Überwachungsstaat: Eckpunkte der Vorratsdatenspeicherung

28. April 2011, 14:50

Sechs Monate Speicherpflicht, Regeln für den Zugriff, Kostenaufteilung

Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert.

Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Begründetes Ersuchen

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen. Für das Ausheben von Stammdaten genügt hier ein begründetes Ersuchen seitens der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei. Für den Zugriff auf sogenannte Zugangsdaten - also eine Telefonnummer oder eine IP-Adresse - reicht ebenfalls eine schriftliche und begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, wobei bei allen solchen Anordnungen das Vier-Augen-Prinzip gilt, also ein zweiter Staatsanwalt das Informationsbegehr absegnen muss.

Für Verkehrsdaten - sie geben Aufschluss über die Kommunikationsvorgänge selbst, also z.B., wer mit wem wie geredet bzw. gemailt hat - muss die Anordnung der Staatsanwaltschaft von einem Richter genehmigt werden. Weitere Voraussetzungen sind der Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts, das mit einer Strafe von mehr als einem Jahr geahndet wird. Zusätzlich wird zur Kontrolle der Rechtsschutzbeauftragte eingeschaltet.

Im Sinne der ersten allgemeinen Hilfeleistung und der Gefahrenabwehr ist außerdem die Möglichkeit für die Sicherheitspolizei festgeschrieben, ausnahmsweise ohne richterliche Bewilligung auf Daten zugreifen zu können. Zugleich wird festgelegt, dass auch der Rückgriff auf Standortdaten - Stichwort Handy-Ortung - von "gefährdeten Personen" zulässig ist. Als Beispiele dafür wurden etwa Entführungen oder verunglückte Tourengeher genannt.

Gefahr in Verzug

In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug), zuständig dafür sind die Sicherheitsbehörden. Allerdings unterliegt diese Informationspflicht Einschränkungen, so dürfen etwa Ermittlungserfolge nicht gefährdet werden. Jedenfalls ist der Rechtsschutzbeauftragte einzuschalten. Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Die Vorratsdatenspeicherung ist keine billige Sache. 15 bis 20 Millionen Euro geschätzte Investitionskosten wurden genannt, im Gesetzesentwurf nahm man die Untergrenze von 15 Millionen an. Dafür kommen zu 20 Prozent die Telekom-Unternehmen auf. Den Rest lässt der Bund springen, 63 Prozent vom Infrastrukturministerium, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro. Letzteres kommt dann künftig für die laufenden Kosten auf, was im Ressort mit immerhin drei Millionen Euro pro Jahr beziffert wird, das Innenministerium begleicht Kosten für Anfragen nach dem Sicherheitspolizeigesetz.

Light

In Kraft treten wird die Vorratsdatenspeicherung im April 2012. Diese doch recht lange Frist wird damit begründet, dass die Provider Zeit brauchen, um die nötige Infrastruktur aufzubauen. Möglicherweise hat man aber auch die aktuelle Entwicklung in Brüssel im Auge: Die Vorratsdatenspeicherung wird von der EU-Kommission nämlich überarbeitet, nachdem ihre Umsetzung schon in mehreren Ländern von den Höchstgerichten gekippt wurde. Noch heuer will die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström deshalb Änderungsvorschläge vorlegen. Auf eine abgeschwächte Version zu warten, kann sich Österreich allerdings nicht leisten - es drohen saftige Geldstrafen der EU. Nun wird die Verordnung zwar in österreichisches Recht gegossen, tritt aber erst in einem Jahr in Kraft. (APA)

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25 Postings
Ein Mann
00

Osama ist angeblich tot! Jetzt gebt uns unsere Freiheit zurück!

schmidi-wien
 
02
29.4.2011, 10:44
"Unschuldsvermutung von d. Justiz " lt. Beatrix Karl ist jetzt nicht mehr gegeben, ebenso der hirnlosen SPÖ

......lt. Wikileaks Family law gibt es ein "Gutachten" welches besagt, das der Beschluss des neuen Gesetzes zur Speicherung der Vorratsdaten gegen Art.8 EMRK verstoßt:
" Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz " (Art. 8 EMRK)

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/re... charta.pdf

Wenn die neue Koalationregierungsparteien mit Spindelegger Moto "Husch Pfusch Regierung" bei dem " KIndRÄG2012 " genauso weitermacht, dann werden Sie von mir bei der nächsten Wahl sicher keine Stimme mehr bekommen.

