Mit besten Empfehlungen an Beatrix Karl ...

21. April 2011, 19:08

Was das neue Ermittlungsverfahren mit der viel beklagten Vertrauenskrise der Justiz zu tun hat und warum die Vollendung dieser Reform ganz oben auf der Agenda der Justizministerin stehen sollte

Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer meinte unlängst an dieser Stelle, ("Keine Rosen für den Staatsanwalt", Standard, 15. 4.) dass Richter und Staatsanwälte für die Bevölkerung und den Rechtsstaat da sind und nicht umgekehrt. Selbstredend! Auch wenn man seiner Analyse über die gegenwärtige Lage der österreichischen Gerichtsbarkeit sonst nicht viel abgewinnen kann, muss man ihm insoweit wohl zustimmen. Der Punkt ist nur: Welche der in der Justiz aktuell brennenden Fragen wird mit derartigen, in letzter Zeit nicht gerade seltenen Wortmeldungen beantwortet? Erfahren wir etwas über die Ursache, des Vertrauensverlustes, mit dem die Strafjustiz sich konfrontiert sieht, werden gar Lösungen angeboten? Dazu muss man wohl etwas tiefer in die Materie einsteigen:

Der renommierte Linzer Strafrechtslehrer Reinhard Moos beschrieb 1996 die österreichische Strafrechtswirklichkeit wie folgt: "... wenn es zur Voruntersuchung kommt, treten die Untersuchungsrichter die Ermittlungsarbeit an die Polizei ab, obwohl sie die Untersuchungen 'persönlich und unmittelbar' führen sollen .... Sie ziehen sich auf die Kontrolle der Untersuchungshaft und die Bestätigung der Vernehmungen zurück, die die Polizei durchführt, obwohl sie gar kein eigenes förmliches Vernehmungsrecht hat."

Seit drei Jahren sieht die Wirklichkeit anders aus: Nicht nur das förmliche Vernehmungsrecht, sondern alle Befugnisse der Kriminalpolizei sind in der Strafprozessordnung umfassend geregelt, jede ihrer Handlungen oder Unterlassungen unterliegt einer Kontrolle durch Staatsanwaltschaft, Gericht und UVS. Die Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft garantiert eine weitaus größere Justizförmigkeit des Ermittlungsverfahrens als die bloß punktuelle Einbindung eines - in den meisten Fällen ohnedies an die Anträge der Anklagebehörde gebundenen - Untersuchungsrichters.

Die Kontrolle der Staatsanwaltschaft wurde weiter ausgebaut. Ob sie nun handelt oder nicht, wie immer ihre Entscheidung auch ausfällt, stets unterliegt sie einer Prüfung durch die unabhängigen Gerichte, die nicht nur Beschuldigte und Opfer sondern oft auch nur am Rande Betroffene verlangen können. - Ein deutlicher Gewinn an Rechtsstaatlichkeit und Effizienz also. Und dass Strafverfahren eingestellt werden, wenn die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichen, ist in demokratischen Rechtsstaaten Standard. Daran hat sich durch das neue Ermittlungsverfahren nichts geändert.

Woher kommt es dann, dass in letzter Zeit vermehrt Stimmen auftauchen - und zwar durchaus auch von Leuten, die in ihrem Fach anerkannt sind - , die Staatsanwälten substanzlos Versagen oder gar Korrumpierbarkeit vorwerfen und allen Ernstes zu glauben scheinen, dass nur eine verstärkte politische Einflussnahme und ein parlamentarischer Untersuchungsauschuss Abhilfe schaffen könne, während sie zugleich einer Rückkehr des "guten alten Untersuchungsrichters" das Wort reden?

Um es einmal deutlich auszusprechen: Der Untersuchungsrichter war in der Praxis oft nicht mehr als ein besserer Laufbursche, der ohne Antrag der Staatsanwaltschaft nicht tätig werden konnte. Seine Befugnisse lagen ihrem Gewicht nach weit unter denen eines modernen Haft- und Rechtsschutzrichters heutiger Prägung. Dementsprechend unbeliebt war das Amt, das deswegen meist den jüngsten und unerfahrensten Richtern, oder solchen, denen man Entscheidungskompetenz als "erkennende" Richter nicht zutraute, vorbehalten blieb.

