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Das Thema Fiskal-Lkw ist für österreichische Verhältnisse mittlerweile ziemlich nachvollziehbar definiert. Alle Fahrzeuge, die bereits vom Importeur mit Trenngitter hinter der ersten Sitzreihe und verblechten Seitenscheiben ausgestattet sind und zudem über ebenen Laderaum verfügen, werden nach eingehender Prüfung vom Finanzministerium als Lkw eingestuft - und kommen somit in den Genuss des Vorsteuerabzugs.

Damit entfällt die NoVA (Normverbrauchsabgabe), und es gibt die Möglichkeit einer Abschreibung auf fünf Jahre. Diese aktuelle Situation verdanken wir einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. Jänner 2002.

Neues vom Minivan

Neuigkeiten hat dieses Urteil aber auch beim Thema Minivan gebracht. Waren bis dahin nur der große Chrysler Voyager, der Renault Grand Espace, der Toyota Previa und einige Exoten als "Bus" eingestuft und somit vorsteuerabzugsberechtigt, so wurde diese Liste danach erheblich erweitert. Jetzt zählen auch, um nur einige zu nennen, Minivans wie der Citroën C8, der VW Sharan, der Ford Galaxy und die "normalen" Espace und Voyager dazu. Nicht dabei sind weiterhin - zum Ärger der Importeure - Kompaktvans à la Opel Zafira, VW Touran und Mercedes Vaneo.

Gelöst hat sich dank der Aufnahme in die Liste auch die groteske Situation, dass beispielsweise ein normaler Voyager einem Unternehmer deutlich teurer kam als die Langversion. Große Kleinbusse wie VW-Bus, Mercedes Vito oder Fiat Ducato waren von den Einschränkungen ohnedies nie betroffen.

Kriterium Fahrzeughöhe

Als Kriterium für den Vorsteuerabzug dient sei 8. Jänner 2002 nun auch nicht mehr ein Quader, dessen Abmessungen - glaubt man Gerüchten - genau auf den in Österreich gebauten Chrysler Grand Voyager abgestimmt waren, sondern eine Fahrzeughöhe von mindestens 1,70 Meter sowie kastenförmiges Aussehen. Warum das so ist - ähnliche Bestimmungen sind in ganz Europa nicht zu finden -, ließ sich trotz beharrlicher Recherche nicht eruieren. Emil Caganek, der für dieses Thema zuständige Ansprechpartner im Finanzministerium, war für ein Stellungnahme nicht erreichbar.

Grundlagenforschung

Für Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure, sind die Vorgaben des Fiskus willkürlich und merkwürdig. Es fehle jede Grundlage dafür. Einziges logisches Erklärungsmodell sei wohl die Tatsache, dass ansonsten alle siebensitzigen Minivans in den Genuss der Vorsteuerabzugs kommen würden - was wiederum dem Finanzminister eine Menge Steuereinnahmen kosten würde.

Grundsätzlich vertritt der Arbeitskreis der Automobilimporteure zudem die Einstellung, alle betrieblich genutzten Pkw müssten ebenso wie jedes andere Betriebsvermögen vorsteuerabzugsberechtigt sein, wie dies etwa in Deutschland der Fall sei. Arbeitskreis-Vorsitzender Felix Clary geht noch einen Schritt weiter: "Wir können in Österreich auf Dauer so keine Finanzpolitik machen. Sonst werden wir irgendwann von der EU-Realität eingeholt und aufgrund der steuerlichen Mehrbelastungen und der Nichtkonformität zum EU-Steuerrecht nicht mehr wettbewerbsfähig sein."

Die berechtigten Forderungen nach Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Pkw werde man deshalb auch in Zukunft mit Nachdruck verfolgen, gab sich Clary im Gespräch mit dem STANDARD kampfbereit. (Johannes Mautner-Markhof, DER STANDARD Print-Ausgabe, 16.5.2003)