BZÖ, Grüne, FPÖ haben hier scheinbar mehr Hirn.

märchenonkel
05
29.4.2011, 10:09
Die VDS ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg Österreichs in den Faschismus.

oas
01
29.4.2011, 05:13
April 2012

Dann ist die Infrastruktur für diesen Irrwitz bezahlt und eine Klage am 2. April macht das famose Geschäft nicht mehr rückgängig. Man stelle sich vor, der VfGH nimmt eine Klage beispielsweise am 15. Juni 2011 schon an!! Dann würde man "abwarten" müssen und womöglich kippt der VfGH exakt so eine Gesetzesstelle, die das schöne Geschäft ruinierte!

oas
00
29.4.2011, 05:15
Dort ist das schon geschehen

http://www.concourt.cz/clanek/internetcs

FaymannsBoss
07
28.4.2011, 23:34
Also dann:

"echtes" surfen nur noch über's tor-netzwerk
"echtes" e-mail nur noch verschlüsselt

und damit die stasi etwas zu tun hat schnell ein script geschrieben, das wahllos islamistische, kommunistische, was weiss-ich-was für seiten ansurft und massenhaft e-mails verschickt, in denen nur "Osama Bin Laden", "Djihad", "Der Kanzler ist ein §%$@" steht.

Die sollen an ihren Daten ersticken!

Die kritische Stimme
00
29.4.2011, 08:24
Der Inhalt wird nicht angesehen oder gespeichert

Dafür wären enorme Rechen- und Speicherkapazitäten nötig. Das ist zwar technisch nicht unmöglich, aber es kann sich keiner leisten!

ja dann
00

frage ich mich wo bitte bei emails ausserhalb des Inhalts die Adressaten erkennbar sein sollen. TCP-IP kann das nicht, das heißt, es muss in die Daten hineingeschaut werden und nach der richtigen Information gefischt werden. Das geht nicht ohne den Inhalt anzusehen.

Analog dazu kann man aus der IP Verbindung nur herauslesen mit welcher Gegenstelle sich verbunden wurde, nicht aber der Hostname oder gar die aufgerufene Seite.

Das ist als würde man beim Telefonieren mithören, bis sich das Gegenüber mit Namen gemeldet hat. Schön, das hat natürlich alles nichts mit dem Inhalt zu tun.

Ach ja, wir haben ja nichts zu verbergen. Aber ist es das wirklich um das es geht?

ForumBot
04
28.4.2011, 22:30
Dieses Posting

kommt nicht etwa deshalb verschlüsselt aus Panama weil ich ausgewandert bin (noch nicht), sondern weil ich die entsprechenden Gegenmaßnahmen bereits eingeleitet habe, um mich auf den größten Aprilscherz der Geschichte vorzubereiten.

Mir stehen weitere 76 VPN Server weltweit zur Auswahl auf welche mein Proxy-Server zu Hause die Webnutzung meiner Familie und mir verteilt.

OpenVPN Zugänge gibts bereits ab etwa 40€ jährlich. Wenn ausreichend viele Nutzer ähnliche Methoden verwenden würden, ist die Beschaffung der tatsächlichen Verbindungs- und Nutzdaten, wenn überhaupt machbar, derart aufwändig, dass sich die gesamte Vorratsdatenspeicherung von selbst wieder abschafft.

Die kritische Stimme
01
29.4.2011, 08:27
Hm...

Ich soll also zahlen, um ein VPN zu nützen. Das heißt, der VPN-Betreiber seinerseits kann also recht genau feststellen, wer ich bin.

Und er wird natürlich nie, niemals, irgendwelche Daten an die Ermittlungsbehörden irgendeines Landes weitergeben! Nein, niemals!

ForumBot
00
29.4.2011, 13:19
Diese Gefahr besteht immer,

die Auswahl der Server-Standorte der VPN Betreiber ist aber schon ein Indiz dafür, gesetzlich nicht gezwungen zu sein, anwenderbezogene Logfiles zu führen.

Es gibt keine 100% und es wird auch vom Tatbestand abhängen wieviel Aufwand die Behörden in Kauf zu nehmen bereit sind.

Da aber mein einziges "Verbrechen" darin besteht, kein gläserner Mensch werden zo wollen (zumindest nicht komplett durchsichtig) werden sich die Behörden wahrscheinlich nicht mühen, den vorerst als Datenmüll erscheinenden Berg aufzuarbeiten.

