Ein Beitrag des heutigen ORF-Reports beschäftigt sich mit dem Thema Adoption und Kinderwunsch in Regenbogenfamilien.

Homosexuelle Paare dürfe ihre Partnerschaft zwar amtlich eintragen lassen, jene mit Kindern oder Kinderwunsch fühlen sich jedoch als Familien zweiter Klasse. Verpartnerte Schwule oder Lesben dürfen weder Kinder adoptieren, noch sich den Kinderwunsch über künstliche Befruchtung erfüllen. Diese Bestimmung wird nun der Verfassungsgerichtshof überprüfen. Aber in Regenbogenfamilien kommen auch viele andere familiäre Konstellationen vor, die zu absurden Konflikten mit den Gesetzen führen, zeigt Martina Schmidt. (red)