Einreisen mit der richtigen DNA

Peter Illetschko , 12. April 2011, 17:35
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    Der Begriff "Familie" ist in den Gesetzen sehr unterschiedlich definiert: Müssen es Blutsverwandte sein, wie im traditionellen Familienbild, oder sind auch soziale Bande wie in Patchwork-Familien möglich?

Familiennachzug ist ein Menschenrecht, seine Umsetzung hängt oft von einem positiven DNA-Test ab

Forscher aus Finnland, Deutschland und Österreich analysieren die Praxis in der Einwanderungspolitik – und sehen eine Rückkehr zu traditionellen Familienformen.

* * *

Der Zeitpunkt war gekommen, einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Der Mann aus Ghana, der schon einige Zeit in Kanada lebte, hatte die Staatsbürgerschaft erhalten. Außerdem waren seine vier Kinder mittlerweile allein in Afrika, die Mutter war gestorben. Da die Familie aber keine Dokumente vorweisen konnte, wurde den Kindern DNA entnommen, um die Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen und den Nachzug zu ermöglichen. Der Test ergab, dass nur eines von vier Kindern sein leibliches war und einreisen durfte. Die anderen mussten in Afrika bleiben.

Martin Weiss vom Institut für Philosophie der Universität Klagenfurt kennt viele Geschichten wie diese. DNA-Tests bei Migranten und ihren Familienmitgliedern können für die Betroffenen verheerende sozialpsychologische Folgen haben. Denn das Recht auf Familiennachzug, von der UN-Menschenrechtskonvention festgelegt, hängt in der Praxis oft damit zusammen, das Recht auf Nichtwissen zu verlieren. Der Mann aus Ghana wäre ohne diese Bedingungen für die Einreise der Kinder nun stolzer Familienvater in Kanada und wüsste nichts von der Untreue seiner Frau.

Seit vergangenem Jahr beschäftigt sich Weiss im internationalen Projekt "Immigene" mit diesem Thema - zusammen mit mehreren Kollegen aus drei europäischen Ländern. Sozialwissenschafter der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Universität Helsinki und der Uni Wien sammeln Daten aus Interviews mit Betroffenen, Beamten, NGOs und Anwälten aus ihren jeweiligen Heimatländern und werten sie wissenschaftlich aus. Die Philosophen stellen dazu notwendige ethische Fragen - auf Basis der gesetzlichen Grundlagen.

Weiss weiß schon nach kurzer Zeit: "Es wird bei DNA-Tests häufig mit zweierlei Maß gemessen." Denn strenge Regeln scheint es beim Umgang mit genetischen Daten nur bei Einheimischen und im medizinischen Kontext zu geben, zum Beispiel, wenn sie ihre Anlagen auf Erbkrankheiten prüfen wollen. Bei Fragen des Familiennachzugs lockern sich diese Regeln dann - in Deutschland sogar innerhalb ein- und desselben Gesetzes.

Widersprüchliches Gesetz

Was das deutsche Gendiagnostikgesetz von 2010 für den medizinischen Bereich verlangt - Daten von Testpersonen dürfen nicht an die Polizei weitergegeben werden - hebt es beim Umgang mit Migranten in einem eigenen Paragrafen wieder auf. Mit der Begründung, damit illegale Einwanderer überführen zu können, dürfen die Daten an die Polizei weitergegeben und dort bis zu 30 Jahre gespeichert werden. Für Weiss ein bemerkenswerter Widerspruch. "So kommt es schon im Labor zu einer Kriminalisierung der Migranten" , sagt er.

In Österreich ist die Situation anders und doch ganz ähnlich. Im Paragraf 18 des Fremdenrechtsänderungsgesetzes von 2009 werden die Tests als Option angeboten, eine Option, die laut Innenministerin Maria Fekter jeder annehmen wird, der nichts zu verbergen habe. Eine öffentliche Diskussion über das Thema findet hierzulande kaum statt. Da hier außerdem im Gegensatz zu Deutschland Adoptiv- oder Pflegekinder sowie homosexuelle Partner zur Familie gezählt werden und nachziehen dürfen, stellt sich für Weiss die Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes. "Wie beweist man die soziale Bindung zu Adoptivkindern? Wohl kaum durch DNA-Tests."

