Überwachungsstaat

Vorratsdatenspeicherung: Letzte Änderungen vor Parlamentsbeschluss

26. April 2011, 13:36
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    foto: gegenvds.at

    Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung in Graz

Justizministerium übermittelte Parlament neuen Entwurf mit gewünschten "Verbesserungen"

Bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Nationalrats steht, sind noch Änderungen zu erwarten. Im Vorfeld hatte man sich im Zuge der parlamentarischen Gespräche auf einige "Verbesserungen" geeinigt, war im Hohen Haus zu hören. Und die frisch gebackene Justizministerin Beatrix Karl hat den Angaben ihres Sprechers zufolge am Dienstag einen neuen Entwurf ins Parlament geschickt. Die Änderungen beträfen vor allem die Protokollierung der Zugriffe auf gespeicherte Daten, sagte er zur APA. Details zu weiteren Adaptierungen nannte er vorerst nicht.

"Richtervorbehalt" nach "Vieraugenprinzip"

Die Rede war im SPÖ-Klub unter anderem von einem möglichen "Richtervorbehalt" nach "Vieraugenprinzip" bei der Bewilligung von Datenzugriffen für Behörden. Dies könnte vor allem die Einsicht in IP-Adressen betreffen, diese wäre nämlich dem bisher aktuellen Vorhaben bereits durch die begründete Anordnung eines Staatsanwalts möglich. Auch bei Gefahr im Verzug könnte die Sicherheitspolizei im ursprünglichen Entwurf ohne richterlichen Segen auf Daten zugreifen.

Rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten

Zudem könnte eine eigene Strafbestimmung eine rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten ahnden, war weiters im Parlament zu hören. Und auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit der Straftat und der Anzahl der Betroffenen möge gewahrt werden, wünschten sich die Abgeordneten. Damit wird etwa in Frage gestellt, ob es verhältnismäßig ist, wenn für Ermittlungen in einem relativ kleinen Delikt die Daten von Zigtausenden ausgehoben werden müssten.

Laut SPÖ sind weiters zwei Entschließungsanträge geplant: Einer fordert einen Bericht über die Abfragefrequenz nach einem Jahr; der zweite soll die Regierung dazu anhalten, bei allfälligen Änderungen der EU-Richtlinie "unverzüglich" die neue Rechtslage umzusetzen. Die EU-Kommission ist ja selbst ganz und gar nicht überzeugt von ihrer Direktive und plant eine Überarbeitung.

April 2012

In Kraft treten soll das Gebot zur Datenspeicherung hierzulande mit April 2012. Österreich ist reichlich spät dran mit der Umsetzung der heftig kritisierten Richtlinie. Mit dem Ziel der Terrorbekämpfung und -prävention wurde sie bereits 2006 verabschiedet. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet, sie müssen künftig in Österreich von den Providern sechs Monate lang gespeichert werden. (APA)

Der WebStandard auf Facebook

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Posting 1 bis 25 von 99
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Amdamdesdissemallepress
20
27.4.2011, 14:36
verbesserung

2. Was ändert sich im Vergleich zur jetzigen Regelung?

Oberflächlich betrachtet nicht viel. Im Detail bringt das neue Gesetz jedoch mehr Rechtssicherheit für die Überwachten und die Überwacher. Schon jetzt dürfen (bzw. müssen) Telefon-, Mobilfunk- und Festnetzbetreiber Verkehrsdaten speichern – etwa zum Erstellen einer detaillierten Rechnung. Das Gesetz erlaubt, die Daten „so lange wie nötig“ aufzubewahren. Faktisch kommt die Formulierung einem Freibrief gleich, den die Polizei weidlich ausnützt. Insbesondere die Halter von IP-Adressen wurden in großem Umfang, ohne richterliche Kontrolle und bis weit in die Vergangenheit reichend ausgeforscht.

Das neue Gesetz beschränkt die Speicherdauer dieser Daten auf sechs Monate.

Amdamdesdissemallepress
00
27.4.2011, 14:27
nichts neues...

der saliera dieb hatte ein wertkarten-handy

er wurde beim kauf gefilmt und über zellenortung ausgeforscht..

vorratsdatenspeicherung gitbts schon lange !!!!

