Keine Rosen für den Staatsanwalt

14. April 2011, 18:22

Dass sich der Unmut über den Zustand unserer Gerichtsbarkeit primär auf die Ministerin entlädt, verzerrt die Realität

Am 11. 4. 2011 erklärte der Präsident der Staatsanwälte in einem ORF-Interview, dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte.

Die Symptome sind bekannt: zu lange Verfahren im Zivil- und Strafbereich, eine unzufriedene Bevölkerung und eine gnadenlose mediale Kritik an "der Justiz" (die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst).

Was aber sind die Gründe?

Zum ersten: Die Justiz ist schlecht organisiert. Dafür tragen aber - nicht nur, aber auch - Richter und Staatsanwälte aufgrund der von ihnen erkämpften Freiheiten weitgehend selbst die Verantwortung. Die Frage ist nur, ob sie sie auch wahrnehmen. Richter wird nur, wer von Richtern ausgesucht und für diese Laufbahn für würdig befunden wird. Über Beförderungen entscheiden faktisch die aus Richtern bestehenden Personalsenate. Das Justizministerium kann aus diesen Vorschlägen nur auswählen und kommt auch in der Folge über die Rolle einer Zahlstelle kaum hinaus. So entwickelt sich ein die gesamte Richter- und Staatsanwaltschaft prägender Korpsgeist.

Notorische Reflexe

Entscheidungen und Kritik sind weder vorgesehen noch willkommen. Über ihre disziplinarrechtlichen Verfehlungen entscheiden sie selbst, zur Dienstleistung an der Bevölkerung fühlen sie sich als Kollektiv nicht verpflichtet. Gewerkschaft und Richtervereinigung führen diese elitäre Gesellschaft schon fast wie die Lehrergewerkschaft. Ziel ist die Abkoppelung von der staatlichen Kontrolle und Bewahrung der wohl erworbenen Rechte. Hinweise auf Mängel des Justizwesens werden reflexartig mit der Forderung nach mehr Personal beantwortet. - Dazu ein Beispiel aus der Zivilgerichtsbarkeit:

Früher wurden aus Gründen der Spezialisierung und der Expeditivität alle Prozesse gegen dieselben Beklagten von demselben Richter geführt. Diese Richter entwickelten Spezialwissen, was die Erledigung entsprechend beschleunigte. Allerdings: Nicht alle Richter waren bei diesem System punktgenau mit gleich viel Arbeit belastet. Mit dem Zauberwort "Arbeitsanfallgerechtigkeit" wurde erreicht, dass heute nach dem Zufallsprinzip jeder einlangende Akt jeweils dem nächstbesten Richter zugeordnet wird.

Das Ergebnis sieht man z.B. an der Causa Madoff bzw. UniCredit Bank Austria AG: Ca. 100 Akte werden am Handelsgericht Wien von 47 Richtern bearbeitet. Jeder Richter hat also im Durchschnitt zwei dieser Akten, das Mikadospiel ist eröffnet. Derjenige Richter, der als erster eine Entscheidung fällt, arbeitet sozusagen für die anderen, die nun ihrerseits bei ihren Verfahren abwarten.

Wären die Akten auf wenige spezialisierte Richter aufgeteilt, wäre schon längst eine Entscheidung gefallen. Über eine Änderung der Aktenaufteilung bei Gericht entscheiden ausschließlich Richter. - Wer übernimmt die Verantwortung?

Ein Beispiel aus der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft:

Die Strafprozessordnung hat viele ältere Staatsanwälte mit hoher Lebens- und Berufserfahrung in Pension geschickt. Junge - manchmal sehr machtbewusste und nicht uneitle - Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben sie abgelöst. Gilt es, gegen ein großes Unternehmen und seine Mitarbeiter zu ermitteln, wird vielfach nicht ein Sachverständiger bestellt und mit diesem die Ermittlungstätigkeit besprochen, sondern es wird vielfach darauf losverhaftet und abgehört. Zufällig sind dann manchmal bei Hausdurchsuchungen - wie erst unlängst geschehen - auch Reporter der Kronen Zeitung dabei. Die Dienstzimmer der Staatsanwälte füllen sich mit Akten. Wer soll diese lesen? Es folgt der Ruf nach mehr Personal. Gerade Staatsanwälte sollten aber in Teams arbeiten. Sie sind - im Gegensatz zu Richtern - an keine strikte Geschäftsverteilung gebunden. Wo sind die Führungspersönlichkeiten in den Leitungen der Staatsanwaltschaften, die hier eingreifen? Wer übernimmt die Verantwortung?

