Polizei verdonnert Jugendliche nach Demo gegen Abschiebung zu hoher Strafe und prüft Aufenthaltsverbot
Wien - Die Familie Komani ist ein besonderer Fall in der jüngeren
heimischen Asylgeschichte. Dass Mutter, Vater und die beiden Kinder aus
dem Kosovo eine Niederlassungbewilligung aus humanitären Gründen
erhalten haben, ist zu einem guten Teil der Zivilcourage von
engangierten Bürgern, die gegen die geplante Abschiebung protestiert
hatten, zu verdanken. Manche davon sollen dafür jetzt allerdings teuer
bezahlen.
Mehreren Schülern und Studenten, die im vergangenen Oktober an einer
Kundgebung in Wien teilgenommen hatten, flatterten Strafbescheide über
jeweils 200 Euro ins Haus. Die Polizei legt den Jugendlichen zur Last:
"Sie haben ,durch ein besonders rücksichtsloses Verhalten die
öffentliche Ordnung an einem öffentlichem (sic!) Orte ungerechtfertigt
gestört und die Fahrbahn zu Gehen (sic!) benützt (durch absichtliches
blockieren (sic!)), obwohl ein Gehsteig vorhanden war."
Gebürtige Österreicherin mit Abschiebung bedroht
Juristisch handelt es sich um Verwaltungsübertretungen nach dem
Sicherheitspolizeigesetz und nach der Straßenverkehrsordnung. Die
Polizei argumentiert in der Niederschrift des Sachverhalts damit, dass
die Betroffenen trotz Auflösung der Kundgebung und Androhung einer
Anzeige weiter demonstriert hätten. Die Höhe der Strafe sei auf jeden
Fall angemessen, denn "die massive örtliche Verkehrsstörung lag in
Absicht der Angezeigten und kann deshalb Strafsatz erhöhend gewertet
werden" (sic!).
Die Wiener Grünen haben sich um die Jugendlichen angenommen und
bieten ihnen rechtliche Unterstützung. Das Schlimmste ist für Nikolaus
Kunrath vom Grünen Rathausklub, dass bei einer Studentin, die einen
ausländisch klingenden Nachnamen trägt, zusätzlich geprüft wurde, "ob
die Voraussetzung zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes vorliegt", wie
es in der Anzeige heißt.
Kunrath: "Bei einer Demo gegen eine Abschiebung prüft die Polizei
auch gleich, wen sie noch abschieben könnte. Das ist doch extrem
zynisch." Und auf jeden Fall ungerechtfertigt, denn die Jugendliche ist
gebürtige Österreicherin.
"Das Gesindel soll gefälligst ordentlich studieren oder hakeln"
Wie zur Rechtfertigung haben die eingeschrittenen Beamten der Anzeige
folgende Anmerkung beigefügt: "Anwesende Fahrzeuglenker und Fußgänger
taten durch Äußerungen wie 'das Gesindel soll gefälligst ordentlich
studieren oder hakeln' ihren Unmut kund und forderten uns zum
Einschreiten auf, beziehungsweise bedankten sich für das Freimachen der
Fahrbahn."
Ex post betrachtet hätte die Polizei vielleicht sensibler vorgehen
sollen, immerhin hat der Fall Komani ja dem Wiener Fremdenpolizeichef
den Job gekostet. (Michael Simoner, DER STANDARD; Printausgabe,
9./10.4.2011)