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Wien - Die Grünen wollen das geltende Mietrecht umkrempeln: Kern der Forderungen sind Preisabschläge für Wohnungen mit schlechten Öko-Standards sowie ein transparenteres Abrechnungssystem, was Ausstattung und Zustand der jeweiligen Immobilie betrifft. Damit soll das derzeitige Richtwertmodell abgelöst werden. Justizsprecher Albert Steinhauser erhofft sich bei der angestrebten Novelle des Bundesgesetzes Schützenhilfe von der rot-grünen Koalition in Wien.
Laut David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen, sind die Wohnkosten in den vergangenen fünf Jahren um 22 Prozent gestiegen. In einkommensschwächeren Haushalten würden 37,2 Prozent des Geldes fürs Wohnen ausgegeben, berief sich Ellensohn in einer Pressekonferenz am Montag auf Zahlen der Statistik Austria. Er wolle den roten Koalitionspartner deshalb von den Reformplänen überzeugen, damit die Wiener SPÖ Druck auf die Bundespartei mache, um somit durch Verhandlungen mit der ÖVP Bewegung in die Sache zu bringen. Schließlich sei das geltende Gesetz 1982 eingeführt und infolge zahlreicher Novellierungen aus Mietersicht verschlechtert worden - auch deshalb, weil immer mehr Wohnungsgruppen wie Dachgeschoßausbauten nach einem gewissen Baudatum vom Gesetz ausgenommen worden seien, so Steinhauser.
Ökologische und soziale Kriterien
Die Grünen wollen nun eine neuerliche Gesetzesänderung "nach ökologischen und sozialen Kriterien". Im Zentrum steht ein neues Mietzins-Berechnungsmodell anstelle des derzeitigen Richtwerts. Ausgehend von einem bestimmten Grundbetrag soll es diverse Abschlagskategorien geben. Diese würden einerseits vom Heizwärmebedarf abhängen. Sprich: Je mehr Heizkosten der Mieter zu tragen hat, umso geringer soll die Miete ausfallen - was Altbauwohnungen im Verhältnis billiger als Neubauten machen würde. Steinhauser kann sich hier Abschläge bis 40 Prozent vorstellen. Dies würde Hauseigentümer motivieren, thermische Sanierungen durchzuführen und hätte somit einen ökologischen Lenkungseffekt, ist der Justizsprecher überzeugt.
Andererseits sollen Preissenkungen je nach Zustand und Ausstattung durchgesetzt werden. Dafür sei eine Art transparente Checklist nötig, die etwa die Raumaufteilung, diverse Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub oder Gerüche, das Vorhandensein von Lift sowie Kinderwagen- und Fahrradabstellraum oder infrastrukturelle Gegebenheiten wie Öffi-Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Grünanlage beinhaltet. Derzeit würden Zu- und Abschläge nicht aufgeschlüsselt und seien daher völlig intransparent, hieß es.
Weiters sollen Befristungsabschläge je nach Vertragsdauer gestaffelt werden. Gegenwärtig gilt ein einheitlicher 25-prozentiger Befristungsabschlag. Die Einführung etwaiger Strafzahlungen für Vermieter bei zu Unrecht überhöhten Mieten - neben den bereits gültigen rückwirkenden Ausgleichszahlungen - sehe er nicht als "Allheilmittel", erklärte Steinhauser, da hier ein Vorsatz nachgewiesen werden müsse. Lediglich bei Betriebskosten sei dies vorstellbar, da diese oft "so weit weg von den gesetzlichen Grundlagen sind, dass ein Vorsatz naheliegt". (APA)
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mit komplizierten Zu-/Abschlägen.
Die Forderung wäre zu präzisieren u endlich die Energieffizienz in das Zu- u Abschlagsystem signifikant zu integrieren!!
Oder, anders herum, einen Kategorieabschlag (zb A auf B) festzuschreiben, wenn eine gewisse Energieeffizienz nicht vorhanden ist.
Wer die Materie kennt, weiß, dass um jeden Strich jahrelang herumgestritten wird. Daher: konkrete Forderungen!
Hier die nächste:
ein öffentliches abrufbares Register zu jedem Objekt mit mind. folgenden Angaben:
1) Eigentumsverhältnissen
2) Hausverwalter
3) GesamtNfl. Liegenschaft, Tops
4) Jahr der BB
5) ob Voll/Teil/Null-Anwendung des MRG
6) Kosten der Hausversicherungen!
