Wien - Die Grünen wollen das geltende Mietrecht umkrempeln: Kern der Forderungen sind Preisabschläge für Wohnungen mit schlechten Öko-Standards sowie ein transparenteres Abrechnungssystem, was Ausstattung und Zustand der jeweiligen Immobilie betrifft. Damit soll das derzeitige Richtwertmodell abgelöst werden. Justizsprecher Albert Steinhauser erhofft sich bei der angestrebten Novelle des Bundesgesetzes Schützenhilfe von der rot-grünen Koalition in Wien.

Laut David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen, sind die Wohnkosten in den vergangenen fünf Jahren um 22 Prozent gestiegen. In einkommensschwächeren Haushalten würden 37,2 Prozent des Geldes fürs Wohnen ausgegeben, berief sich Ellensohn in einer Pressekonferenz am Montag auf Zahlen der Statistik Austria. Er wolle den roten Koalitionspartner deshalb von den Reformplänen überzeugen, damit die Wiener SPÖ Druck auf die Bundespartei mache, um somit durch Verhandlungen mit der ÖVP Bewegung in die Sache zu bringen. Schließlich sei das geltende Gesetz 1982 eingeführt und infolge zahlreicher Novellierungen aus Mietersicht verschlechtert worden - auch deshalb, weil immer mehr Wohnungsgruppen wie Dachgeschoßausbauten nach einem gewissen Baudatum vom Gesetz ausgenommen worden seien, so Steinhauser.

Ökologische und soziale Kriterien

Die Grünen wollen nun eine neuerliche Gesetzesänderung "nach ökologischen und sozialen Kriterien". Im Zentrum steht ein neues Mietzins-Berechnungsmodell anstelle des derzeitigen Richtwerts. Ausgehend von einem bestimmten Grundbetrag soll es diverse Abschlagskategorien geben. Diese würden einerseits vom Heizwärmebedarf abhängen. Sprich: Je mehr Heizkosten der Mieter zu tragen hat, umso geringer soll die Miete ausfallen - was Altbauwohnungen im Verhältnis billiger als Neubauten machen würde. Steinhauser kann sich hier Abschläge bis 40 Prozent vorstellen. Dies würde Hauseigentümer motivieren, thermische Sanierungen durchzuführen und hätte somit einen ökologischen Lenkungseffekt, ist der Justizsprecher überzeugt.

Andererseits sollen Preissenkungen je nach Zustand und Ausstattung durchgesetzt werden. Dafür sei eine Art transparente Checklist nötig, die etwa die Raumaufteilung, diverse Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub oder Gerüche, das Vorhandensein von Lift sowie Kinderwagen- und Fahrradabstellraum oder infrastrukturelle Gegebenheiten wie Öffi-Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Grünanlage beinhaltet. Derzeit würden Zu- und Abschläge nicht aufgeschlüsselt und seien daher völlig intransparent, hieß es.

Weiters sollen Befristungsabschläge je nach Vertragsdauer gestaffelt werden. Gegenwärtig gilt ein einheitlicher 25-prozentiger Befristungsabschlag. Die Einführung etwaiger Strafzahlungen für Vermieter bei zu Unrecht überhöhten Mieten - neben den bereits gültigen rückwirkenden Ausgleichszahlungen - sehe er nicht als "Allheilmittel", erklärte Steinhauser, da hier ein Vorsatz nachgewiesen werden müsse. Lediglich bei Betriebskosten sei dies vorstellbar, da diese oft "so weit weg von den gesetzlichen Grundlagen sind, dass ein Vorsatz naheliegt". (APA)