Washington - Das Verfahren gegen vier Wachleute der US-Sicherheitsfirma Blackwater wegen eines Massakers an Irakern wird neu aufgerollt. Nachdem ein Bezirksrichter die Anklage gegen die Mitarbeiter Ende Dezember 2009 fallengelassen hatte, hob ein Bundesberufungsgericht in Washington diese Entscheidung nun am Freitag auf.

Richter Ricardo Urbina hatte damals seinen Schritt damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft Aussagen der Beschuldigten fälschlicherweise verwendet habe. Demnach machten die Wachleute ihre Angaben in der berechtigten Annahme, dass sie nicht gegen sie verwendet würden.

Das Berufungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass der Richter "voreilig" gehandelt habe und seine Entscheidung auf einer falschen Interpretation des Gesetzes beruhe. Urbina, so die höhere Instanz weiter, hätte prüfen müssen, ob nicht Teile der Aussagen und Beweise "unverdorben" und damit als Grundlage eines Verfahrens zulässig seien.

Die Angeklagten sollen im September 2007 in der irakischen Hauptstadt unprovoziert das Feuer in eine Menge eröffnet und dabei mindestens 34 Menschen getötet oder verletzt haben, darunter Frauen und Kinder. Die Staatsanwaltschaft listete gegen die Wachleute unter anderem 14 Anklagepunkte wegen Totschlags, 20 wegen versuchten Totschlags auf.

Die Sicherheitsfirma mit Sitz in North Carolina hatte seinerzeit vom US-Außenministerium den Auftrag, Diplomaten und andere Zivilisten zu beschützen. (APA)