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"Litzlberg am Attersee" (Öl auf Leinwand, 110 x 110 cm)
Salzburg - Das Museum der Moderne Salzburg wird ein Werk von Gustav Klimt restituieren: das um 1915 entstandene Gemälde "Litzlberg am Attersee" mit einem Schätzwert von 20 bis 30 Millionen Euro. Amalie Redlich, die ursprüngliche Eigentümerin des Gemäldes, war 1941 von den Nazis deportiert und später ermordet worden. Gutachten hätten ergeben, dass die Ansprüche von Redlichs Enkel und Alleinerben Georges Jorisch, ein 83-jähriger pensionierter Angestellter eines Montrealer Fotogeschäftes, gerechtfertigt seien, gaben am Donnerstag der Leiter des Hauses, Toni Stooss, und der Salzburger Museumsreferent Wilfried Haslauer bei einem Pressegespräch bekannt.
Eindeutige Provenienzforschung
Die seit Jahren betriebene Provenienz-Forschung im MdM lässt keinen Zweifel offen: "Litzlberg am Attersee" wurde 1938 von Amalie Redlich aus dem Nachlass ihres Bruders Victor und ihrer Schwägerin Paula Zuckerkandl erworben. 1941 wurde Amalie Redlich in ein Konzentrationslager der Nationalsozialisten in Polen deportiert und dort ermordet. Die Gestapo hat das Bild aus Redlichs Wiener Wohnung beschlagnahmt (de facto geraubt) und an den Salzburger Kunsthändler Friedrich Welz verkauft, der den Klimt gegen ein Werk aus der Salzburger Landesgalerie eintauschte. Dort wurde "Litzlberg am Attersee" inventarisiert und gelangte später in den Besitz der Nachfolgerin der Landesgalerie, der Sammlung Rupertinum, heute Museum der Moderne.
Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Zurückgabe des Werkes gebe es keinen, wie der für Museen zuständige Wilfried Haslauer am Donnerstag deutlich machte. Die Salzburger Landesregierung habe sich aber in einem Akt der Selbstbindung darauf festgelegt, Bilder dann zu restituieren, wenn der Eigentums-Beweis eindeutig vorliegt. Haslauer will sowohl der Landesregierung als auch dem Salzburger Landtag entsprechende Anträge vorlegen, mit einem verbindlichen Landtagsbeschluss ist am 6. Juli zu rechnen. Nach dem Rückgabe-Beschluss soll das Werk in einer kurzen Sonderausstellung in Salzburg gezeigt werden, im Anschluss daran ist der Transport nach Kanada vorgesehen.
Erbe plant Spende
"Natürlich werden wir versuchen, mit dem Eigentümer über das Bild zu verhandeln", so Haslauer, "aber ich gebe mich keinen Illusionen hin, dass wir derartig hohe Summen aufbringen können." Der Allein-Erbe hat indes eine laut Haslauer "ebenso unerwartete wie großzügige" Spende an das Museum angekündigt. Jorisch will den seit Jahren aus Geldmangel immer wieder verschobenen Umbau des Wasserturms neben dem Museum auf dem Mönchsberg mit 1,3 Millionen Euro ko-finanzieren, das Geld soll aus dem Verkauf des Bildes lukriert werden. Haslauer will den unter anderem für Künstlerateliers vorgesehenen Turm "Amalie-Redlich-Turm" nennen.
Das MdM beschäftigt sich zurzeit mit einem ebenfalls geraubten Gemälde von Emil Nolde. Da liege der Nachweis, wer der rechtmäßige Eigentümer ist, bisher aber nicht vor. Daher soll das Bild vorerst im Bestand des Hauses bleiben. (APA)
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alle geraubten Gegenstände zurückgegeben werden an den rechtmäßigen Besitzer, wann immer man auch den Raub beweisen kann, 70 Jahre, 100 oder 200 Jahre nach der Tat. Es soll niemand glauben, dass durch Ablauf von Zeit und Umständen die Enkel, Urenkel oder Ururenkel auf ihr Eigentum verzichten werden oder die Enkel, Urenkel oder Ururenkel eines geraubten Gutes sich in Sicherheit wiegen können.
Jeder muß gewissenhaft nachforschen, was mit einem gekauften Objekt seit seiner Erschaffung passiert ist, aber es ist machbar. Man muß staatlicherseits ein Archiv einrichten, das jeden Eigentumsübergang eines vermögenswerten Gegenstandes registriert. Und natürlich auch jedes Delikt, das zu einem gewaltsamen Eigentumsübergang führte.
da würde nämlich die Hälfte aller Kunstwerke der Welt die Besitzer wechseln.
ZB Tschechien und Polen wo Millionen ehemalige Staatsbürger beim Übertritt über die Grenze sowohl 1945 als in Polen auch 1918 alles Hab und Gut samt Kunstgegenstände zurücklassen mussten .
Sie sollten sich einmal erkundigen, wieviele gegenstände in den diversen Museen der reichen Länder geraubt bzw. unter dubiosen Umständen erworben wurden. In den völkerkundlichen Sammlungen wahrscheinlich das meiste. Die Nachkommen des Häuptlings von Samoa oder des Königs von Benin könnten sicher eine Reihe Ansprüche stellen.
Dann hätt ich aber auch gerne die Original-Glasperlen von damals zurück. Besser noch: den Gegenwert dessen in Gold, den die Glasperlen damals hatten, als sie noch nicht industriell gefertigt wurden. Da wär ich reich.
Übrigens: wenn Sie mir eine in österreichischen Kolonien eingetauschte Glasperle bringen, ernenn ich Sie zum Minister für Überseegebiete!
Interessant wäre auch zu zählen, wieviele Kunstgegenstände europaweit, nicht nur in Frankreich, im Zuge der französischen Revolution gewaltsam und dauerhaft den Besitzer gewechselt haben, und natürlich auch in der rusischen Revolution, in den Enteignungen der Kirche, besonders im 18., in einigen Ländern auch noch im 19. u. 20. Jahrhundert; vielleicht könnten sogar die Habsburger Schönbrunn oder mindestens das Belvedere zurückverlangen. Dass der Holocaust ein einzigartiges Verbrechen war, ist hier kein Argument, weil es ja juristisch nicht zur Debatte steht, zur Debatte steht der rechtmäßige Besitzer. Ich weiss, die Nazigesetzgebung wurde aufgehoben, deshalb ist alles, was auf sie zurückgeht, ungültig. trotzdem...
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