80 Prozent jener Arbeitnehmer, die vom Staat eine Lohnsubvention bekommen, würden ihren Job auch ohne den Zuschuss machen
In einer aktuellen Studie wird trotzdem vorgeschlagen, das Modell auszuweiten.
***
Wien - Gedacht hat sich der Staat das so: Bei bestimmten Jobs verdient man so
wenig, dass niemand auf die Idee kommen würde, sie zu machen. Außer man gewährt
zusätzlich zum Gehalt noch einen staatlichen Zuschuss. Seit Juli 2009 gibt es
daher das neue Kombilohnmodell.
Menschen, die als schwer vermittelbar gelten und schon länger arbeitslos
sind, bekommen vom AMS eine Beihilfe von 150 bis 300 Euro, wenn sie einen Job
antreten, bei dem der Lohn nur zwischen 650 und 1700 Euro brutto liegt. Das
Modell weist aber einige Schwächen auf, zeigt eine aktuelle Studie der
Bildungsforschungsinstitute IBW und ÖIBF für das AMS, die dem Standard vorliegt.
So meinen 87 Prozent der befragten Frauen und 77 Prozent der Männer, dass sie
auch ohne Lohnsubvention das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hätten.
Gleichzeitig gaben 34 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen an, dass sie
auch auf längere Sicht ohne Unterstützung einen Job gefunden hätten. Bei den
Arbeitgebern meinten 50 Prozent, sie hätten unabhängig vom Kombilohnmodell Leute
aus der Zielgruppe eingestellt. Befragt wurden 300 Arbeitnehmer und 50
Arbeitgeber.
Die Experten sprechen von "ausgeprägten Mitnahmeeffekten", es wurde also
etwas gefördert, das zum Teil ohnehin stattgefunden hätte. Als Fehler wird das
Kombilohnmodell, das im Beobachtungszeitraum zwischen Juli 2009 und Juli 2010
von 4747 Personen genutzt wurde, dennoch nicht beurteilt. Im Gegenteil: Da drei
Viertel der Beschäftigten auch nach Ende der Förderung im Betrieb bleiben
können, wird von einem "wirksamen und zielgruppenadäquaten Instrument"
gesprochen. In einigen Bereichen werden aber konkrete Änderungsvorschläge
gemacht.
Zielgruppe Die Zielgruppe würde man auf alle Arbeitslosen ohne
Altersbeschränkung ausweiten.
Neue Gehaltsuntergrenze Die Einkommensuntergrenze für die Subvention könnte
weiter abgesenkt werden. Dadurch würden, heißt es, auch Personen profitieren,
die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten können. Dies berge aber auch die
Gefahr "einer Verfestigung der Prekarisierung".
Neue Gehaltsobergrenze Als ungerecht wird auch die starre Gehaltsobergrenze
angesehen. Bis zu 1500 Euro Bruttogehalt gibt es einen Zuschuss von 300 Euro,
zwischen 1500 und 1700 nur mehr 150 Euro. Wer also knapp mehr als 1500 Euro
verdient, hat inklusive Förderung weniger in der Tasche, als jemand, der 1499
Euro verdient. Vorgeschlagen wird daher eine Stufenregelung zwischen 1500 und
1700 Euro.
Arbeitgeberförderung Angeregt werden auch Anreize für die Arbeitgeber. Sie
haben direkt vom Kombilohn nichts, können aber andere Förderungen beantragen.
Vorgeschlagen wird daher, den Betrieben eine Eingliederungsbeihilfe zu gewähren,
wenn sie jemand aus der Zielgruppe Kombilohn einstellen. Allerdings nur dann,
wenn Fortbildungsprogramme angeboten werden.
Das ist nämlich eine weitere Schwäche des aktuellen Systems: Nur 13 Prozent
haben während des Bezugs der Kombilohnbeihilfe an einem Qualifizierungsprogramm
teilgenommen. Insgesamt waren von den 4747 Beziehern zwei Drittel Frauen, die
Hälfte der geförderten Personen war älter als 50. Die Kosten des Programms lagen
bei acht Millionen Euro. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 20.4.2011)
KOMBILOHN
Personen über 50 Jahre, Wiedereinsteiger oder Behinderte werden maximal zwölf
Monate gefördert, wenn sie zuvor ein halbes Jahr arbeitslos waren.
Subventioniert werden Jobs mit einem Bruttolohn von 650 bis 1700 Euro. Bei einem
Arbeitsausmaß von 16 bis 34 Stunden pro Woche beträgt der monatliche Zuschuss
150 Euro. Bei einer Vollzeitstelle gibt es bis zu einem Gehalt von 1500 Euro 300
Euro. Bei einem Gehalt zwischen 1500 und 1700 Euro sind es 150 Euro.