Eines trug der Untersuchungsrichter aber stets stolz vor sich her: den Schild seiner richterlichen Unabhängigkeit. Jene, die es nicht oder nur ungefähr wussten, gewannen daher den Eindruck, dass tatsächlich ein unabhängiger Richter die maßgeblichen Entscheidungen im Vorverfahren traf. Es erschien nicht sinnvoll, den Untersuchungsrichter zu "prügeln", wenn man eigentlich den Justizminister (politisch) treffen wollte. Zu ihm führte mangels Weisungszusammenhangs kein Weg. Die Vermittlung dieses Anscheins ist die einzige Leistung des Untersuchungsrichters, die die Staatsanwälte nicht in zumindest gleicher Qualität zu erbringen vermögen.

Hier rechtzeitig strukturelle Begleitmaßnahmen zu setzen, wäre die Aufgabe von Staatsmännern gewesen, doch die Warnungen der Staatsanwälte blieben unbeachtet. Stattdessen verließ man sich darauf, dass sie am Tag des Inkrafttretens der Reform als legitime Erben des Untersuchungsrichters auch das ihm entgegengebrachte Vertrauen genießen würden, gab es doch keinen vernünftigen Grund, es ihnen zu versagen.

In den letzten Jahren verstärkten sich Tendenzen, Strafanzeigen als Mittel politischer Auseinandersetzung zu instrumentalisieren, die im Sommer 2009 unter erheblicher Öffentlichkeitswirkung in einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates kulminierten. Unter dem Prätext der Aufdeckung von Skandalen und Missständen in der Justiz mussten Staatsanwälte die für ihre Weisungsspitze bestimmten Prügel einstecken. Dass dadurch die Justiz generell in ein schlechtes Licht geriet, wurde - aus rechtsstaatlicher wie staatsmännischer Sicht gleichermaßen bedenklich - für politisches Kleingeld in Kauf genommen. Dass einige Politiker dieser Versuchung nicht widerstehen konnten, verwundert nicht, wohl aber, dass es bis heute kaum jemanden gibt, der angesichts leichtfertiger Rufe nach ministerieller Weisung unmissverständlich klarstellt, dass die Staatsanwaltschaft dem Gesetz und nicht dem "gesunden Volksempfinden" verpflichtet ist. Im Gegenteil: Den öffentlichen Anklägern - die man ob ihrer Unbeugsamkeit vor politischen Zurufen für arrogant hält - soll eine weitere Kontrolle durch einen geheimen Parlamentsausschuss und damit eine noch engere Anbindung an die Politik verordnet werden. Cui bono?

Solange eine saubere Trennung zwischen der Justizpolitik und der Kontrolle der Organe der Gerichtsbarkeit in Einzelstrafsachen durch eine Person, die in der Öffentlichkeit nicht als Politiker/in sondern lediglich als Fachmann/frau wahrgenommen wird, nicht stattfindet, werden die Staatsanwälte stets unsachlichen Angriffen ausgesetzt sein, denen ihrer Natur nach mit sachlichen Argumenten nicht begegnet werden kann.

Fazit: Die Reform des Ermittlungsverfahrens war längst überfällig. Sie ist nicht umkehrbar, sie ist aber auch nicht vollendet. Der Abschluss dieses "Jahrhundertwerkes" wird eine der großen Herausforderungen der neuen Justizministerin werden. Die fachkundige Unterstützung der österreichischen Richter und Staatsanwälte ist ihr dabei ebenso sicher wie der Dank aller, denen der Grundsatz am Herzen liegt, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prägte: "Gerechtigkeit muss nicht nur geschehen, sie muss sichtbar geschehen". Dann wird auch die österreichische Justiz in der Bevölkerung wieder das Vertrauen genießen, das sie verdient.(Thomas Mühlbacher, DER STANDARD, Printausgabe, 22.4.2011)

THOMAS MÜHLBACHER, Jg. 1961, ist seit 2010 Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und war zuletzt Sonderermittler im Fall Kampusch

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Durchaus interessant, diese Details der Reform des Ermittlungsverfahrens waren mir in der Tat nicht bekannt. Aber die Reform muß weitergehen: weisungsfreie Staatsanwälte und bitte keinesfalls irgendwelche parlamentarischen Kontrollinstanzen. Die Politik soll sich aus der Realjustiz fernhalten und sich auf's beschließen und entwickeln der Gesetze beschränken – dafür ist sie da.

