Stichwort Wie gravierend ein Störfall in einer kerntechnischen Anlage ist, bewerten Fachleute nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, INES. Die Skala reicht von 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis 7 (schwerste Freisetzung):

Stufe 7 Katastrophaler Unfall - Schwerste Freisetzung mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld

Stufe 6 Schwerer Unfall - Erhebliche Freisetzung mit vollem Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen

Stufe 5 Ernster Unfall - Begrenzte Freisetzung mit Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen, schwere Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren

Stufe 4 Unfall - Geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition, begrenzte Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren, Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge

Stufe 3 Ernster Störfall - Sehr geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition, schwere Kontaminationen, akute Gesundheitsschäden beim Personal, weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen

Stufe 2 Störfall - Erhebliche Kontamination mit unzulässig hoher Strahlenexposition beim Personal, begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen

Stufe 1 Störung - Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage

Stufe 0 - keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Die Mitgliedsländer der internationalen Verträge zum Betrieb von Atomkraftwerken sind verpflichtet, Zwischenfälle oder meldepflichtige Ereignisse der Stufe 2 (Störfall) an die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA bzw. IAEO) zu melden. Von dort gehen die Informationen an die anderen Länder. (APA)