Ein zweiter Punkt im Ursachenbefund betrifft die Selbstüberschätzung von Richtern und Staatsanwälten mangels Kritik von außen: Straf- und Zivilgerichte waren lange Zeit Liebkind der Medien. Von dort kamen für die Medien "interessante" Akten, die Gegenleistung der Medien bestand darin, über Richter und Staatsanwälte nicht kritisch zu berichten.Dieses Wechselspiel funktionierte lange Zeit, Nun aber werden Richter und Staatsanwälte die Geister, die sie riefen, nicht mehr los. Sie kommen in die Kritik, weil sie zu wenige Sensationen liefern. Will man dieser Kritik entkommen, indem Journalisten von Grundrechtseingriffen vorweg erfahren oder geheime Akten in den Redaktionen landen?

Siehe auch das Beispiel Kulterer: Dass die Verhaftung des Kärntner Bankdirektors zu einem Zeitpunkt erfolgte, als dies auch von den Medien verlangt wurde, ist evident. Die Untersuchungshaft war kaum zu rechtfertigen, schon die Enthaftung gegen Kaution wurde in der Öffentlichkeit - angesichts der medialen Vorverurteilungen - mit Erstaunen registriert. Der erwartbare Freispruch wurde in den Medien als Niederlage der Staatsanwaltschaft kritisiert, den Ausgangspunkt - nämlich den medialen Druck bei der Verhaftung - hatte man vergessen. Der Aufwand, der hier von der Justiz in dieser Causa betrieben wurde, war nicht gerechtfertigt. Auch hier daher die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung?

 

Ein Phantom geht um

Dies alles sollte nicht passieren, hat doch die Justiz eine Hierarchie mit Leitungsverpflichtung. Bei den Gerichten ist es der Instanzenzug, in dem die Unterinstanzen an die Rechtsmeinung der Oberinstanzen gebunden sind. Die parallele einheitliche Leitung der Staatsanwälte besteht in der Weisungspyramide. Durch sie soll sichergestellt werden, dass auch die Staatsanwälte im Rahmen einer einheitlichen und gemeinsam erarbeiteten richtigen Rechtansicht handeln und bestmöglich organisiert werden. Nur: Die Organisation haben die Staatsanwälte längst unter dem Vorwand, politischen Weisungen entgehen zu wollen, an sich gerissen. Und die Richter unterstützen sie dabei kräftig, Einen Staatsanwalt, der in den letzten 25 Jahren eine politisch motivierte Weisung erhalten hätte, gibt es mit absoluter Sicherheit nicht. Dennoch lebt das Phantom - wie Yeti - weiter. Und die Justiz verliert Tag für Tag an Ansehen und Autorität.

Die (Noch-)Justizministerin, selbst ehemalige Richterin und Standesvertreterin, hat dies erkannt und versucht nunmehr, zu retten, was zu retten ist. Sie verlangt zu recht, dass bestimmte Akten in zumutbarer Frist erledigt werden. Die Reaktion der Staatsanwälte zeigt, dass diese sich längst im Besitz der Leitungsmacht fühlen. Sie weisen sie - einmal mehr im Stile der Lehrergewerkschaft - in die Schranken und geben ihr zu verstehen, dass sie sich gefälligst auf die Legistik beschränken möge.

Eines ist jedenfalls offenkundig: Eine einheitliche fachkundige Leitung muss her. Der Ruf nach dem "Generalanwalt" kann diese Forderung nicht erfüllen. Es wäre der nächste Schritt in Richtung Demontage der Justiz. Solche Modelle kommen aus den früheren Ostblockländern. In Österreich eingeführt bedeutete dies, dass die Besetzung dieses Postens auf politischer Ebene paktiert wird - mit entsprechender Abhängigkeit von eben dieser Politik. Der österreichischen Praxis entsprechend werden die Strippen dann im stillen Kämmerlein gezogen. Das fällt dann in den Kompetenzbereich der Sozialpartner.

Fazit: Ein klares Nein zu solchen Kontrollstrukturen, bei denen die Verantwortlichkeit zerrinnt und die Richter anonymer Willkür ausgeliefert sind; ein klares Ja zu einer einheitlichen Führung des Justizministeriums und auch zum verantwortlich ausgeübten Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Die Justizminister bzw. die Justizministerin sind dem Parlament, dem Verfassungsgerichtshof und den Gesetzen gegenüber verantwortlich. Deshalb auch ein klares Ja zur Erhöhung und stärkeren Kontrolle dieser Verantwortlichkeit. Da gibt es nach oben keine Grenze. Richter und Staatsanwälte müssen sich aber dazu bekennen, dass sie für die Bevölkerung und den Rechtsstaat da sind und nicht umgekehrt.