Maximal halbrichtig !
Die österreichische Justiz ist ein selbstreferentielles System, welches sich nur zu gerne jedweder Kontrolle entziehen möchte. Dafür ist das Thema zu wichtig. Es genügt nicht, daß Richter ihresgleichen befördern und gleichzeitig kontrollieren.
Der Zugang zum Recht ist in Ö viel zu schmal (schmeichelnd ausgedrückt).

staatsanwälte

sind auch nur faule beamte (nicht alle...).

Danke für diesen erhellenden Artikel.

Jene die die Justiz und ihre Vertreter mit Kenntnis, Respekt und Gelassenheit betrachten wissen, daß Österreich nach wie vor ein Rechtsstaat ist, der sich sehen lassen kann und daß die Mühlen nur deshalb langsam mahlen, weil die Politik in Wahrheit wenig Interesse an der Steigerung der Effizienz hat und deshalb ebensowenig an einer ordentlichen personellen Ausstattung interessiert ist.

Einen EINZIGEN Wunsch habe ich an diese Regierung: BITTE macht bis zum Ende dieser Legislaturperiode die STAATSANWÄLTE ENDLICH WEISUNGSFREI! Das Weisungsrecht des Justizministeriums, jedes (nicht genehme) Verfahren per Weisung an den Staatsanwalt...

einfach einstellen vulgo abwürgen zu können, mag unter Franz Joseph zeitgemäß gewesen sein, sollte im 21. Jahrhundert jedoch keinen Platz haben.

Der Grund für meine BITTE ist wie folgt: Angesichts des Versagens dieser Koalition bin ich fest überzeugt, dass bei den nächsten Wahlen Strache die stimmenstärkste Partei stellen und damit Bundeskanzler werden wird. BIS DAHIN muss die Staatsanwaltschaft WEISUNGSFREI sein! Sonst sacken die Freiheitlichen den Staat ein, indem sie den Justizminister stellen und alle ihnen unangenehmen Verfahren abwürgen. Dann könnten etwaige Machenschaften, wie in den Jahren 2000-2006, nicht mal aufgedeckt werden...

DAHER BITTE ENDLICH ADÄQUATE GEWALTENTRENNUNG DURCH EINE UNABHÄNGIGE STAATSANWALTSCHAFT !!!

wieso weisungsfrei?

dann gibt es keinerlei paralmentarische Kontrolle und Verantwortung mehr!!!

Weisungsfrei ...

vom Justizministerium ist gemeint.

das vertrauen, das sie verdient, genießt diese justiz bereits

es wäre ein erster schritt, insbesondere von einem strafrechtler, zuzugestehen wie weit öst. praxis und geist der mrk auseinander klaffen. solange die justiz immer alles schönredet wird sich inhaltlich nichts ändern und damit auch nichts am image.

da sie nicht in der lage ist den text der bundeshymne zu reproduzieren steht zu hoffen dass ein journalist nachfragt ob sie den artikel 1 der bundesverfassung aufsagen kann, im studium sollte ihr diese ja untergekommen sein

"In den letzten Jahren verstärkten sich Tendenzen, Strafanzeigen als Mittel politischer Auseinandersetzung zu instrumentalisieren"

Es ist wohl eher so, dass es in letzter Zeit mehr Grund für Strafanzeigen im politischen Konex gab als je zuvor.

Was will der Mann mit diesem Satz sagen - etwa, dass man Strafanzeigen nicht behandeln soll, wenn die Beschuldigten PolitikerInnen sind???

Das würde manchem wohl so passen.

