Am 11. 4. 2011 erklärte der Präsident der Staatsanwälte in einem ORF-Interview, dass sich die Justiz in einer Krise befinde und die Suche nach dem Ausweg begonnen hätte.

Die Symptome sind bekannt: zu lange Verfahren im Zivil- und Strafbereich, eine unzufriedene Bevölkerung und eine gnadenlose mediale Kritik an "der Justiz" (die sich bisher allerdings viel zu wenig bis gar nicht auch mit der Verantwortung der Richter und Staatsanwälte befasst).

Was aber sind die Gründe?

Zum ersten: Die Justiz ist schlecht organisiert. Dafür tragen aber - nicht nur, aber auch - Richter und Staatsanwälte aufgrund der von ihnen erkämpften Freiheiten weitgehend selbst die Verantwortung. Die Frage ist nur, ob sie sie auch wahrnehmen. Richter wird nur, wer von Richtern ausgesucht und für diese Laufbahn für würdig befunden wird. Über Beförderungen entscheiden faktisch die aus Richtern bestehenden Personalsenate. Das Justizministerium kann aus diesen Vorschlägen nur auswählen und kommt auch in der Folge über die Rolle einer Zahlstelle kaum hinaus. So entwickelt sich ein die gesamte Richter- und Staatsanwaltschaft prägender Korpsgeist.

Notorische Reflexe

Entscheidungen und Kritik sind weder vorgesehen noch willkommen. Über ihre disziplinarrechtlichen Verfehlungen entscheiden sie selbst, zur Dienstleistung an der Bevölkerung fühlen sie sich als Kollektiv nicht verpflichtet. Gewerkschaft und Richtervereinigung führen diese elitäre Gesellschaft schon fast wie die Lehrergewerkschaft. Ziel ist die Abkoppelung von der staatlichen Kontrolle und Bewahrung der wohl erworbenen Rechte. Hinweise auf Mängel des Justizwesens werden reflexartig mit der Forderung nach mehr Personal beantwortet. - Dazu ein Beispiel aus der Zivilgerichtsbarkeit:

Früher wurden aus Gründen der Spezialisierung und der Expeditivität alle Prozesse gegen dieselben Beklagten von demselben Richter geführt. Diese Richter entwickelten Spezialwissen, was die Erledigung entsprechend beschleunigte. Allerdings: Nicht alle Richter waren bei diesem System punktgenau mit gleich viel Arbeit belastet. Mit dem Zauberwort "Arbeitsanfallgerechtigkeit" wurde erreicht, dass heute nach dem Zufallsprinzip jeder einlangende Akt jeweils dem nächstbesten Richter zugeordnet wird.

Das Ergebnis sieht man z.B. an der Causa Madoff bzw. UniCredit Bank Austria AG: Ca. 100 Akte werden am Handelsgericht Wien von 47 Richtern bearbeitet. Jeder Richter hat also im Durchschnitt zwei dieser Akten, das Mikadospiel ist eröffnet. Derjenige Richter, der als erster eine Entscheidung fällt, arbeitet sozusagen für die anderen, die nun ihrerseits bei ihren Verfahren abwarten.

Wären die Akten auf wenige spezialisierte Richter aufgeteilt, wäre schon längst eine Entscheidung gefallen. Über eine Änderung der Aktenaufteilung bei Gericht entscheiden ausschließlich Richter. - Wer übernimmt die Verantwortung?

Ein Beispiel aus der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft:

Die Strafprozessordnung hat viele ältere Staatsanwälte mit hoher Lebens- und Berufserfahrung in Pension geschickt. Junge - manchmal sehr machtbewusste und nicht uneitle - Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben sie abgelöst. Gilt es, gegen ein großes Unternehmen und seine Mitarbeiter zu ermitteln, wird vielfach nicht ein Sachverständiger bestellt und mit diesem die Ermittlungstätigkeit besprochen, sondern es wird vielfach darauf losverhaftet und abgehört. Zufällig sind dann manchmal bei Hausdurchsuchungen - wie erst unlängst geschehen - auch Reporter der Kronen Zeitung dabei. Die Dienstzimmer der Staatsanwälte füllen sich mit Akten. Wer soll diese lesen? Es folgt der Ruf nach mehr Personal. Gerade Staatsanwälte sollten aber in Teams arbeiten. Sie sind - im Gegensatz zu Richtern - an keine strikte Geschäftsverteilung gebunden. Wo sind die Führungspersönlichkeiten in den Leitungen der Staatsanwaltschaften, die hier eingreifen? Wer übernimmt die Verantwortung?