In Finnland werde schon seit 2000 ein DNA-Test zum Beweis der Familienzugehörigkeit angeboten - er sei aber im Gegensatz zur gängigen Praxis in Österreich und Deutschland nicht entscheidend. "Hier kommt es vor allem auf die soziale Bindung an." Und die will man auf Basis von Interviews ausforschen.

Für Weiss ein unter Umständen ebenso problematischer Zugang wie DNA-Tests. "Man stelle sich vor: Da werden Minderjährige gefragt, welche Farbe zum Beispiel die Zahnbürste der Mutter hat. Und ihnen ist trotz ihrer Kindheit bewusst, dass die Familie vielleicht auseinandergerissen wird, wenn sie etwas Falsches sagen." Vor- und Nachteile von Interviews und DNA-Test müsse man analysieren und kritisch abwägen. Das wurde offensichtlich bisher in Europa verabsäumt.

Wie unterschiedlich die drei europäischen Länder beim Thema Familiennachzug agieren, zeigt sich schon allein an den Kosten der Tests. In Österreich lebende Antragsteller müssen, so Ursula Naue vom Institut für Politikwissenschaft der Uni Wien, zunächst einmal für die Kosten - etwa 1500 Euro - aufkommen. Der Staat zahlt das Geld aber zurück, wenn der Beweis der Familienzugehörigkeit erbracht ist. Eine finanzielle Hinwendung, die in Deutschland ausgeschlossen ist. Hier müssen in jedem Fall die Antragsteller zahlen. In Finnland dagegen werden die Kosten sofort vom Staat und den Behörden übernommen.

Biologisierung

Die schwerwiegendsten Unterschiede sieht Philosoph Weiss aber im Begriff Familie selbst. "Es gibt keine einheitliche Definition in den Gesetzen der Länder." Selbst innerhalb eines Landes habe er unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten entdeckt. Ist ein soziales Gefüge wie die Familie durch ein Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Personen mehrerer Generationen ausschließlich durch Blutsverwandtschaft oder, vielleicht wie im Alltag moderner Gesellschaften, durch beides gegeben?

Dass DNA-Tests überhaupt herangezogen werden, ist für Weiss Signal für einen möglichen gesellschaftspolitischen Trend von der Patchwork-Familie zurück zu einer "Biologisierung der Gesellschaft" . Angesichts steigender Scheidungszahlen ein Schritt zurück ins 19. Jahrhundert. Wobei der Trend zur "Identifikation von Personen über eigene genetische Eigenschaften" ganz abseits von Rassismus und Ausgrenzung auch in anderen Bereichen zu beobachten sei. Weiss berichtet von der Plattform 23andme.com, auf der sich Menschen nicht wie bei Facebook über Interessen, sondern über genetische Eigenschaften zusammenfinden. Die Preisgabe von persönlicher genetischer Information wird nicht als Gefahr für die eigene Privatsphäre, sondern als identitätsstiftend gesehen.

Ähnlich doppeldeutig ist auch die Rolle der Genetifizierung von Einwanderern im Zuge von Familienzusammenführungen: Die Möglichkeit eines freiwilligen DNA-Tests wird von Betroffenen auch als Möglichkeit begriffen, aktiv zu werden. Eine Chance, nicht nur Mitglied einer Gruppe zu sein, über die von oben entschieden wird. (Peter Illetschko/DER STANDARD, Printausgabe, 13.04.2011)

=> Wissen: Genetischer Fingerabdruck

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Kommentar posten
23 Postings
hilde svensen
01
13.4.2011, 14:40
als nächstes dann ein kuckuckskinder-test für alimente zahlende

väter. in dtl. sind geschätzt 15% der alimente beziehnden mütter "kuckucks-mütter". klingt nicht schön, gell, bei familenzusammenführungen ist es aber auch nicht schön, das so zu überprüfen.

Mynnia
00
13.4.2011, 15:33

Hmtja, also wünschenswert wäre für mich, dass nicht der genetische Ursprung des Kinds zählt, sondern das, was man abgesehen vom genetischen Code reinbuttert in den neuen Menschen. Erziehung, Ausbildung, moralische Werte sind ja nicht von den Genen abhängig. (Vielleicht Charakteranlagen, aber sicher nicht die Ausprägung.)

