Urteil

EU-Gerichtshof untersagt Italien Haftstrafen für illegale Einwanderer

28. April 2011, 14:37
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    foto: reuters/juan carlos ulate

    Auf Baustellen, in der Landwirtschaft arbeiten sie oft jahrelang - und werden dann zu schweren Strafen verurteilt, wenn die Polizei ihre Ausweise kontrolliert: Immigranten in Italien

Regierung Berlusconi hatte Haftstrafen 2009 eingeführt - Gericht: "Menschenrechtswidrig"

Rom - Das in Italien seit 2009 geltende Gesetz, mit dem das Vergehen der illegalen Einwanderung eingeführt wurde, ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) illegal. Das Gesetz widerspreche der europäischen Richtlinie zur Abschiebung illegaler Einwanderer, entschied der Gerichtshof am Donnerstag. Die Richter hatten den Fall eines algerischen Staatsbürgers überprüft, der 2010 von einem Gericht in Trient zu einem Jahr Haft verurteilt worden war, weil er trotz des Ausweisungsbefehls Italien nicht verlassen hatte.

Die Haftstrafe gegen illegale Einwanderer widerspreche den Menschenrechten der Flüchtlinge. Die EU-Staaten hätten kein Recht, Haftstrafen einzuführen, wenn die Abschiebungsprozeduren scheiterten, erklärte der Gerichtshof.

Bis zu 10.000 Euro Geldstrafe

2009 ist in Italien das sogenannte Sicherheitspaket in Kraft getreten, das den Kampf gegen die illegale Einwanderung und die Kriminalität verschärft hat. Wer illegal nach Italien einreist oder sich dort illegal aufhält, muss dem Gesetz zufolge 5.000 bis 10.000 Euro Geldstrafe zahlen. Ausländer, die weiterhin ohne Aufenthaltstitel in Italien bleiben, landen im Gefängnis.

Die italienische Opposition, die das Sicherheitspaket der Regierung Berlusconi scharf kritisiert hatte, sprach von einer schweren Niederlage für das Mitte-Rechts-Kabinett in Rom. "Schon vom Anfang an haben wir hervorgehoben, dass die Maßnahmen des Sicherheitspakets den europäischen Richtlinien widersprechen", sagte ein Sprecher der oppositionellen Demokratischen Partei (PD). (APA)

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22 Postings
Prof. Wolf
00
Dieses Gesetz ist dumm, aber m.M* nicht rechtswidrig. Man hätte den Mann doch einfach auf eine Fähre setzen können als ihm ein Jahr lang teuer durch zu füttern. Ich habe ein Gefühl, dass die Richter wollen, dass Italien mehr auf seine Finazen achtet.

*m.M = meiner Meinung nach

Prof. Wolf
00
Dieses Gesetz isat

raff1
01
29.4.2011, 20:37
EU-Gerichtshof untersagt Italien Haftstrafen für illegale Einwanderer.

Diese Schlagzeile muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Selten so einen Blödsinn in allen Interpretationen gelesen.

carpediem99
 
03
29.4.2011, 17:50

alle zuwanderungswilligen ungefragt im land belassen, kann sich kein land der welt leisten...

Shirin Maier
03
29.4.2011, 12:42
Ehrlich, frecht die Fehlinformation. Bezeichnend auch, dass meine Hinweise auf die Unrichtigkeit des Artikels zensuriert werden und nur an der Überschrift geschönt wurde, der Inhalt des Artikels aber weiterhin falsch bleibt.

Der EuGH urteilt also seit neuestem über die Menschenrechte? So, so. Selten so einen Schwachsinn gelesen. Ich habe mir nun die Mühe gemacht und mir selbst rausgesucht, was der EuGH (der über die Vereinbartkeit von nationalem Rechte mit EU-Recht entscheidet, nur zur Info) wirklich erkannt hat. Bittesehr:
"Eine solche Freiheitsstrafe droht nämlich, insbesondere aufgrund ihrer Bedingungen und Anwendungsmodalitäten, die Verwirklichung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels zu beeinträchtigen, das darin besteht, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik in Bezug auf illegal aufhältige Drittstaatsangehörige unter Achtung der Grundrechte zu schaffen"

Der Standard macht daraus: EuGh sagt: Gesetz ist menschenrechtswidrig. Bravo. Entweder ni

Shirin Maier
00
spät, aber doch, Inhalt korrigiert. Die "kleine Überschrift" ist allerdings nach wie vor FALSCH.