*.*
02
27.4.2011, 14:10

schon 6 jahre keine vorratsdatenspeicherung obwohl hier überall terror herrscht!

wieviele anschläge hätte man in der zeit damit verhindern können?!

nach langer, schwieriger kalkulation komme ich zu dem ergebnis: 0 von 0 +-10% toleranz

kleiner tipp an die überwachungsfanatiker:
gehts in die usa und laßts uns in ruh. wir hatten unseren metternich schon, alter hut, nicht mehr lustig.

Amdamdesdissemallepress
00
27.4.2011, 14:22

es gibt bereits jetzt vorratsdatenspeicherung... siehe Filesharing Klagen...

das 7te geißlein
00
27.4.2011, 13:19
eine frage:

wie verhält es sich eigentlich mit wertkartenhandys? zu diesen gibt es soweit ich weiß keinen personellen bezug.

danke für ernst gemeinte antworten ;-)

maruh
00
27.4.2011, 14:48

früher oder später werden die verboten und aus…

Amdamdesdissemallepress
00
27.4.2011, 14:23

darfst dich nur nicht filmen lassen von einer überwachungskamera... die imei etc wird nämlich schon geloggt...

märchenonkel
00
27.4.2011, 13:39
Über GSM Zellenortung ist das Handy lokalisiert.

das 7te geißlein
00
27.4.2011, 13:47
danke,

aber man kann das tel niemandem zuordnen, deswegen meine ich, ist die lokalisierung nicht sonderlich nützlich, oder?
auch wenn man das tel abschaltet, ist die ortung für die würscht?!

Strg-Alt-Entf
00
27.4.2011, 14:05

Das persönliche Netzwerk lässt sich anhand der Verbindungsdaten trotzdem analysieren. Der eine oder andere Gesprächspartner, spätestens über 1-2 Ecken, wird sicher registriert sein. Und von dem ausgehend wird dann eben Hop für Hop intensiv "befragt", wer denn die Person mit der Nummer xy ist.

Das Ausschalten schließt natürlich eine Ortung via Mobiltelefon aus. Bei flächendeckender Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und automatischem Tracking wird das aber zukünftig auch nicht mehr viel helfen.

das 7te geißlein
00
27.4.2011, 17:51
DANKE :-)

märchenonkel
00
27.4.2011, 13:57
Zuordnung über Melderegister, Fakrzeughalterdatenbank, Bankomat ...

märchenonkel
03
27.4.2011, 13:07
VDS + §278 + "unabhängige" Justiz = Faschismus

el jefe1
05
27.4.2011, 11:17
Vorratsdatenspeicherung

wegen ein paar Flüchtlinge die bis zu sieben Tage angehalten werden sollen geht ihr auf die Strasse. Aber wenn es um die um Eure persönliche Freiheit geht haltet ihr still wie das Kaninchen vor der Schlange. Warum lasst ihr euch nicht gleich noch den Chip einpflanzen und die ganze Debatte hat ein Ende. Aber mit uns kann man es ja machen, Obrigkeitshörigheit bis zum Schluß.

ü-strichal
04
27.4.2011, 11:22

tja, was willst von den millionen von leuten erwarten, die tagtäglich facebook nutzen und jeden blödsinn dort posten und private bilder hochladen ...

... die haben doch alle nichts zu verbergen, also ist es ihnen komplett egal, dass da der polizeistaat österreich ein wenig private daten sammelt ...

Charmeoffensive
03
27.4.2011, 11:12
Lieber "Rechtsstaat"

Sollte die VDS wirklich so durchgesetzt werden, kannst du mich gleich mit auf deine Liste schreiben, dann hast DU mich entgültig radikalisiert!

Ein "Bürger"!