Also "Kind" auf das zu beschränken ist sogar mir zu biologistisch, das heißt was :-D

BK W. Shoyssel
10
13.4.2011, 16:50

gegen das erziehungsmäßige "Reinbuttern" der alleinerziehenden Mutter kann sich ein leiblicher Vater ohne Obsorgerecht kaum wehren. Er darf es nur bezahlen. Es wäre schön, wenn er das wenigstens nur für die eigenen Kinder erdulden muss.

hilde svensen
10
13.4.2011, 20:31
Im Zeitalter der sexuellen Freizügigkeit, Auflösung

festgeschriebener Geschlechterrollen, Auflösung von Familien und der Abwertung der Ehe als vormodern und nicht mehr zeitgemäß, wird das wohl nicht funktionieren. Die Migranten werden auch gerade umerzogen.

Johannes Benn
00
12.4.2011, 22:53
.

klingt nach einer guten entwicklung!

Keyser
11
13.4.2011, 00:16

Man nehme an, eine Familie habe ein Kind adoptiert, und so ein DNA Test würde ergeben: Stop! Kind nicht kompatibel mit DNA von Vater und Mutter. Dann kann man sich den DNA-Test aufselchen.

Mann40
43
12.4.2011, 21:32

Abseits der DNA-Tests für Familiennachzug wäre es vor allem wichtig endlich einen generellen DNA-Vaterschaftstest nach jeder Geburt einzuführen.
Somit besteht absolute Rechtssicherheit im Familienrecht.
Denn Schätzungen gehen von bis zu 30% sogenannter "Kuckuckskinder" aus....

Jane Lane
 
21
13.4.2011, 13:39
Wenn es Ihnen wirklich um familienrechtliche Sicherheit geht, dann müssten Sie bei jedem Mann...

...der sich legal auf österreichischen Staatsgebiet befindet, eine DNA Probe nehmen und eine Datenbank anlegen. Also Allen: Bürger, Personen mit legalem Aufenthaltssatus jedweder Art (also vom Diplomaten bis zum Flüchtling) und natürlich auch Touristen. Besonders bei letzterer Kategorie täte mich Ihr Vorschlag interessieren;)

Aber im Prinzip Ja. Viele Frauen, deren exPartner plötzlich behaupten das Kind wäre nicht ihres, die müssten sich keine Gerichtsstreitereien antun. Auch könnte sich so niemand mehr vor den Vaterpflichten drücken.

Realsozial wird das natürlich sehr interessant, wenn dann die Ehefrau plötzlich ein Briefchen bekommt ("Kind hat Geschwister") oder der "gute Bürger" plötzlich eine Alimentenklage aus Thailand bekommt^^

Mann40
10
13.4.2011, 15:00

@Jane Lane

Irrtum, für die familiäre Rechtsfeststellung genügt es, wenn man einen DNA-Abgleich von Kind und Vater macht, die Mutter steht ja ohnedies fest
(wobei auch das nicht immer der Fall ist, siehe Vertauschung von Babies im Spital...).

Jane Lane
 
11
13.4.2011, 16:59
nanana...so geht das aber nicht;)

Wenn schon, dann denn schon!

das wäre ja dann nur die halbe Feststellung: der Vater weiß zwar, dass es nicht sein Kind ist, das Kind aber noch immer nicht wer sein Vater ist.
Eine Rechtssicherheit ist bei Ihrem Vorschlag keinesfalls gegeben, denn die Hauptperson weiß dann ja nicht wer der Vater ist bzw. es kann "inkognito geschwängert werden"

"Jeder/jede hat das Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist..."

Eine allgemeine DNA Feststellung aller männlichen legalen Personen wäre eine zwingende Folge Ihres Vorschlages. Inklusive Zugriff aus dem Ausland auf diese Datenbank.

Hier müssen Sie klar Position beziehen: Pro oder Contra totaler gläserner Bürger (bzw. Bürgerin natürlich auch als Folge).

Ein bisserl DNATest ohne Tatverdacht: Nö!

Mann40
20
13.4.2011, 17:21

@Jane Lane

2.Irrtum, wenn der vermeintliche Vater nicht der Vater ist, wird im Anschluss daran wohl die Mutter rechtlich verbindliche Auskünfte geben müssen, wer möglicherweise der wirkliche Vater des Kindes sein könnte.

Jane Lane
 
11
13.4.2011, 17:39
Sie sehen das falsch.

Sie sehen das ausschließlich aus der emotionalen Sicht eines "gehörnten" Mannes.

