"Grundsätzlich gegen dieses Gesetz"

29. April 2011, 11:56

Schon bisher haben Internet- und Telefonieanbieter Daten auf Vorrat gespeichert – Bedenken nun vor allem wegen Zusatzkosten

Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen. 2006 wies die EU per Richtlinie ihre Mitgliedsstaaten an, die Internet- und Telefonverbindungsdaten aller Bürger zumindest ein halbes Jahr lang zu speichern und wenn nötig zum Zweck der Terrorbekämpfung an die Behörden auszuhändigen. Österreich zierte sich seither mit der Umsetzung, woraufhin die Union Säumniszahlungen androhte. In den vergangenen Monaten raffte sich die Regierung zu einer Gesetzesvorlage auf: Neben den Stammdaten der Kunden (Name, Adresse etc.) sollten auch die Verkehrsdaten (E-Mail-Absender und -Empfänger; IP-Adressen; wer telefonierte wo mit wem wie lange und wann etc.) gespeichert werden. Eine veritable Debatte folgte.

Zwei Fronten trafen dabei aufeinander; unter den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung befanden sich zuerst Datenschützer, Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker, später auch Journalisten, Anwälte und Ärzte, die die Aushebelung ihres Berufsgeheimnisses fürchteten. Die Befürworter kamen vor allem aus den Reihen der Regierungsfraktionen, bald schaltete sich auch die Copyrightlobby in die Diskussion ein und hoffte, den Schwarzkopierern per Verbindungsdaten leichter auf die Schliche zu kommen.

Verantwortung für sensible Daten

Eine nicht unwesentlich beteiligte Partei meldete sich bisher jedoch kaum zu Wort: Die Telefon- und Mobilfunkbetreiber sowie die Internet-Provider, die die Daten künftig sichern und 20 Prozent der dafür anfallenden Kosten übernehmen müssen. Bis April 2012 haben sie Zeit, die technische Infrastruktur zur Aufzeichnung der Daten zu installieren, dann tritt die Vorratsdatenspeicherung effektiv in Kraft und die Telekommunikationsanbieter werden in die Verantwortung genommen – schließlich werden ihre Administratoren dann erheblich einfacher Zugriff auf die sensiblen Daten haben als jegliches Staatspersonal.

Was weniger bekannt ist: Diese Verantwortung bürdeten sich die meisten Provider schon bisher auf, indem sie viele der Daten freiwillig über den nun gesetzlich vorgesehenen Rahmen sicherten – und vereinzelt darüber hinaus. Was sich für die Betreiber konkret ändern wird und wie sie die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes realisieren werden, wird in der kommenden Zeit noch ihre Rechts- und Technikabteilungen beschäftigen.

"Grundsätzlich gegen dieses Gesetz"

A1 Telekom Austria, mit 5,1 Millionen Mobilfunkkunden und 2,3 Millionen Festnetzanschlüssen das größte Telekommunikationsunternehmen Österreichs, speicherte schon in der Vergangenheit die Verkehrsdaten der Kunden – wie nun gesetzlich gefordert – für ein halbes Jahr.

Auf Nachfrage von derStandard.at erklärt die Presseabteilung allerdings: "Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden Betreiber gezwungen auch Daten, die sie nicht für die Abrechnung brauchen, zu speichern. A1 Telekom Austria ist grundsätzlich gegen dieses Gesetz, sieht aber in der österreichischen Umsetzung einen akzeptablen Kompromiss, sofern klargestellt wird, dass den Betreibern auch die Kosten der laufenden Beauskunftung ersetzt werden."

Das Unternehmen begrüßt, "dass eine richterliche Instanz über die Anforderung der Daten entscheidet." Jedoch mit dem Hinweis auf "unter Umständen recht weitgehende Ausnahmefälle bezüglich der Auskunft über IP-Adresse, IMSI- und IMEI- Daten, auf die ein vereinfachter und nicht unter Richtervorbehalt stehender Zugriff möglich sein soll." Dort und bei der Frage der Kosten für die Speicherung sei noch eine Nachbesserung erforderlich, um höchstmögliche Sicherheit gegen eine missbräuchliche Verwendung von Daten zu gewährleisten und damit Kunden nicht selbst für ihre Überwachung zahlen müssen.

"Weder Interesse noch irgendeine Art von Nutzen"

UPC gilt mit rund 700.000 Kunden und 1,2 Millionen verkauften Diensten als einer der ersten Verfolger von A1 Telekom im Festnetz- und Internetsegment. Die Verkehrsdaten von Breitbandkunden der Marken chello und inode wurden schon bislang gespeichert und zwar "im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, sofern diese zu Verrechnungszwecken erforderlich sind."

Auch UPC ist laut eigener Aussage nicht angetan von der neuen Pflicht: "Es gibt für die Betreiber keine andere Verwendung und keinen anderen Grund, die Systemimplementierung durchzuführen, als den Zielen und Zwecken der Vorratsdatenspeicherung zu entsprechen. Diese sind ausschließlich hoheitliche, nämlich die Strafverfolgung bzw. -verhinderung und zu 100% staatliche Aufgaben, an denen die Betreiber weder ein Interesse noch irgendeine Art von Nutzen haben."

Inwiefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung angepasst werden müssten, "ist derzeit nicht absehbar" – übrigens ebensowenig, ob durch die Vorratsdatenspeicherung die Preise für die Endkunden steigen werden: "Wir können derzeit leider noch keine Aussage treffen, wie dadurch entstehende Kosten ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist aber festzuhalten: Die Betreiber erhalten 80 Prozent der Kosten ersetzt, die diese zu 100 Prozent für den Staat erbringen."

Verkehrsdaten auch in T-Mobile-Datenbanken

Nach Kundendaten der zweitgrößte Anbieter von Mobilfunk und -internet ist T-Mobile Austria mit den Marken T-Mobile und tele.ring. Die Tochter der Deutschen Telekom AG speicherte neben den Stammdaten auch bisher schon die Verkehrsdaten "gemäß § 99 TKG für Zwecke der Verrechnung von Entgelten, Entgelten für Zusammenschaltungen etc. sowie für betriebsnotwendige Daten, z.B. Gesprächsnachweise".

Inhaltsdaten (wie Gesprächsaufzeichnungen oder Dateiinhalte) wurden bisher nur gesichert, wenn dies "einen wesentlichen Bestandteil des Kommunikationsdienstes darstellt". Auf die Frage, ob die Mehrkosten an die Verbraucher abgewälzt werden sollen, weiß man bei T-Mobile bereits eine Antwort: "Aufgrund des in Österreich herrschenden Wettbewerbsdruckes wird keine Weiterverrechnung der Kosten an Kunden erfolgen." (Michael Matzenberger, derStandard.at, 29.4.2011)

Kommentar posten
12 Postings
another_stranger_me
01
30.4.2011, 08:40

mal von dem einschnitt in meine privatsphäre abgesehen

die VDS bringt anscheinend eine um 0,07% verbesserte aufklährungsrate bei kosten im zweistelligen millionenbereich

ineffektiver ist wohl nur noch der grenzeinsatz des bundesheeres

shinkyshonky
00
Weg mit der Vorratsdatenspeicherung in Österreich!!

:)

Ja, das trifft den Nagel auf den Kopf!!

Aber die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur völlig ineffizient, was die Verbrechensbekämpfung betrifft, sie ist auch die Totalüberwachung elektronischer Kommunikationsdaten u. bedeutet die Aufzeichnung, welche Menschen wann, mit wem, von wo aus, wie lange u. in welcher Form kommuniziert haben – egal, ob sie sich jemals etwas zuschulden kommen lassen haben, u. ohne Vorliegen eines Verdachtes.

Also WEG DAMIT!!!

http://www.akvorrat.at

Muffel
 
00
30.4.2011, 14:19
Noch weniger!

Die Vorratsdatenspeicherung führt zu einer verbesserten Aufklärungsquote von ganzen 0,006%!

Quelle: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/re... charta.pdf

iohui
05
29.4.2011, 18:30
natürlich müssen die kunden für ihre eigene überwachung zahlen.

auch die nichtkunden.
wer soll es denn sonst zahlen?

auf welchen umwegen das geld von der bevölkerung zu den providern kommt ist für die bevölkerung letztlich egal.
es sind abgaben an einen polizeistaat für einen entwürdigenden, menschenrechtswidrigen, verfassungswidrigen und sinnfreien bürgerabusus.
mißbrauch, nothing else.

Lightning_Cock
00
29.4.2011, 17:33

Gab es da letztens nicht eine Statistik, dass diese Speicherung 0% zur Verbrechensaufklärung beigetragen hat?

Charmeoffensive
00
29.4.2011, 23:05
0,06%

waren es, wenn ich mich richtig erinnere.

Charmeoffensive
00
30.4.2011, 15:08
sogar nur 0,006%

mea culpa

Adam Markus
04
29.4.2011, 15:21

Ja die Sozialdemokratie und ihre Gesetze. Nicht, dass ich die ÖVP aus der Verantwortung entlassen möchte, aber bei der ist es nicht so eine Überraschung. Die SPÖ argumentiert aber schon seit gut 20 Jahren mit dem guten alten Bauchweh und das bei mittlerweile so vielen Gesetzen, dass die Schmerzen für "echte" SPÖler eigentlich unerträglich sein müssten.

byron sully
02
29.4.2011, 15:35

v.a. der herr johann maier, der im datenschutzrat dagegen und im parlament dafür gestimmt hat. widerlicher geht's wohl kaum.

Thomas Zehetbauer
 
00
29.4.2011, 20:37

hr. maier hat mir in einer e-mail geantwortet und legt wert auf die feststellung dass er sowohl den justizausschuss als auch das plenum jeweils vor der abstimmung verlassen hat...

byron sully
00
30.4.2011, 17:02

eine ähnliche feigheit wie bei ablinger also...

Theatre of Tragedy
02
29.4.2011, 22:59

Was einzig und allein bedeutet, dass er nicht die Eier dazu hatte, dagegen zu stimmen. Ein gesicherter Sitz im Parlament ist eben bequemer als für das Richtige einzustehen. Widerlichst.

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