Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung in Graz

Foto: gegenvds.at

Bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Nationalrats steht, sind noch Änderungen zu erwarten. Im Vorfeld hatte man sich im Zuge der parlamentarischen Gespräche auf einige "Verbesserungen" geeinigt, war im Hohen Haus zu hören. Und die frisch gebackene Justizministerin Beatrix Karl hat den Angaben ihres Sprechers zufolge am Dienstag einen neuen Entwurf ins Parlament geschickt. Die Änderungen beträfen vor allem die Protokollierung der Zugriffe auf gespeicherte Daten, sagte er zur APA. Details zu weiteren Adaptierungen nannte er vorerst nicht.

"Richtervorbehalt" nach "Vieraugenprinzip"

Die Rede war im SPÖ-Klub unter anderem von einem möglichen "Richtervorbehalt" nach "Vieraugenprinzip" bei der Bewilligung von Datenzugriffen für Behörden. Dies könnte vor allem die Einsicht in IP-Adressen betreffen, diese wäre nämlich dem bisher aktuellen Vorhaben bereits durch die begründete Anordnung eines Staatsanwalts möglich. Auch bei Gefahr im Verzug könnte die Sicherheitspolizei im ursprünglichen Entwurf ohne richterlichen Segen auf Daten zugreifen.

Rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten

Zudem könnte eine eigene Strafbestimmung eine rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten ahnden, war weiters im Parlament zu hören. Und auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit der Straftat und der Anzahl der Betroffenen möge gewahrt werden, wünschten sich die Abgeordneten. Damit wird etwa in Frage gestellt, ob es verhältnismäßig ist, wenn für Ermittlungen in einem relativ kleinen Delikt die Daten von Zigtausenden ausgehoben werden müssten.

Laut SPÖ sind weiters zwei Entschließungsanträge geplant: Einer fordert einen Bericht über die Abfragefrequenz nach einem Jahr; der zweite soll die Regierung dazu anhalten, bei allfälligen Änderungen der EU-Richtlinie "unverzüglich" die neue Rechtslage umzusetzen. Die EU-Kommission ist ja selbst ganz und gar nicht überzeugt von ihrer Direktive und plant eine Überarbeitung.

April 2012

In Kraft treten soll das Gebot zur Datenspeicherung hierzulande mit April 2012. Österreich ist reichlich spät dran mit der Umsetzung der heftig kritisierten Richtlinie. Mit dem Ziel der Terrorbekämpfung und -prävention wurde sie bereits 2006 verabschiedet. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet, sie müssen künftig in Österreich von den Providern sechs Monate lang gespeichert werden. (APA)

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