(Dieter Böhmdorfer, DER STANDARD, Printausgabe, 15.4.2011)

 

DIETER BÖHMDORFER war 2000 bis 2004 für die FPÖ Justizminister und arbeitet jetzt wieder als Anwalt. Er vertritt etwa Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer.

Kommentar posten
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Alberta Pollo
00
17.4.2011, 20:36
Der Böhmdorfer.

Der dem Justizbudget heute noch, Jahre nach dem unrühmlichen Ende seiner unrühmlichen Ministerzeit jährlich jene Millionen kostet, die dringend abgehen (Stichworte BUWOG, Justizzentrum Wien-Mitte, Miete, Provisionen, Plech, Aktien, Dunstkreis, was auch immer). Und sowas von keine Ahnung demonstriert, dass es weh tut. Ein Richter sollte sich alle MEL-Akten zuteilen lassen. Ja, warum nicht. Die paar Tausend hätte der sicher in ein paar Wochen erledigt. Wie naiv darf man als Akademiker überhaupt sein ?

Aguirre74
 
01
15.4.2011, 18:27

Da hat er leider Recht der Herr Böhmdorfer. Wenn ich an mein Gerichtsjahr denke, dann hatte ich ziemlich ähnliche Eindrücke. Was allen Richtern fehlt, ist so etwas wie die Idee, dass es um "Dienst am Kunden" geht. Ruft man beim Finanzamt an, hebt idR jemand ab, der freundlich ist. Im Gericht hebt entweder niemand ab, oder sie lassen einen spüren, wie ungelegen man kommt.

JanSmaal
00
15.4.2011, 15:54
Der Rechnngshof hat im Jahr 2010 die Staatsanwaltschaft Wien angeschaut...

... und dabei wenig Schmeichelhaftes, besonders auch zum Justizministerium, gefunden: Kein Projektmanagement bei der Vorbereitung der größten Justizreform der vergangenen 100 Jahre, internes Controlling, das sie Staatsanwaltschaften selbst über Excel-Sheets organisieren, ineffiziente Organisation...

www.rechnungshof.gv.at/fileadmin... 0_03_3.pdf

Das alles deutet auf eine jahrzehnelange Führungsschwäche des BMJ hin - und mit der Reform der Strafprozessordnung hat man den Staatsanwälten noch mehr Aufgaben gegeben und diese Organisationsmängel sind noch drückender geworden.

In Böhmdorfers Zeit sind diese Reformen vorbereitet worden - in seinem Kommentar schreibt er dazu gar nix.

Der dicke Michl
00
15.4.2011, 14:38
Da kriegt man richtig Angst...

...vor diesem "Staat im Staate". Fehlt nur noch, dass sie sich die Gesetze auch selbst machen. Es erklärt auch die sonderbare Behandlung diverser Fälle. Reiche (gut vernetzte) Leute gehen trotz ärgster Betrügeren nicht in den Bau, weil Akten "vergessen" werden. Kleine werden für Nichtigkeiten hart bestraft, damit die Freunde in den Boulevardblättern Auflage machen können. Da kriege ich wirklich Angst. "Bananenrepublik" ist da nur noch ein Hilfsausdruck, der die Situation beschönigt. Da braucht keiner mehr auf den Berlusconi zeigen hierzulande...

VotefromtheRooftop
00
15.4.2011, 12:39

Wenn man zulässt, daß eine Gruppe von Personen weit über dem Gesetz steht, darf man sich nicht wundern, wenn sie diese Position ausnützt.

Dazu kommt natürlich noch, daß das Richteramt de facto innerhalb der Familien vererbt wird. Ein gutes Beispiel dafür ist ja unsere hochgeachtete Justizministerin. Großvater Richter, Vater Richter, verheiratet mit einem Polizisten :)

"Nur Mut, du kleiner Bankmagnat, ihr feschen Heimwehrgrafen, es kann, wer Geld im Sacke hat, ganz ruhig bei mir schlafen,
Proleten meiden den Verkehr mit mir, sie wissen schon, sie kommen bei mir nicht mehr heil und gesund davon.

Ich kost nicht viel, ich folg dem Pfeil für nur 5 Schilling willig, denn was dem Einen recht ist, dem Andern eben billig." @Jura Soyfer

No Na
00
15.4.2011, 12:10
egal ob richter staatsanwälte

oder eine andere gruppe
wer immer nur in der eigenen suppe kocht, verliert den blick über den tellerrand

Virtuell
214
15.4.2011, 11:47
Es spricht Dieter Böhmdorfer!