So lange die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, so lange wird es sehr wohl zu hinterfragen sein, wenn Verfahren durch Einstellung gar nicht vor den/die RichterIn kommen bzw. Untersuchungen mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln als eine Art Krieg geführt werden, wenn die Anzeiger Menschen mit politischem Einfluss sind.

Nein, das will er nicht sagen.

Er sagt, dass das Spiel "ich zeig dich an, dann steck ichs der APA, dann kommts in die Zeitung, und du bist angepatzt, egal, ob was dahinter ist" beliebt geworden ist. Wenn Sie mehr als einmal pro Monat ein österreichisches Zeitungsprodukt konsumieren, sollte Ihnen das nicht entgangen sein. Anstatt dieses Spielchen als solches zu durchschauen und mit Verachtung zu strafen, wittert die Konsumentenschaft dann gern ein Versagen der Justiz, wenn die Zweck-Anzeige dort endet, wo sie hingehört.

und dann ändert sich genau was?

Was für ein Kommentar; dieser bezieht sich bei den Untersuchungsrichtern auf die Realität, die sich eingeschliffen haben mag, während er bei den Staatsanwälten in der Fantasie der Rechtsvorlage bleibt.

Nehmen wir in beiden Fällen die Realität: Die Tätigkeit des Untersuchungsrichters mag nicht seiner vom Gesetz vorgesehenen Positionierung entsprochen haben, aber der echte "Laufbursche" ist nun der weisungsgebundene Staatsanwalt, der jederzeit von der Politk zurückgepfiffen werden kann, während dies bei einem Untersuchungsrichter nicht so leicht gegangen wäre.

Also beide Ämter entweder von der reellen Seite oder der ideellen Seite her betrachten, bitte nicht bei den Staatsanwälten einen inexistenten Glamour einbringen.

wenn ein unmittelbar betroffener derartig wortreich seine position verteidigt, dann liegt der verdacht eines schlechten gewissens zum greifen nahe

Was soll man da noch erwarten?

Die ÖVP hat im Endeffekt nur eine umstrittene Bildungsministerin zu einer umstrittenen Justizministerin gemacht.

Parteipolitische Personalrochaden helfen dem eigentlichen Problem ganz gewiss nicht. Und die Mehrheit der Bevölkerung fällt darauf auch schon längst nicht mehr herein.

Habe gestern am Abend das ZIB2 Interview mit

Ministerin Karl gesehen. (an Präpotent war sie nicht zu überbieten). Genauso sieht der/die Parade Politikerin made in Österreich aus. Zu 100% der Partei verpflichtet. Nichtssagende Antworten abliefern. Jetzt verstehe ich die Studenten auch viel besser...Weisungsrecht an die Staatsanwälte bedeutet doch nur das diese an die Parteikantarre genommen werden. Und das jeder vorm Gesetz gleich ist glaubt wohl kaum noch jemand in Österr. Grasser, Flughafen Schwechat, Graf Mensdorff-Pouilly. , BUWOG ect. lassen grüßen...
Die Partei hat immer recht. Wer regiert, ist vor Strafverfolgung sicher: In Österreich tut sich ein Sumpf von Korruption auf das einem gelinde gesagt das Kotzen kommt...

Eine Frechheit war dieser Auftritt dieses

Parteiapparatschiks - warum wird die Justizministerin, wenn sie nicht in der Lage ist zu den aktuellen Justizthemen was zu sagen?

Ausgewogenheit...

Ich hoffe doch, daß jetzt im Rahmen der ausgewogenen Berichterstattung noch eine Replik eines Strafrechtsexperten kommt, der die rosaroten Bildchen, die hier der Herr Staatsanwalt - gaaanz objektiv natürlich - in den Himmel malt, einmal ordentlich zerzaust.

