Teure Datenspeicher mit Grundrechtsproblemen

Hermann Hansmann UND Margot Nusime , 26. April 2011, 17:02
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    foto: standard/andy urban

    Auf 15 Millionen Euro werden die Investitionskosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geschätzt. Bei den Telekomanbietern dürften davon drei Millionen Euro hängenbleiben.

Die geplante Vorratsdaten­speicherung bringt Anbietern von Telekomdiensten viel Verwal­tungsaufwand und hohe Kosten

Die geplante Vorratsdatenspeicherung bringt Anbietern von Telekomdiensten viel Verwaltungsaufwand und hohe Kosten. Die umstrittenen Eingriffe in die Privatsphäre treffen nicht nur Personen, sondern auch Unternehmen.

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Durch die Novellierungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes soll noch in diesem Jahr die flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung eingeführt und damit die Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt werden.

Auch wenn die Haltung "Ich habe ohnehin nichts zu verbergen" in der Bevölkerung weit verbreitet ist, bricht die Richtlinie mit einem Grundsatz europäischer Rechtsordnungen, dass gegen bestimmte Personen nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente Ermittlungs- oder Verfolgungsschritte gesetzt werden können.

Infolge der Richtlinie ist die Speicherung der Kommunikationsdaten nicht - wie bisher - grundsätzlich verboten, sondern sogar Pflicht. Es werden die Daten aller Berufsgruppen gespeichert, auch solcher mit besonderem Berufsschutz wie Ärzte, Anwälte und Medien. Auch gespeichert werden die Daten der Unternehmen bzw. ihrer Mitarbeiter und Organe, was in Hinblick auf Wirtschaftsstrafdelikte weitreichende Folgen hat. Damit wird auch ein Gefühl der permanenten Überwachung erzeugt.

Ob alle diese Auswirkungen in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Richtlinie - vor allem der Terrorbekämpfung - stehen, wird von vielen Kommentatoren bezweifelt. Massive Zweifel hegt auch der Datenschutzrat in seiner Stellungnahme vom 28. März: Das Konzept der Vorratsspeicherung sei schwer vereinbar mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

In vielen EU-Staaten regt sich bereits Widerstand. In Tschechien, Rumänien, Bulgarien und Deutschland wurden die bereits umgesetzten Gesetze von den Höchstgerichten wieder aufgehoben. Schweden weigert sich überhaupt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Infolge einer Vorlage Irlands wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden müssen. Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat die Richtlinie im Hinblick auf ihre Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit überprüft und am 18. 4. einen Bericht vorgelegt; es wird u. a. festgestellt, dass Anpassungen der Richtlinie im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre notwendig seien.

Die EU-Richtlinie schreibt zwar vor, welche Daten gespeichert werden müssen, regelt aber nicht, wer zu welchen Bedingungen sich daraus bedienen darf. Die Entwürfe zur Änderung der entsprechenden Gesetze in Österreich lassen erahnen, dass eine "strenge" Umsetzung geplant ist. Dies stößt unter Verfassungs- und Grundrechtsexperten auf zum Teil scharfe Kritik. Hannes Tretter, Professor für Menschenrechte, monierte vor dem Justizausschuss den "Mangel legistischer Transparenz, den diese Vorlage angesichts ihrer Unübersichtlichkeit und Zirkelverweise mit sich bringe." Allerdings hat die Regierung Nachbesserungen angekündigt. Die Frage, wer zu welchen Bedingungen auf die Vorratsdaten zugreifen darf, bleibt daher spannend.

Mit und ohne Gesetz

Bereits jetzt ist den Strafverfolgungsbehörden der Zugang zu Verrechnungsdaten möglich. Und auch ohne gesetzliche Grundlage zeichnen manche Telekomanbieter Verbindungsdaten der Teilnehmer ein halbes Jahr auf.

Sobald die Gesetzesänderungen in Kraft treten, wird dies zur Pflicht. Dann müssen Anbieter von Mobil-, Festnetz und Endkundenbreitbandanschlüssen Verkehrs- und Standortdaten für sechs Monate ab Geschäftsabschluss vorrätig speichern. Der Investitionsaufwand beträgt nach den Erläuterungen zur TKG-Novelle rund 15 Mio. Euro; davon werden 80 Prozent vom Staat übernommen, 20 Prozent müssen die Anbieter selbst bezahlen.

