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Prozessauftakt in Wiener Neustadt am 2. März 2010: Der Tierschützerprozess zog sich über ein Jahr und zwei Monate dahin

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Wiener Neustadt - Die 13 Angeklagten seien als Mitglieder einer kriminellen Organisation zu verurteilen, forderte Staatsanwalt Wolfgang Handler in seinem Schlussplädoyer. Obwohl er einräumte, dass er keine Täterschaft bei den aufgelisteten direkten Straftaten nachweisen habe können.

Und so fragte sich der Hauptangeklagte Martin Balluch in seinem Schlusswort: "Ich verstehe bis heute nicht, was mir eigentlich vorgeworfen wird."

Kommenden Montag, am 2. Mai will die Richterin Sonja Arleth im Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil im heftig umstrittenen "Tierschützerprozess" verkünden. Die meisten Beobachter des Großprozesses rechnen mit Freisprüchen der 13 Angeklagten vom zentralen Vorwurf, Mitglieder einer kriminellen Organisation laut Paragraf 278a StGB zu sein.

Die Anwendung der umstrittenen Anti-Mafia-Bestimmung auf NGO-Vertreter lehnen viele von ihnen ab. Der Paragraf sei in seiner jetzigen Form eine Fehlkonstruktion, meinen Rechtswissenschafterinnen wie Petra Velten und Bernd-Christian Funk ebenso wie eine Reihe Politiker.

Zudem, so die Beobachter, habe sich der Verdacht auf Bestehen einer "auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung" mit dem Ziel "schwerwiegende Straftaten" zu begehen, im Beweisverfahren nicht erhärtet. Im Gegenteil, sämtliche Umstände, die zur Untermauerung des "Mafia"-Verdachts genannt wurden, hätten andere Erklärungen gefunden.

So zum Beispiel die Verschlüsselung von E-Mails beim Verein gegen Tierfabriken (VGT): Um Daten zu schützen, werde das inzwischen auch in vielen Firmen so gehandhabt.

"Erster Offizier"

Doch Staatsanwalt Wolfgang Handler beharrte auf kriminellen Motiven: Das "arbeitsteilige Vorgehen" und der "hierarchische Aufbau" der kriminellen Organisation seien bewiesen, sagte er in seinem Plädoyer. Erstbeschuldigter Martin Balluch stelle "grundsätzliche Überlegungen" an, der Zweitangeklagte sei sein "engster Mitarbeiter" und sozusagen "erster Offizier" - und die Befehlskette setze sich nach unten hin weiter fort.

Ob diese Begrifflichkeiten aus dem internationalen Anti-Mafia-Kampf auf politische Kampagnenarbeit angewendet werden kann, die sich betont unhierarchisch gibt, ist eine der zentralen Fragen, die Richterin Sonja Arleth beantworten muss, bevor sie am Montag das Urteil fällt. Denn die Beteiligung von Beschuldigten an den mitangeklagten Sachbeschädigungen und Nötigungen, etwa bei Schweine- und Nerzbefreiungen, konnte - wenn überhaupt - nur punktuell rekonstruiert werden.

Also wird Arleths Wahrspruch auch einer über das NGO-Milieu sein. Über ein Milieu, das jenem eines Kleinstadtgerichts krass entgegensteht. Handler, Arleth und andere Justizvertreter und die angeklagten Tierrechtsaktivisten waren einander alle 95 Verhandlungstage über wildfremd.

Mittelpunkt der Kritik 

Überhaupt, Arleth: Als Einzelrichterin, also alleinige Herrin über diesen Prozess stand sie seit Prozessbeginn am 3. März 2010 im Mittelpunkt öffentlicher Kritik. Ihre Verhandlungsführung wurde vielfach als langatmig und "pädagogisch" bezeichnet.

Andererseits hatte sich die Richterin offenbar bemüht, den Prozess rein formell korrekt abzuwickeln. Jeder Vorwurf der Staatsanwaltschaft wurde penibel aufgearbeitet, um dem Vorwurf zu entgehen, sie habe vorschnell geurteilt. Sofern es nun zu einem Freispruch kommt. Denn die Zeugen der Verteidigung wurden nur zu einem geringen Teil angehört.

Doch egal wie das Urteil ausfällt und die Causa weitergeht, eine Folge hatte der Tierschützerprozess auf alle Fälle: Die Diskussion über die österreichische Strafprozessordnung wurde neu angefacht. Etwa über die Rolle der Verteidigung, die um ihr Fragerecht oft kämpfen musste. Anwältin Alexia Stuefer geht hier weit über in Österreich Gewohntes hinaus: Verteidigung, so meint sie, müsse auch investigativ sein. Indem sich, wie in Wiener Neustadt rund um die verdeckte Ermittlerin Danielle Durand, auch Anwälte selbst auf Zeugensuche machen. (Irene Brickner, Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 28.4.2011)