Sie müssen das rational, rechtswissenschaftlich und aus der Sicht des Kindes sehen.
Was ist, wenn der Vater für die Mutter nicht greifbar ist, da er falsche Angaben zu seiner Erreichbarkeit gemacht hat?
Wo bleibt die rechtliche Möglichkeit des Kindes (dessen Vormunds) den Vater mittels DNA ausfindig machen zu dürfen? "der Gegenseite" wird diese Möglichkeit auch zu gestanden, also muss sie die andere Partei auch haben.

Auf solche Fragen müssen Sie schlüssige Antworten geben können, wenn Sie so einen "Vorschlag" machen.

Ebenso auf die Dimension des Datenschutzes.

Danken Sie noch einmal nach, dann kommen Sie wieder.

Mann40
10
14.4.2011, 09:09

@Ja...

so wie Ihre "Vorposterin" (aber wahrscheinlich sind Sie ohnedies ident) liegen Sie mit "geh..." vollkommen falsch.
Es ist ein klar bezogene ruhige Rechtshaltung meinerseits.

Es obliegt sehr wohl der Mutter anzugeben, dass Sie weiss mit wem Sie im möglichen Zeugungszeitrahmen Sexualverkehr hatte.
Der DNA-Test wird daher nur Wenige betreffen.

Abgesehen davon sollte es natürlich dann rechtliche Konsequenzen für die Frau bringen, wenn sie wissentlich ein Kind unterjubelt.

So, nun beende ich die Diskussion mit Ihnen, denn mir gefällt Ihr Tonfall nicht, mässigen Sie sich, denn das ist kein Benehmen.

susannista
34
12.4.2011, 23:00

Na, gehörnt, Mann40?

Den Staat interessiert es nicht, ob es Kuckuckskinder gibt, oder nicht. Es wird ja auch niemand zwangsgeschieden wenn ruchbar wird, dass man fremdgegangen ist. Beziehungen sind privat.

Mann40
65
13.4.2011, 06:12

unterlassen Sie persönliche Anspielungen oder Dergleichen.

Der "Staat" sind wir Bürger und jeder Bürger hat das Recht auf Information, wenn also rechtliche Verpflichtungen im Kindschaftsrecht bei Geburt eines Kindes schlagend werden, dann ist eine 100%ige Feststellung auf biologische Vaterschaft notwendig.
Jeder/jede hat das Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist bzw. ein Vater, ob es sein tatsächliches Kind ist.Punkt.

ehnie
00
13.4.2011, 15:16

Biologische Vaterschaft kann andererseits auch überhaupt nicht notwendig sein und wird im Allgemeinen überschätzt. (Auch die biologische Mutterschaft.)

Thank God I'm A Country Boy
11
13.4.2011, 12:02

Es hindert dich ja niemand, selber einen DNAtest bei deinen Kindern vorzunehmen. Aber warum sollte der Staat das machen? Den Staat geht es gar nichts an, von wem welche Kinder sind.

Mann40
00
13.4.2011, 14:56

@th....

ich diskutiere nicht mit Leuten, die mich unaufgefordert duzen.

Thank God I'm A Country Boy
11
13.4.2011, 15:12

tja, dein Pech.. aber ne gute Ausrede, sich vor Argumenten zu drücken. Ich diskutiere übrigens auch mit Leuten, die einen Diskussionsstil und die Geduldsspanne haben wie ein Kindergartenkind, ich hab schließlich Geduld und mag Menschen.

Obwohl mir Menschen, bei denen Form über Inhalt geht zugegebenermaßen ein wenig suspekt sind.

Also, zweite Chance, nur für dich: was spricht dagegen, dass du selber einen DNA Test an deinen Kindern vornimmst?

Warum sollte es den Staat interessieren, wer der biologische Vater eines Kindes ist?

Sam Deer
 
11
13.4.2011, 06:57

Vaterschaft begründet sich nicht auf die 5 Minuten Spaß beim machen.

Mann40
33
13.4.2011, 07:28

laut Gesetz kann es aber so sein...

Mutterschaft übrigens auch nicht.

Zitronenbaum
01
13.4.2011, 09:36

Im Gegensatz zum Vater ist aber die Mutter auf jeden Fall bei der Geburt dabei. :')

Herr und Frau Österreicher
 
01
13.4.2011, 10:36

...und bei der Zeugung ;-)

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