Gericht: "menschenrechtswidrig".

So, so. Das hat das Gericht NICHT erkannt. Hartnäckige Falschinfo und das in einem angeblichen Qualitätsmedium... Traurig.

Shirin Maier
02
29.4.2011, 12:33
die Überschrift wurde ja offenbar schon geändert....

Ich hätte aber gerne einen Beleg hierfür:

"Die Haftstrafe gegen illegale Einwanderer widerspreche den Menschenrechten der Flüchtlinge. Die EU-Staaten hätten kein Recht, Haftstrafen einzuführen, wenn die Abschiebungsprozeduren scheiterten, erklärte der Gerichtshof."

Der EugH kann höchstens feststellen, dass ein ital. Gesetz mit der Richtlinie nicht vereinbar ist. Die Feststellung "widerspricht den Menschenrechten" hätte ich gerne als Zitat aus der Entscheidung mitsamt Quellenangabe. Kann für ein Qualitätsmedium ja kein Problem sein und ist für eine Verständlichkeit des Artikels unerlässlich.

Seit wann hat der EuGH die Kompetenz über Menschenrechte zu entscheiden. Fragen, Fragen, Fragen....

Lupus67
00
29.4.2011, 08:54
na wirklich dumm

nachdem so viele gutmenschen hier posten, hätten die nur fragen brauchen wer ihn bei sich aufnimmt...da hätten sich GANZ BESTIMMT ein paar freiwillig gemeldet......komisch dass es heute zwar gesetze gibt, die aber nicht angewendet werden dürfen weil:
a) die "falschen" leute dadurch betroffen sind
b) die "böse böse" polizei immer so brutal ist
c) eine personengruppe sowieso immer ausgenommen ist
usw.usf........also uch halte mich auch einfach nicht merh an die gesetze...vielleicht unterstützt mich dann einer der gutmenschen hier wenn ich sitzen gehen muss

LGL
01
28.4.2011, 17:13
Vielleicht ist das eine Art "Beugehaft"

aber unnötig teuer. Abschieben kommt billiger. Oder gilt das für Fälle wo der Abzuschiebende (in Österreich auch als Schübling bezeichnet) zwar im Land aber nicht greifbar ist und in Abwesenheit verurteilt wird? Vielleicht fürchtet er sich dann und haut ab. Dann wäre der Zweck der Verurteilung auch erreicht.

gigngogn
 
00
28.4.2011, 18:43
Wie schieben sie jemanden ab der Staatenlos ist? Wohin schieben sie jemanden der ihnen schlicht nicht sagt woher er kommt?

goldener_drache_spielt_mit_phoenix
00
29.4.2011, 03:40
dorthin, wo er tatsächlich herkommt...

gigngogn
 
00
29.4.2011, 09:48
Und wie stellen sie das fest? Einfach in irgendein Land, das ihnen als wahrscheinlichstes erscheint, geht nämlich nicht weil die ihn schlicht nicht nehmen

gigngogn
 
913
28.4.2011, 17:12
Grotesk, in welchem Elfenbeiturm sitzt der EU-Gerichtshof?

Versteh ich das richtig?
Jemand der
* kein Asyl sucht bzw dessen Antrag abgelehnt wurde
* aufgefordert wurde das Land zu verlassen, es aber nicht tat
* nicht abgeschoben werden kann weil er a) sich widersetzt, b) untertaucht oder c) einfach seine Papiere wegschmeisst

der bleibt einfach und man darf ihn nicht einmal dafür bestrafen?