Zur Erinnerung: Herr Böhmdorfer hat aus persönlicher Abneigung gegen EINE Person und jämmerlicher Eitelkeit heraus den Jugendgerichtshof Wien abgeschafft, und dafür gesorgt, dass Jugendliche zusammen mit Kriminellen eingesperrt werden.
Man verschone die Öffentlichkeit von den Ergüssen dieser Figur...

quisquis
21
15.4.2011, 14:03
Böhmdorfer

In der Sache selbst fällt Ihnen aber nicht viel ein!

assimilado
03
15.4.2011, 16:30
Das war eben

eine in der Sache sehr wichtige Anmerkung; siehe auch 'JanSmaal' unterhalb!

Böhmdorfer hatte Mag. Wolfgang Handler, in alle Unregelmäßigkeiten und Ungesetzlichkeiten der "SOKO Bekleidung" eingeweihter StA im Tierschützerprozess, knapp vor dem Ausscheiden aus dem Ministerium ins Amt gehievt.

JanSmaal
00
15.4.2011, 12:15
Er sollte sich lieber zu den Meischberger-Protokollen äussern, in denen er erwähnt wird

oder zu den kolportierten Geldübergaben in seiner Kanzlei.

Wolfgang Lederbauer1
00
15.4.2011, 11:32
dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte....(die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst)....Entscheidungen und Kritik sind we

Teil 4:

Das Gericht darf also beim Verfahren nicht über die Anklage hinausgehen. Entscheidend für den Prozeßverlauf sind also die Ermittlungen und die darauf aufbauende Anklageschrift.

Was passiert, wenn

- die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ohne Ermittlungen einstellt,

- die Staatsanwaltschaft eine Anklage ohne hinreichende Ermittlungen erhebt?

- Die Staatsanwaltschaft nicht umfassend genug ermittelt?

Fragen über Fragen, die schnellstmöglich geklärt werden sollten.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
00
15.4.2011, 11:31
dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte....(die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst)....Entscheidungen und Kritik sind we

Teil 3:

(3) Die Entscheidung des Gerichts hat die Anklage zu erledigen, darf sie jedoch nicht überschreiten. An eine rechtliche Beurteilung ist das Gericht nicht gebunden.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
00
15.4.2011, 11:30
dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte....(die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst)....Entscheidungen und Kritik sind we

Teil 2:
Betrachten wir einmal den § 4 der Strafprozessordnung:
Anklagegrundsatz
§ 4. (1) Die Anklage obliegt der Staatsanwaltschaft, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Staatsanwaltschaft hat für die zur Entscheidung über das Einbringen der Anklage notwendigen Ermittlungen zu sorgen, die erforderlichen Anordnungen zu treffen und Anträge zu stellen. Gegen ihren Willen darf ein Strafverfahren nicht geführt werden. Die Rechte auf Privatanklage und auf Subsidiaranklage (§§ 71 und 72) bleiben unberührt.
(2) Einleitung und Durchführung eines Hauptverfahrens setzen eine rechtswirksame Anklage voraus; in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen ist hiefür eine Ermächtigung (§ 92) erforderlich.
http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
00
15.4.2011, 11:27
dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte....(die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst)....Entscheidungen und Kritik sind we

Teil 1:

Das sind klare Feststellungen eines ehemaligen Justizministers und Rechtsanwalts.

Die Problematik ist seit Jahren - wenn nicht Jahrzehnten - bekannt. Was ist bisher geschehen, bzw was sollte geschehen?

Die bekannte Entwicklungen treffen jede Bürgerin und jeden Bürger.

Die Tätigkeit der ( weisungsgebunden ) Staatsanwaltschaft ist bekanntlich für Prozesse von entscheidender Bedeutung.

http://so-for-humanity.com2000.at

Andreas W
00
15.4.2011, 10:29
Schlechtester Artikel des Tages

Woher Herr Böhmdorf stammt ist ja hinlänglich bekannt - da wird immer ein starker Mann gewünscht!
Dass unsere Justiz entrümpelt und reformiert gehört ist evident, aber so wie Böhmisch meint, sicher nicht!
Eine StA, die entscheidet, ob Ermittlungen eingeleitet werden und ob Anklage erhoben wird, oder eben - in bekannten Fällen - NICHT, erledigt gerichtliche oder zumindest gerichtsnahe Tätigkeiten, die in anderen Ländern eben nur von politisch unabhängigen und objektiven Personen erledigt werden dürfen!
Auch in Ö wären Gerichtsbarkeit und Verwaltung in allen Instanzen streng zu trennen, oder Herr Böhmdorfer (vorausgesetzt man kennt unsere Verfassung)???
Politisch weisungsgebundene StA ist genau so verwerflich wie bei Richtern ....

