Wien - Sollen Ärzte weiterhin dafür haften, wenn sie eine Behinderung bei einem Ungeborenen nicht erkennen? Oder soll - wie von der früheren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geplant - die Haftung und damit der Schadenersatzanspruch für die Eltern fallen? Seit die Pläne Bandion-Ortners vergangenen Dezember bekannt wurden, wird die Debatte um das Thema "Kind als Schadensfall" sehr emotional geführt.

"Verhältnismäßige" Haftung

Die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin legte am Donnerstag ein Konzept vor, das eine außergerichtliche Lösung vorsieht und dennoch die Ärzte nicht aus einer "verhältnismäßigen" Haftung entlässt. Zu diesem Zweck soll ein Fonds eingerichtet werden, an den sich betroffene Frauen wenden können. Dieser Fonds sollte auch die Prüfung der Haftungsfrage der betroffenen Gynäkologen übernehmen und Regressforderungen an den Arzt stellen können. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sollen Eltern auch weiterhin auf zivilrechtlichem Weg klagen können.

Die bisherige gesetzliche Regelung sah vor, dass ein Arzt im Fall eine Fehlbildung, die er während der Schwangerschaft nicht erkannt hatte, lebenslang für den gesamten Unterhalt des Kindes aufkommen musste. Dies wurde auch in mehreren Urteilen durch den Obersten Gerichtshofs bestätigt. So hatte etwa 1999 ein Arzt in einem Wiener Krankenhaus bei einer Ultraschalluntersuchung übersehen, dass das Kind keine Arme hatte. Das Gericht entschied zugunsten der Eltern.

"Die Frauen sollen genauso viel Geld wie bisher bekommen", sagt Wolfgang Arzt, der Präsident der Gesellschaft, der in den OGH-Urteilen eine "klare Diskriminierung behinderter Kinder sieht". Zudem würde der Fonds auch weiterzahlen, wenn zum Beispiel der Arzt verstirbt. Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Mediziner: Zivilprozesse dauern oft sehr lange, außerdem, so Arzt, müssten Frauen vor Gericht aussagen, dass sie, wenn sie die richtige Diagnose erhälten hätten, das Kind abgetrieben hätten - das sei für viele eine große Belastung gewesen.

Die finanzielle Unterstützung könnte im Vergleich zur Dauer eines Gerichtsverfahrens rasch erfolgen, während parallel dazu Gutachter klären sollen, ob der Gynäkologe fahrlässig gehandelt habe. Denn, so Arzt, man wolle die Haftung der Ärzte "natürlich behalten, aber in einer angemessenen Form".

Wann der Fonds eingerichtet werden kann beziehungsweise wie die Dotierung erfolgen soll, ist laut Arzt derzeit allerdings noch ungeklärt. "Aber Justiz und Finanz ziehen mit", betonte der Mediziner nach Gesprächen in den beiden Ministerien. Die juristische Ausarbeitung soll in den kommenden Monaten erfolgen. Die Gesellschaft für pränatale Diagnostik will jedenfalls "mehrere Geldquellen anzapfen", auch ein Solidarbeitrag seitens der Ärzteschaft sei vorstellbar.

Begutachtungsfrist zu Ende

Dass es eine sozialrechtliche Absicherung für die Kinder geben müsse, sei in dem Gesetzesentwurf bezüglich der Streichung der Haftung festgehalten worden, sagt Georg Kathrein, Sektionschef im Justizministerium. Die Begutachtungsfrist ist im März zu Ende gegangen, nun werden die Stellungnahmen ausgewertet.

Peter Husslein, Vorstand der Frauenklinik im AKH, konnte sich bei der Pressekonferenz einen Seitenhieb auf das Ministerium nicht verkneifen: "Wir haben mit dem Konzept die Arbeit des Justizministeriums gemacht." Dennoch, so Husslein, klaffe zwischen dem Vorschlag der Mediziner und dessen Umsetzung "noch eine große Lücke". (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD, Printausgabe, 22.4.2011)