Das kann ja nicht deren Ernst sein, das würde ja bedeuten, das ich sobald ich die EU Grenze überschreite mit 100% Sicherheit hier bleiben kann, wenn ich meine Papiere wegwerfe und Auskunft zu meinem Heimatland verweigere.

Na Bravo, wozu dann überhaupt noch Grenz- und Ausweiskontrollen?

entenfutallesgut
50
28.4.2011, 21:34
Du verstehst es nicht richtig,

Sicherheitsverwahrung, Schubhaft, das ist legal, aber Haftstrafe (1 Jahr Knast) wurde für illegal erklärt

Daß ihr Effen nicht sinnerfassend lesen könnt (es steht ja im Artikel beschrieben) ist aber nix neues. Irgendwoher müssen ja die schlimmen PISA-Ergebnisse kommen. Ihr verdächtigt ja nur die Migranten als schwarze PISA-Schafe, um von euch abzulenken :)

Christoph ************
11
28.4.2011, 21:23

Ja wo bleiben die guten alten Zeiten, wo die schlichte Anwesenheit in einem Land ein Verbrechen ist, dass man mit Gefängnis oder Lager bestrafen kann. Wenn man jemanden nicht abschieben kann, welchen Sinn soll es ergeben ihn auf Staatskosten einzusperren?

Wenn es im Uebrigen so einfach wäre und Papiere wegschmeißen genuegen wuerde, wuerden wohl kaum soviele Leute abgeschoben...

lilola
10
28.4.2011, 19:05

und jetzt überlegen sie vielleicht einmal wieso dieser mensch gekommen ist. es gibt sozialschmarotzer, JA.
aber unzählige asylanten haben, aufgrund der schrecklichen lage in ihrem heimatort, einfach nur angst. wie schlecht muss es einem menschen gehen wenn er es akzeptiert in einem land (z.B.: österreich) diskriminiert zu werden, eingesperrt zu werden, oder auf der strasse leben zu müssen, etc..und trotzdem bleibt!
und nochmals, es bekommen nicht alle asylanten unterstützung vom staat.
man kann nicht einfach alle über einen kamm scheren, noch sollte man urteilen ohne die wahren hintergründe zu kennen.

Poldi Fesch
00
28.4.2011, 19:01
das ist ein bisserl

ungenau beschrieben. Die IT kennen den mit Haft bedrohten Straftatbestand der 2illegalen Einreise". Also keine Haft/Schubhaft um den Bescheid durchzusetzen sondern dierekt aus der Einreise

ordinaryvan
20
28.4.2011, 18:05

und jetzt wischen wir uns den geifer weg und lesen das noch einmal und dann sehen wir: nicht "keine strafen" steht da, sondern "keine haftstrafen".

ah...

ist doch gar nicht schwer, oder? das nächste mal können sie's vielleicht schon alleine! toitoitoi!

entenfutallesgut
01
28.4.2011, 16:41
Wie ist das im Falle von Anwesenheitspflicht

sprich Haft bei offenen Türen, was ein Haufen skrupelloser Gepäcksstücke heute in Österreich eingeführt haben ?

Observateur
410
28.4.2011, 16:29
EUGH Auflösung: JETZT!!!!

Christoph ************
00
28.4.2011, 21:24

Herrlich, wieder so einer, der meint Gesetze muessen nur dann eingehalten werden wenn sie sich gegen Einwanderer richten.

Keyser
23
28.4.2011, 16:02
Die Richter hatten den Fall eines algerischen Staatsbürgers überprüft, der 2010 von einem Gericht in Trient zu einem Jahr Haft verurteilt worden war, weil er trotz des Ausweisungsbefehls Italien nicht verlassen hatte.

Man wollte den Mann des Landes verweisen, weil er aber der Ausreiseaufforderung nicht nachkam, sperrt man ihn für 1 Jahr ein?

Etwas noch blöderes konnte denen, die dafür verantwortlich sind, wohl wirklich nicht einfallen, oder? Das ist schon Grenzwertig idiotisch.

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