Ein zweiter Punkt im Ursachenbefund betrifft die Selbstüberschätzung von Richtern und Staatsanwälten mangels Kritik von außen: Straf- und Zivilgerichte waren lange Zeit Liebkind der Medien. Von dort kamen für die Medien "interessante" Akten, die Gegenleistung der Medien bestand darin, über Richter und Staatsanwälte nicht kritisch zu berichten.Dieses Wechselspiel funktionierte lange Zeit, Nun aber werden Richter und Staatsanwälte die Geister, die sie riefen, nicht mehr los. Sie kommen in die Kritik, weil sie zu wenige Sensationen liefern. Will man dieser Kritik entkommen, indem Journalisten von Grundrechtseingriffen vorweg erfahren oder geheime Akten in den Redaktionen landen?

Siehe auch das Beispiel Kulterer: Dass die Verhaftung des Kärntner Bankdirektors zu einem Zeitpunkt erfolgte, als dies auch von den Medien verlangt wurde, ist evident. Die Untersuchungshaft war kaum zu rechtfertigen, schon die Enthaftung gegen Kaution wurde in der Öffentlichkeit - angesichts der medialen Vorverurteilungen - mit Erstaunen registriert. Der erwartbare Freispruch wurde in den Medien als Niederlage der Staatsanwaltschaft kritisiert, den Ausgangspunkt - nämlich den medialen Druck bei der Verhaftung - hatte man vergessen. Der Aufwand, der hier von der Justiz in dieser Causa betrieben wurde, war nicht gerechtfertigt. Auch hier daher die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung?

 

Ein Phantom geht um

Dies alles sollte nicht passieren, hat doch die Justiz eine Hierarchie mit Leitungsverpflichtung. Bei den Gerichten ist es der Instanzenzug, in dem die Unterinstanzen an die Rechtsmeinung der Oberinstanzen gebunden sind. Die parallele einheitliche Leitung der Staatsanwälte besteht in der Weisungspyramide. Durch sie soll sichergestellt werden, dass auch die Staatsanwälte im Rahmen einer einheitlichen und gemeinsam erarbeiteten richtigen Rechtansicht handeln und bestmöglich organisiert werden. Nur: Die Organisation haben die Staatsanwälte längst unter dem Vorwand, politischen Weisungen entgehen zu wollen, an sich gerissen. Und die Richter unterstützen sie dabei kräftig, Einen Staatsanwalt, der in den letzten 25 Jahren eine politisch motivierte Weisung erhalten hätte, gibt es mit absoluter Sicherheit nicht. Dennoch lebt das Phantom - wie Yeti - weiter. Und die Justiz verliert Tag für Tag an Ansehen und Autorität.

Die (Noch-)Justizministerin, selbst ehemalige Richterin und Standesvertreterin, hat dies erkannt und versucht nunmehr, zu retten, was zu retten ist. Sie verlangt zu recht, dass bestimmte Akten in zumutbarer Frist erledigt werden. Die Reaktion der Staatsanwälte zeigt, dass diese sich längst im Besitz der Leitungsmacht fühlen. Sie weisen sie - einmal mehr im Stile der Lehrergewerkschaft - in die Schranken und geben ihr zu verstehen, dass sie sich gefälligst auf die Legistik beschränken möge.

Eines ist jedenfalls offenkundig: Eine einheitliche fachkundige Leitung muss her. Der Ruf nach dem "Generalanwalt" kann diese Forderung nicht erfüllen. Es wäre der nächste Schritt in Richtung Demontage der Justiz. Solche Modelle kommen aus den früheren Ostblockländern. In Österreich eingeführt bedeutete dies, dass die Besetzung dieses Postens auf politischer Ebene paktiert wird - mit entsprechender Abhängigkeit von eben dieser Politik. Der österreichischen Praxis entsprechend werden die Strippen dann im stillen Kämmerlein gezogen. Das fällt dann in den Kompetenzbereich der Sozialpartner.

Fazit: Ein klares Nein zu solchen Kontrollstrukturen, bei denen die Verantwortlichkeit zerrinnt und die Richter anonymer Willkür ausgeliefert sind; ein klares Ja zu einer einheitlichen Führung des Justizministeriums und auch zum verantwortlich ausgeübten Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Die Justizminister bzw. die Justizministerin sind dem Parlament, dem Verfassungsgerichtshof und den Gesetzen gegenüber verantwortlich. Deshalb auch ein klares Ja zur Erhöhung und stärkeren Kontrolle dieser Verantwortlichkeit. Da gibt es nach oben keine Grenze. Richter und Staatsanwälte müssen sich aber dazu bekennen, dass sie für die Bevölkerung und den Rechtsstaat da sind und nicht umgekehrt.

(Dieter Böhmdorfer, DER STANDARD, Printausgabe, 15.4.2011)