ü-strichal
00
29.4.2011, 07:30

kannst bitte ein paar details nennen ?? ich wär an deiner lösung sehr intressiert

ForumBot
00
29.4.2011, 13:37
Die Installationsanleitung für den Proxy

würde hier den Rahmen sprengen. Einzelne Rechner zu schützen ist einfach, da die meisten Anbieter ein Setup und eine Anleitung dafür bereitstellen. Im Falle von OpenVPN bekommst einfach einen weiteren Netzwerkadapter der Online geht wenn du über die OpenVPN GUI einen Server auswählst.

Google nach StrongVPN, Witopia, etc...

Bestimme die notwendigen Features (server switching on the fly, Serverstandorte, unlimited bandwith). Manche sperren die bekannten Torrent-Tracker, aber kein Anbieter ist begeistert wenn damit illegaler content transportiert wird, da natürlich der VPN Hoster als Eigentümer der IP von den Abmahndillos angeschrieben wird).

Userbewertungen über Qualität und Art und Weise wie der Anbieter mit Problemen umgeht auswerten.

FaymannsBoss
00
28.4.2011, 23:46
IP Address: 190.120.231.235

Sind sie das etwa ;-)

ForumBot
00
29.4.2011, 13:45
Nein, das war nicht mein Proxy.

Für die Stasi befinde ich mich übrigens gerade in 94.23.148.19.

Wo das liegt sagt euch http://whatismyipaddress.com/

Ich muss dann weg, hoffentlich filzt mich die Streife nicht wenn ich denen sage, wo ich gerade war.

Die kritische Stimme
00
29.4.2011, 08:25
Mir ist neu

dass "ich" eine IP-Adresse habe! Bestenfalls ein technisches Gerät, aber nicht "ich".

Und wie wollen Sie jetzt feststellen, wer das technische Gerät bedient hat?

FaymannsBoss
00
29.4.2011, 10:33
weiss ich eh!

war nur spass (sorry).

_sonny_
00
29.4.2011, 01:03
mit ziemlicher sicherheit..

denn wie er gepostet hat, kommt diese ip-adresse aus panama ;)

Roland Schweiger1
02
28.4.2011, 23:13
es müssen nicht einmal klassische vpn Anbieter sein.

So mancher IPv6 Tunnel-Broker (zB SixxS) macht das Nachvollziehen von Datenwegen ähnlich schwierig. Der Endpunkt meines Tunnels ist zB irgendwo in Hamburg, und bei der "6in4" Protokollvariante kann es uU sein dass eine Behörde gar nciht mitbekommt dass überhaupt ipv6 Pakete gekpaselt sind. Wenn ich nun mit meinen Allerliebsten kommunizieren will und zB ein vom DNS nicht abhängiges Namensauflösungssystem verwende (zB das peernameresolutionprotocol) so wird es kaum noch möglich sein, irgendetwas zu speichern was relevant verwertet werden könnte. Wenn überhaupt, dann erwischt man mit der VDS nur die allerdümmsten ... und angeblich will man ja Terroristen fangen, die werden wohl wissen wie man die Technik "abhörsicher" verwendet ...

ForumBot
01
28.4.2011, 22:38
Damit ist allerdings

ergänzenderweise das Problem mit der Überwachung der Mobiltelefone nicht gelöst.

ü-strichal
11
29.4.2011, 07:29

handy einfach ausschalten oder gar keins benützen ...

hat ja auch früher super funktioniert ...

ich werds genauso wieder machen, denn auf sowas kann ich gerne verzichten:

http://www.zeit.de/datenschu... rratsdaten

FAIL
11
28.4.2011, 21:51
Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

bwahahaahahahahahahhaha ...

... shite :(

shinkyshonky
08
28.4.2011, 15:17
In Kraft treten darf die Vorratsdatenspeicherung im April 2012 NICHT!

Das Inkrafttreten muss unbedingt verhindert werden!!!

Die Vorratsdatenspeicherung ist die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten u. bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange u. in welcher Form kommuniziert haben – egal, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, u. ohne Vorliegen eines Verdachtes.

"Informationspflicht Einschränkungen, so dürfen etwa Ermittlungserfolge nicht gefährdet werden..."

Aha, das beurteilt wer genau?

http://www.akvorrat.at

Thomas Zehetbauer
 
07
28.4.2011, 15:03
"Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen"

Überall wird gespart, aber hier werden mindestens 12.000.000 Euro in die grundrechtswidrige Bespitzelung der Bürger "investiert". Mein Protestbrief ging gestern jedenfalls mit 113 Mitunterzeichnern an alle Abgeordneten: http://www.hostmaster.org/vorratsda... aparagraph

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