Wien - In seit mehreren Monaten anhaltenden Klags- und Prozessflut zwischen der Meinl Bank und der Immobiliengesellschaft Atrium, der früheren Meinl European Land (MEL), bahnt sich eine Art außergerichtlicher Vergleich an. Wie die börsenotierte Atrium am Freitag adhoc mitteilte, sei mit der Meinl Bank und verschiedenen nahestehenden Personen vereinbart worden, mehrere an unterschiedlichen Orten anhängige Rechtsverfahren vor ein Londoner Schiedsgericht zu bringen.

Insgesamt soll es sich dabei um knapp ein gutes Dutzend solcher anhängiger Verfahren handeln, die zugunsten des einheitlichen Schiedsgerichtsstandes eingestellt werden. Derzeit noch nicht berücksichtigt sind die Verfahren in der 1,2 Mrd. Euro schweren Derivatklage in Jersey. Ob die Klage ebenso in das Schiedsverfahren einbezogen oder ob weiter in Jersey vor Gericht verhandelt werden soll, soll sich bis Anfang Mai entscheiden.

Begonnen hat der Klagsreigen im August des Vorjahres. Damals hatte Atrium in London eine 2,1 Mrd. Euro-Klage gegen die Meinl Bank, gegen Julius Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land (MEL), der Vorgängergesellschaft von Atrium, wegen "Untreue am Gesellschaftsvermögen" erhoben. Die Bank wies alle Vorwürfe zurück.

Anlegerschädigung

In der Folge reichte die Bank selbst Ende November 2010 auf der Kanalinsel Jersey eine Derivativklage gegen Atrium über 1,2 Mrd. Euro ein. Der Vorwurf lautete auf Anlegerschädigung, die Beklagten weisen die Vorwürfe postwendend zurück. Meinl dementierte damals, dass es sich dabei um eine "Gegenklage" zur 2,1 Mrd. Euro Klage von Atrium handle. Ob diese Klage ebenfalls vor das Schiedsgericht gebracht wird, ist noch offen.

Anfang März dieses Jahres ging die Schlammschlacht zwischen der Meinl Bank und Atrium dann weiter. Die Bank klagte die Atrium-Muttergesellschaft Gazit sowie dessen Chairman Chaim Katzman in Israel auf bis zu 2 Mrd. Euro. Die Klage war quasi der zweite Konter des Geldhauses auf die Zwei-Milliarden-Euro-Klage, die Atrium im August 2010 gegen die Meinl Bank in London eingebracht hat. Auch diese Klage ist Teil des jetzt angestrebten Schiedsverfahrens.

Durch das Schiedsgerichtsverfahren könnten die bisher bei unterschiedlichen Gerichten und an unterschiedlichen Orten anhängigen Verfahren effizienter, schneller und auch deutlich kostengünstiger beendet werden. Die Verfahren könnten ohne den bereits im Vorfeld zu erwartende Streit über Fragen der Zuständigkeiten oder Rechtsordnungen, die alleine ein Verfahren locker um ein Jahr verzögern könnten, an einem Ort und auf einen Schlag erledigt werden. Zugleich erhielte Atrium einen weltweit exekutierbaren Titel. (APA)