswählt. Sie müssen prüfen, ob die Zuwendungen gemäß der Zweckwidmung verwendet wurden. Sie müssen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung testieren.
Standard: Wann wird Förderung widmungsgemäß ausgegeben?
Sickinger: Das kann man enger oder weiter auslegen. Im letzteren Fall würde man sagen, Wahlkampfkostenrückerstattung kann auch zwischen Wahlkämpfen verwendet werden, aber nicht für private Zwecke von Funktionären.
Standard: Wer überprüft im Normalfall noch?
Sickinger: Das überprüft niemand. Dafür müsste es im Idealfall ein funktionierendes, innerparteiliches Kontrollsystem geben. Große Parteien haben das im Grunde, da gibt es viele Mitglieder, Funktionäre, eine gewisse innerparteiliche Kontrolle. Eine mehr theoretische Kontrollmöglichkeit hat der Rechnungshof. Grundsätzlich ist er der Auffassung, dass er die Mittel, die unter das Parteiengesetz fallen, prüfen darf. Aber er hat es noch nicht getan.
Standard: Martin hat seine Privatwohnung an seine Partei vermietet, deren alleiniger Vorsitzender er ist, der über die Mittel allein verfügt. Wie geht das zusammen?
Sickinger: Ein klassisches In-sich-Geschäft. Das gibt es, weil es niemand kontrolliert. Die Steuerberater haben keine klare Orientierung, was sie bei politischen Parteien prüfen sollen. In Wirklichkeit prüfen sie Rechnungen und Zahlungsbelege daraufhin, ob sie zu den angegebenen Posten von Einnahmen und Ausgaben passen. Da geht es nicht um die Frage, wofür wurde was verwendet.
Standard: Klingt wie eine Einladung zum Missbrauch.
Sickinger: Die Regelungen stammen aus dem Jahr 1985. Sie waren auf die großen Parteien abgestellt. Die Logik dahinter war, wenn man auf etwas draufkommt, dann werden sie bei der nächsten Wahl bestraft. An Phänomene wie Martin hat der Gesetzgeber nicht gedacht.
Standard: Jeder, der bei einem Verein ist, weiß um die Bedeutung des Kassiers. Bei Parteien ist das etwa nicht nötig?
Sickinger: Im Parteiengesetz von 1975 wollte man die Parteien bewusst nicht im Vereinsgesetz haben, denn es gab damals noch stark obrigkeitsstaatliche Regelungen für Vereine. So konnte die Vereinspolizei etwa Versammlungen auflösen. Diese Eingriffsmöglichkeiten in Parteien wollte man nicht, daher gibt es nur minimalistische Lösungen. Eine Partei muss nur Satzungen beim Innenministerium hinterlegen, und fertig. Es muss Organe der Partei geben, Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen definiert werden. Drei Mitglieder sind genug. Das Innenministerium hat keine Möglichkeit, das nachzuprüfen.
Standard: Welche Reformen für Parteien müsste es geben?
Sickinger: Wir brauchen Mindestvoraussetzungen für hohe Subventionen an politische Parteien. Eine Partei, die keine Mitglieder hat, oder nur ein paar, solche Organisationen müssen nicht unbedingt subventioniert werden. In Deutschland braucht man ein Mindestmaß an organisatorischer Stabilität, an gesellschaftlicher Verankerung, regelmäßige Parteitreffen, innerparteiliche Kontrolle, Wahl der Funktionäre.
Standard: Wie steht Österreich neben anderen Ländern da?
Sickinger: Wir haben im Vergleich praktisch überhaupt keine Regelungen, mit Ausnahme der öffentlichen Subventionierung. (Thomas Mayer, DER STANDARD; Printausgabe, 30.4./1.5.2011)
HUBERT SICKINGER (45) ist Jurist und Politikwissenschaftler mit
Schwerpunkt Parteienforschung, er lehrt an der Uni.