JanSmaal
00
15.4.2011, 10:24
Schamlos und frech

Herr Böhmdorfer sollte sich lieber zu den Stellen der Meischberger-Protokolle äußern, in denen er vorkommt und seinem 'dritten Lager' bei der Aufklärung und Aufarbeitung der Haiderei helfen (Gadaffi, Saddam Hussein). Wenn diese Aufgaben bewältigt sind, warten wir alle gespannt auf seine Ideen zur Justizreform.

Jax
00
15.4.2011, 10:11
traurige Bestandsaufnahme.....

Herrschen und Diktieren hat eben in Österreich mehr Tradition als Dienen und Leisten.

Der dicke Michl
00
15.4.2011, 14:33

"Dienen und Leisten" hat auch Tradition, aber das machen seit jeher "die Ausländer". So sieht das selbst der kleinste Vorstadtprolet, wenn er zu seiner Lieblingsnutte fährt...

Alpensaga_Wurzel
03
15.4.2011, 10:07
Auch nicht übel...

ich bin erstaunt, dass Dieter Böhmdorfer Verfasser dieses Artikels ist.
Aus meiner Praxis darf ich sagen, dass man sich in der Justiz wenigstens eine funktionierende Revision erwarten dürfen sollte.
Was Jungrichter und Jungstaatsanwälte betrifft, so werden ab und an schon sehr fragwürdige Personen berufen. Objektiv ist das Bestellungsverfahren bekanntlich nicht.

unbequem
01
15.4.2011, 10:00
Nicht verzerrt...

denn die jetzige Justizministerin kommt selbst aus der "Jüngeren Richterschaft". Ihr Wissenns und Könnensstand entspricht dieser Richter und Juriastengeneration und zeigt den Ausbildungsmangel an den Universitäten auf!
Diser Mangel ergibt sich aus einer überfrachtenden Gesetzgebung und einer falschen Schwerpunktsetzung im Studium selbst.
Internationales Recht und Europarecht werden viel zu bevorzugt gelehert, anstatt dass auf "inländisches" rechtliches Handwerkzeug wertgelegt wird.
Auch die Persönlichkeitsvoraussetzungen für STA und Richter-Beruf, sind auf einem niedrigen Niveau angesiedelt. Somit gibt es dort keine Spitzenjuristen (siehe Jarosch, Ortner , Arleth) sondern nur Mittelmaß und Halbkönnen!

Valentina Stein
00
15.4.2011, 08:55
Das i-Tüpfelchen der einen, der sehr vielen rechtsvernichtenden Perversionen

dieses Justizsystems, dass RichterInnen nämlich über die von der Partei angezeigten richterlichen Verfehlungen selbst befinden, ist, dass die/der RechtsUNTERWORFENEr (höchst passende Bezeichnung!) nicht einmal erfährt, ob/wie ihr/sein Schrei nach Rechtsstaatlichkeit behandelt wurde.

Beschwerden über richterliches Tun, egal, wie grundrechtsverletzend es auch sein mag, kommen Eingaben beim Salzamt gleich.
Uzw so und so, denn RichterInnen tragen nunmal - Verfassung garantiert - keinerlei persönliche Verantwortung.

Poldi Fesch
00
15.4.2011, 10:09
:) das sieht

Berlusconi auch so

Bumbu
 
11
15.4.2011, 06:56
Einen Staatsanwalt, der in den letzten 25 Jahren eine politisch motivierte Weisung erhalten hätte, gibt es mit absoluter Sicherheit nicht.

Darüber kann ich nicht einmal müde lächeln, und diese sinnfreie Behauptung vergällt den ganzen (ansatzweise intelligent geschriebenen) Kommentar.

Zur Erinnerung: Pretterebners Lucona-Buch erschien 1987! Das ist zwar schon 24 Jahre her, beschreibt aber wüsteste Polit/Justiz-Affärchen in der damals jüngsten Vergangenheit.

kingcycle
00
15.4.2011, 13:38
Pretterebners Zeitzeugenschaft

hat durchaus Kongruenz mit Böhmdorfers Schelte -
im jeweils konfusem Mix muß auch Richtiges enthalten sein..

Schnurz Homunculus
21
15.4.2011, 08:08
Bitte nennen Sie einen Staatsanwalt, der eine politische Weisung bekommen hat!

Das Pretterebner-Buch ist ein journalistisches Machwerk, nennt aber auch nicht die politischen Weisungen! Damals waren das kriminelle Machenschaften, die mit Politik nur die Personen gemeinsam hatten. Und dafür sind die damals handelnden Personen auch verurteilt worden.

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