Die Regierung hat das vielfach kritisierte Fremdenrechtspaket noch einmal aufgeschnürt - allerdings nicht, um die Kritik der Menschenrechtsorganisationen einfließen zu lassen, sondern weil der Verfassungsgerichtshof in jüngsten Entscheidungen einige aktuelle Regelungen für rechtswidrig erklärt hat.

Beim Reparieren dieser verfassungswidrigen Bestimmungen hat sich die Regierung auf eine neue Verschärfung geeinigt: Laut Abänderungsantrag soll es für mehrmaligen rechtswidrigen Aufenthalt künftig Strafen von 7500 Euro geben.

Bis dato waren bei "rechtswidrigem Aufenthalt" Strafen von 1000 Euro vorgesehen. Der VfGH sah in dieser Regelung eine mangelnde Differenzierung, da etwa das Vergessen des Reisepasses gleich geahndet würde wie "beharrlich unrechtmäßiger Aufenthalt".

Bis zu 7500 Euro

Nunmehr soll es laut Entwurf einen Unterschied machen, ob man rechtswidrig einreist oder sich rechtswidrig in Österreich aufhält, die Strafrahmen sind verschieden. Für rechtswidrige Einreise droht eine Geldstrafe zwischen 100 und 1.000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro) bzw. ersatzweise eine Freiheitsstrafe. Die Höhe der Geldstrafe bei rechtswidrigem Aufenthalt wiederum soll zwischen 500 und 2.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro betragen.

Bei den Grünen sorgt die Änderung für Kopfschütteln: "Wenn jemand stark alkoholisiert mit dem Auto fährt, muss er maximal 5900 Euro zahlen. Und dann vergisst jemand zwei Mal, das Touristenvisum zu verlängern, und bekommt 7500 Euro Strafe. Die Regierung geht mit Fremden strenger um als mit Menschen, die gemeingefährlich handeln", sagt Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, auf derStandard.at-Anfrage.

Verfahren auch bei Abschiebung

Auch andere VfGH-Entscheidungen wurden von der Regierung berücksichtigt. Während bislang ein Bleiberechts-Verfahren als eingestellt galt, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin abgeschoben wurde, ist das künftig nicht mehr automatisch so. Der Umstand, dass sich die Person nicht mehr im Land befindet, sei aber "im Rahmen der inhaltlichen Entscheidung mit zu berücksichtigen", heißt es.

Im Zuge des Abänderungsantrags wieder fallen gelassen wurde laut APA außerdem das Vorhaben, dass die Polizei künftig etwa eine Wohnung betreten darf, wenn die Annahme berechtigt ist, dass sich darin ein "Fremder" befindet. Die Bestimmung soll wie bisher erst ab fünf Personen gelten. (mas, derStandard.at, 12.4.2011)