Beim Pflegegeld wird nun die im März von Bund und Ländern vereinbarte Verwaltungsvereinfachung umgesetzt. Die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz geht von den Ländern auf den Bund über, die Zahl der entscheidenden Stellen wird von rund 280 auf zwölf reduziert. Das entsprechende Pflegegeldreformgesetz 2012 ist seit kurzem in Begutachtung. Nach dem Beschluss im Nationalrat soll die Neuregelung zu Jahresbeginn 2012 in Kraft treten.

Es geht dabei um jene rund 67.000 Personen (rund 15 Prozent aller Bezieher, etwa Landes- und Gemeindebedienstete, aber auch Kinder und andere Mitversicherte ohne Bundes-Pensionsanspruch), die Pflegegeld aufgrund der jeweiligen Landespflegegeldgesetze erhalten. Die Administration wird großteils die Pensionsversicherungsanstalt übernehmen. Der errechnete Mehraufwand für den Bund beträgt 387,9 Mio. Euro für das Jahr 2012, in den Folgejahren sind es dann 393,7, 398,6 und 402,6 Mio. Euro. Diese Summen werden den Ländern beim Finanzausgleich abgezogen.

Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass alle, die mit 31. Dezember 2011 Pflegegeld laut Landesgesetz bekommen, automatisch in der zuerkannten Stufe Pflegegeld aufgrund des Bundesgesetzes erhalten. Zu Jahresende noch offene Verfahren, besonders was Zuerkennung oder Erhöhung betrifft, werden noch von den alten Entscheidungsträgern zu Ende geführt.

Kompliziert wird die Sache, weil es derzeit unterschiedliche Auszahlungstermine für das Pflegegeld gibt. Künftig wird einheitlich monatlich im Nachhinein gezahlt. In Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien (nur Landesbeamte), wo das Landespflegegeld bisher im Voraus aufs Konto kam, gibt es daher zum Jahreswechsel 2011/12 eine einmalige Vorschusszahlung. Dies schlägt sich nochmals mit 18 Mio. Euro aufs Budget. Der Bund holt sich das Geld aber schrittweise zurück, den künftig gibt es im Todesmonat keine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes mehr.

Mit dem Pflegegeldreformgesetz wird auch eine Karenzvertretungsregelung für den Behindertenanwalt geschaffen. Anlass dafür ist die bevorstehende Kinderbetreuungs-Auszeit von Behindertenanwalt Erwin Buchinger. (APA)