Die Speicherung der Daten muss nicht physisch getrennt vom Abrechnungssystem erfolgen. Jedoch sollen die Vorratsdaten streng von sonstigen Daten getrennt sein, weil die Anbieter diese Daten für eigene Zwecke nicht nutzen dürfen. Die Anbieter müssen eigene Datenbank-Infrastrukturen aufbauen. Die zusätzliche Verfügbarkeit von Internet-Zugangs- und E-Mail-Daten, die offensichtlich bisher nicht gespeichert werden, erhöht den Bedarf an zusätzlichen Speichermedien.

Kostenrelevante Faktoren sind auch die Software zur Datensicherung und Datenübermittlung und etwaige zusätzliche Personalaufwendungen. Die Kostenrelation pro Anschluss ist umso höher, je kleiner der Anbieter ist.

Wer, wo und mit wem

Gespeichert werden alle Telefondaten: wer wen, wo und wie lange kontaktiert hat. Das ermöglicht eine genaue Einschätzung, wo sich die Person in den letzten sechs Monaten aufgehalten und mit wem sie Kontakte gepflegt hat. Zudem, welche Internetseiten aufgerufen wurden und an wen E-Mails verschickt wurden, das Gleiche gilt für SMS. Nicht gespeichert werden sollen die Inhalte.

Da Telekomanbieter ausdrücklich verpflichtet sind, auch Verbindungsdaten von Unternehmen zu speichern, werden Unternehmen als Ganzes von der Vorratsdatenspeicherung erfasst. Bei vermuteten Wirtschaftsstrafdelikten wird der Zugriff auf alle E-Mails und Telefonate der Organe und Mitarbeiter der Gesellschaft ermöglicht.

Diese Daten, mit einer entsprechenden Software verbunden, ergeben den vielzitierten "gläsernen Menschen" bzw. wohl auch "gläserne Unternehmen". Die beträchtliche Aussagekraft dieser Datenprofile kann für Menschen und Unternehmen weitreichende Folgen haben, wenn andere diese Daten in die Hände bekommen. (Hermann Hansmann, Margot Nusime, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.4.2011)

MAG. HERMANN HANSMANN ist Partner, DR. MARGOT NUSIME ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte. hansmann@phh.at

europa fassen
02
27.4.2011, 10:16
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

(Bertolt Brecht, er war halt kein Österreicher)

Martin Rosenkranz
13
26.4.2011, 22:49
Tschechien, Rumänien, Bulgarien und Deutschland wurden die bereits umgesetzten Gesetze von den Höchstgerichten wieder aufgehoben. Schweden weigert sich überhaupt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen

Nicht so in Österreich. Hierzulande ist es Tradition, es herrscht sogar Begeisterung wenn nicht sogar ein Corpsgeist – es ist quasi nationales Kulturgut – in jeden sich darbietenden Ar... zu kriechen. Das Bedürfnis danach ist sogar so groß, dass wir uns die Vaseline dafür sogar selber zahlen......

parmigiano
01
27.4.2011, 10:50

unsinn. österreich ist - allgemein und im konkreten fall - alles andere als ein musterschüler bei umsetzungen. neben österreich haben überhaupt nur 1-2 weitere eu-mitglieder (darunter schweden) die konkrete richtlinie bis dato noch gar nicht umgesetzt. dass höchstrichter in anderen staaten die umsetzungsgesetze aufgehoben wurden, zeigt nur, dass diese staaten folgsamer waren und viel früher als Ö umgesetzt haben. wo - wie in Ö - nichts umgesetzt wurde, kann auch nichts aufgehoben werden. Ö ist also hier, wie relativ oft, ein nachzügler.

shinkyshonky
02
26.4.2011, 19:11
Ende der Vorratsdatenspeicherung in Österreich!

Vorab: Großen Dank dem STANDARD für die vielen gut recherchierten Artikel und Kommentare zu diesem bedrohlichen und beängstigenden Thema!!

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert u. private Beziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation – Krankheit und Beziehungsprobleme ebenso wie etwaige finanzielle Schwierigkeiten – der Kommunizierenden werden möglich. Für Terroristen u. organisierte Kriminelle ist es einfach, sich diesem Überwachungsnetz zu entziehen, darin hängen bleiben: „Frau Maier“ und „Herr Müller“, also Sie!

http://www.akvorrat.at

lg akv

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