Es ist ja zum Schreien, wie hier jemand aus der Berufsgruppe der Betroffenen die Situation des ehemaligen Untersuchungsrichters in tiefschwarzen Farben malt und die der neuen "Herren des Verfahrens" in den rosigsten Farben schildert. Honi soi qui mal y pense.

untersuchungsrichter, staatsanwälte und richter sind auch nur menschen

sie haben freunde, interessen, vorgesetzte, politische richtungen und so gewinnt man als bürger den eindruck, dass mit unterschiedlichem maß gemessen wird.

da tritt verjährung gegen herrn strasser ein, weil ein akt vergessen wird, keine untersuchungshaft gegen karl heinz grasser, kontenöffnungen erst sehr spät, bei den beteiligten am eurofighterdeal will man erst gar nicht nachsehen, bei der HYPONÖ will man auch nicht nachsehen.

und auf der anderen seite anklagen nach dem defusen „terrorparagraphen“ gegen die unibewegung und tierschützer. terror bezieht sich hier auf staatsterror gegen bürger.

diese justiz kann man nicht als unabhängig ernst nehmen. man wird den verdacht nicht los, dass justiz und polizei rechte freunde haben/sind.

aber die ganze chose ist viel umfassender:
es gibt keine ausreichende Kontrolle des Justizapparates, dem Souverän ist diese jedenfalls pragmatisch betrachtet entzogen !

das muss man aber ziemlich genau lesen, um es zu verstehen

ich stimme dem autor zu: gerechtigkeit muss sichtbar sein!
und ich glaube auch, dass eine unabhängige, glaubwürdig (!!) unpolitische instanz - das könnte meiner meinung nach ein generalstaatsanwalt sein - sich besser "anfühlt" als ein weisungsberechtigter und personalverantwortlicher minister.
der wunsch der abgeordneten, durch einen u-ausschuss kontrolle über die justiz zu gewinnen, ist verständlich, sitzen doch gerade im nationalrat einige rechtskräftig verurteilte straftäter und einige, gegen die gerade ermittelt wird, und dann noch einige, gegen die eigentlich bald ermittelt werden sollte. ob das die mehrheit ist, wird man sehen...
ganz wichtig wäre aber das image in der öffentlichkeit, das man heutzutage bewusst pflegen muss.

FAIL.

Und weil die Staatsanwälte ihr möglichstes tun, vergessen sie mal einen Akt mit vielen hundert Seiten bis nach Ablauf der Bewährungsfrist, weil er zu einem Hrn. Strasser gehört.
Oder sperren ein paar Tierschützer mithilfe eines mehr als peinlichen Mafiaparagraphen mehr als ein Jahr lang ein, trauen sich aber Politiker und Banker, bei denen der exzessive Verdacht einer "kriminellen Verschwörung" offenliegt nicht einmal einvernehmen, geschweige denn ein Konto öffnen.

Ob ein Untersuchungsrichter nun die Sache besser gemacht hätte, sei dahingestellt. Aber wenn sie von mir in so einen Verein Vertrauen erwarten, halten sie mich für wesentlich dümmer, als ich bin.

Das ist ein Auszug aus einer Vorlesung zum Thema Strafprozessrecht

Vom Herrn Staatsanwalt würden man sich Einblicke in die juristische Praxis erwarten, und da schaut es mehr als traurig aus. Zitat eines Zivilrechtsrichters:"Alles was über den Hendldiebstahl hinausgeht, interessiert die Staatsanwaltschaft nicht". Warum steht die Justiz in der öffentlichen Meinung so schlecht da? Weil selbst der einfachste Bürger spürt, dass es sich eine Schicht in Österreich sehr bequem eingerichtet hat, und dass diese auch von der Justiz geschont wird. Elsner mag schuldig sein, doch jeder ahnt, dass auch andere Banken Geld verbraten haben, doch es schien nicht opportun, das ans Tageslicht zu befördern. Das schafft Unbehagen. Die StA hat gemeinsam mit einer dummen Richterin eine Show veranstaltet, das muss man ihr vorwerfen

Österreich kein Rechtsstaat. 20.- (oder 30?) Entschädigung, weil einen der "Staat" zu Unrecht eingelocht hat. Unschuldige bleiben auf den Anwaltskosten sitzen, weil gleiches recht nicht für den Staat gilt. VDS und §278 sind Freibrief für STA....

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