7) Lagezuschlag
8) anhängige Verfahren
9) alle BK-Schlüssel.
wer bezahlt die ganzen sanierungen? wenn man sich das richterwertsystem von altbauwohnungen ansieht, dann ist schon jegtzt offensichtlich, daß mit diesen mietpreisen weder laufende sanierungen der wohnung, noch verbesserungen, geschweige denn ich einem zeithorizont von unter 50 jahren der kaufpreis reinkommt., irgendwann werden vermieter gar nicht mehr vermieten.
soll der staat begünstigten wohnraum für alle zur verfügung stellen und den privaten vermietern alle ihre wohnungen abkaufen. aber die schleichende einteignung bei den richterwertmitezinsen - auf der anderen seite dafür dann horrend hohe mieten bei den frei vermietbaren wohnungen - kann nicht mehr ausgebaut werden.
Richtwertmietzinse sind um Klassen besser als Kategorie- oder Friedenskronenzinse!
Selbst in vollkommen "freien" Objekten kommt es durch eben diese "freie" Mietzinsbildung zum Phänomen, dass der Vermieter einmal Länge mal Breite fordert, damit aber Leerstehungen am laufenden Band produziert.
Danach muss er den Preis runterfahren und vermietet dann nach 2 J. Leerstehung zum Richtwertzins-Niveau.
Also was soll das Ganze?!
diesen Leitspruch der GRÜNEN könnte man auch auf andere Gebiete ausdehnen: je höher zB die Lebensmittelpreise umso geringer die Zuschüsse an Bedürftige, oder je höher die Energiepreise umso weniger bekommen die Pendler.
Liebe Grüne. Ihr habt wenig Ahnung, aber so wenig, das überrascht ein wenig! Immer stürzen sich alle auf das ach so ungerechte Richtwertsystem. Gut, dann fangt an ALLE Wohnungen gleich zu behandeln und nicht den anwendbaren Mietzins abhängig vom Baujahr des Gebäudes zu machen. So fallen alle Gebäude, die vor 1953 errichtet wurden ins Richtwertsystem, danach kann angemessener Mietzins vereinbart werden. Die Öko-Drecksschleuder Type Betonbau aus den 60er Jahren fällt nicht mal ins Richtwertsystem. Ein thermisch saniertes Gründerzeithaus fällt jedoch hinein. Macht was, aber dann bitte anständig! Es zeigt sich immer mehr, die Grünen sind um keinen deut besser als die anderen Parteien....
Angabe der Miete und Angabe ob befristet oder unbefristet sollte für einen halbwegs vernunftbegabten Menschen reichen. Die genaue Aufschlüsselung mit Befristungsabschlag, den Zu- und Abschlägen, BK und USt. steht dann ohnedies im Mietvertrag und hat im Inserat wirklich nichts zu suchen.
Ich konnte über die Jahre bemerken, daß in folgenden Bezirken die Mieten eklatant anstiegen:
4, 5, 6, 7, 8, 9, 18, 19
Wie sieht es denn mit den übrigen Bezirken aus? Stiegen im 10. oder 16. die Mieten ebenso rasant? Ein kurzer Blick in Inserate ließ mich nur schließen, daß in den weniger beliebten Bezirken die Kosten nicht überproportional angehoben wurden, aber kennt jemand dazu fundierte Unterlagen? Nur her mit der Info - danke.
egal in welchem bezirk, seit die mietzinsobergrenzen mitte der 90er jahre freigegeben wurden (dank ex-wohnbaustadtrat faymann) sind sie explodiert (brutto mind. € 10/m2). dh keine substandard wohnungen mehr zum selber sanieren auf dem markt, alles husch pfusch auf kat. a hochsaniert, um horrende mieten zu kassieren. es wurde zwar wieder eine richtwert-system eingeführt, aber das ist dehnbar und undurchsichtig. die meisten mieter scheuen den gang zur schlichtungsstelle, leider. ich finde die initiative der grünen begrüßenswert, dem mietwucher, der unermesslichen gier der hausbesitzer gehört ein riegel vorgeschoben.
kaufen Sie mal ein Haus, sanieren Sie es und vermieten Sie es dann zum Richtwertmietzins. wenn Sie nicht nach 10 jahren im Konkurs sind, dann brauchen Sie zumindest 60 JAhre bis Sie ihre Aufwendungen wieder drinnen haben. genauso wie die frei vermietbaren wohnungen viel zu teuer sind, sind ie richwertmieten viel zu niedrig.
Wohnungen die einen shclechten Ökostatus haben noch billiger zu machen, damit verdienen die Hausbesitzer noch weniger und haben dann MEHR um den Ökostatus zu erhöhen? Funktioniert nicht. Wird dazu führen das diese Wohnungen aus dem Markt fallen, und halt noch weniger Wohnungen am Markt sind
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