Amdamdesdissemallepress
20
27.4.2011, 10:42

2. Was ändert sich im Vergleich zur jetzigen Regelung?

Oberflächlich betrachtet nicht viel. Im Detail bringt das neue Gesetz jedoch mehr Rechtssicherheit für die Überwachten und die Überwacher. Schon jetzt dürfen (bzw. müssen) Telefon-, Mobilfunk- und Festnetzbetreiber Verkehrsdaten speichern – etwa zum Erstellen einer detaillierten Rechnung. Das Gesetz erlaubt, die Daten „so lange wie nötig“ aufzubewahren. Faktisch kommt die Formulierung einem Freibrief gleich, den die Polizei weidlich ausnützt. Insbesondere die Halter von IP-Adressen wurden in großem Umfang, ohne richterliche Kontrolle und bis weit in die Vergangenheit reichend ausgeforscht.

Das neue Gesetz beschränkt die Speicherdauer dieser Daten auf sechs Monate. Die Analyse ein

Amdamdesdissemallepress
00
27.4.2011, 14:24

danke fürs minus.. aber ich habe recht

Amdamdesdissemallepress
40
27.4.2011, 10:36
was ändert sich?

was genau ändert sich eigentlich durch die vorratsdatenspeicherung?

auch jetzt speichern die provider schon die Zugriffe der User -> siehe Klagen der Musikindustrie

fast_matt
00
27.4.2011, 17:40

Derzeit speichern Provider *Verrechnungsdaten*, soll heißen welcher User wann wieviel Datenvolumen verursacht hat. Diese Daten werden benötigt um eine Rechnung zu stellen und diese Vorweisen zu können falls ein Kunde Einspruch erhebt. Danach müssen diese Daten gelöscht werden. (anonymisiert können diese natürlich für Statistiken verwendet werden)

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um einen viel längeren Zeitraum und viel mehr Daten (auch wer mit wem wann kommuniziert hat). Weiters werden somit auch auf deine Daten zugegriffen wenn du nicht Ziel der Ermittlungen bist (Rasterfahndung).

Jukka
02
27.4.2011, 10:21
willkür und korruption

ein kremser drogenfander hat seinem freund die handydaten dessen exfrau beschafft. so konnte der der freund seine ex besser überwachen. abgestellt konnte das nicht werden weil staatsanwaltsschaft auf privatklage verwiesen hat. beweise von der polizei über die überwachung als grundlage für die privatklage konnten verständlicherweise nicht beschafft werden.
dies ist ende 2010 bis anfang 2011 passiert. das ganze dorf wusste das die frau überwacht wird weil sogar damit im wirtshaus gepralt wurde.

die überwachung wird nicht überwacht und als überwachter hast du auch keine rechte.

wir haben ein system der völligen willkür und offenen korruption bei den datensammlern gegen das wir uns nicht wehren können.

PS: die dame telefoniert jetzt prepayed

Fritz Meyer
02
27.4.2011, 08:51
Da von der EU-Seite zumeist auch die Konservativen...

auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung drängen (oder sogar massgeblich den Vorschlag gemacht haben), darf man von der ÖVP-Justizministerin (wie bisher auch) so gut wie keine Unterstützung dagegen erwarten.

Und wenn's den Missbrauch der Daten gleich noch extra bestrafen wollen, dann macht das schon überdeutlich, wie "sicher" die dann aufbewahrt werden.

"Anderswo" (beim Nachbarn im Norden) wurde ja schon eifrig diskutiert, ob die Daten nicht auch weiterverkauft werden dürfen. Und man (ausgerechnet) die Content-Mafia darauf zugreifen lässt in "eigener" Sache.

site:°~+*-||!#.\>
010
27.4.2011, 02:35

Sollte unsere Bundesregierung noch einen Funken von Anstand besitzen, und die Menschenrechte respektieren, dann stoppt sie die Vorratsdatenspeicherung.

JETZT!

Mehrere EU-Staaten haben die Vorratsdatenspeicherung bereits als menschenrechtswidrig abgelehnt.

Soll Österreich wirklich als Wegbereiter eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates a la 1984 von George Orwell eingehen?

Bespitzelungsstaat - Nein Danke.

Das Furunkel auf der Rübe
00
27.4.2011, 07:31
Österreich hat Muffengang vor der EU!

Deswegen jetzt diese Eile bei der Umsetzung!

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