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Auf Baustellen, in der Landwirtschaft arbeiten sie oft jahrelang - und werden dann zu schweren Strafen verurteilt, wenn die Polizei ihre Ausweise kontrolliert: Immigranten in Italien

Foto: REUTERS/JUAN CARLOS ULATE

Rom - Das in Italien seit 2009 geltende Gesetz, mit dem das Vergehen der illegalen Einwanderung eingeführt wurde, ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) illegal. Das Gesetz widerspreche der europäischen Richtlinie zur Abschiebung illegaler Einwanderer, entschied der Gerichtshof am Donnerstag. Die Richter hatten den Fall eines algerischen Staatsbürgers überprüft, der 2010 von einem Gericht in Trient zu einem Jahr Haft verurteilt worden war, weil er trotz des Ausweisungsbefehls Italien nicht verlassen hatte.

Die Haftstrafe gegen illegale Einwanderer widerspreche den Menschenrechten der Flüchtlinge. Die EU-Staaten hätten kein Recht, Haftstrafen einzuführen, wenn die Abschiebungsprozeduren scheiterten, erklärte der Gerichtshof.

Bis zu 10.000 Euro Geldstrafe

2009 ist in Italien das sogenannte Sicherheitspaket in Kraft getreten, das den Kampf gegen die illegale Einwanderung und die Kriminalität verschärft hat. Wer illegal nach Italien einreist oder sich dort illegal aufhält, muss dem Gesetz zufolge 5.000 bis 10.000 Euro Geldstrafe zahlen. Ausländer, die weiterhin ohne Aufenthaltstitel in Italien bleiben, landen im Gefängnis.

Die italienische Opposition, die das Sicherheitspaket der Regierung Berlusconi scharf kritisiert hatte, sprach von einer schweren Niederlage für das Mitte-Rechts-Kabinett in Rom. "Schon vom Anfang an haben wir hervorgehoben, dass die Maßnahmen des Sicherheitspakets den europäischen Richtlinien widersprechen", sagte ein Sprecher der oppositionellen Demokratischen Partei (PD). (APA)