Befreit unser Rechtssystem von der Inquisition!

Georg Bürstmayr , 7. April 2011, 18:50

Warum die Kritik an Richterin Sonja Arleth teilweise in die Irre führt: Anmerkungen zum Tierschützerprozess - von Georg Bürstmayr

Am jetzt zu Ende gehenden Prozess gegen die 13 von Wiener Neustadt lässt sich viel kritisieren: die Anklage, die zum Teil überzogen, ja konstruiert schien; die Tatsache, dass Angeklagte durch einen Monsterprozess allein und die damit verbundenen Kosten schon bestraft werden, bevor überhaupt ein Urteil gesprochen ist (selbst wenn sie freigesprochen werden, ersetzt ihnen niemand ihre teils immensen Verteidigerkosten); die Vorgangsweise der Polizei, die im Vorfeld des Prozesses wesentliches (aus Sicht der Verteidigung entlastendes) Material nicht in den Akt aufgenommen hat (woanders gibt es dafür den hässlichen Namen Prozessbetrug). Den unangenehmen haut-gout, dass sich eine Bekleidungskette ein Strafverfahren bestellt und prompt bekommen hat, ist dieser Prozess bis zum Ende auch nicht losgeworden.

Kritik an Richterin geht fehl

Am häufigsten freilich wurde zuletzt die Richterin dieses Prozesses, Sonja Arleth, kritisiert, doch just diese Kritik geht zum Teil fehl. Sonja Arleth hatte nämlich in Wahrheit zwei Rollen zu spielen, die unvereinbar sind: Anklägerin und Richterin zugleich.

Das liegt an der österreichischen Strafprozessordnung, die für die sogenannte Hauptverhandlung nach wie vor ein "setting" vorsieht, das an den Inquisitionsprozess erinnert. Denn im Strafprozess kommt Richtern eine, ja die zentrale Rolle schlechthin zu. Ihre Aufgabe ist es, "die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen". Also sind sie es, die Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen genau so lange Fragen zu stellen haben, bis wirklich alles zur Aufklärung Nötige gesagt ist.

Sie sind es, die über die Aufnahme von Beweisen und deren Reihenfolge entscheiden, die laufend beurteilen (müssen), was noch relevant ist und was nicht mehr. Sie sind es, die also zunächst das Was feststellen müssen und danach rechtlich zu beurteilen haben, ob und welches Delikt gesetzt und schließlich, welche Strafe zu verhängen ist.

"Pappkameraden" 

Zwar haben Staatsanwälte und Verteidiger (und auch die Angeklagten selbst) das Recht, nach den Richtern eigene Fragen zu stellen, sich zu äußern oder eigene Beweise zu beantragen. Doch in diesem Rahmen kommt das sehr bald einem Affront gleich: Wer viele Anträge stellt und lange fragt, drückt damit ja auch aus, dass der Richter die Wahrheit - noch - nicht von Amts wegen erforscht hat, das heißt aber: seinen Job nicht ordentlich macht. Dementsprechend bescheiden sind im Allgemeinen die Beiträge von Anklage und Verteidigung in einem Strafprozess. Manch ein Beobachter einer durchschnittlichen Strafverhandlung gewinnt den Eindruck, da agiere ein Richter, um ihn herum säßen aber nur noch Pappkameraden.

In normalen Strafprozessen fällt das nicht weiter auf. Die meisten Prozesse dauern auch nur ein paar Stunden, vielleicht Tage. Allen Beteiligten liegt dabei ein Akt vor, der so vollständig ist, dass es nicht mehr um Ermittlung, sondern nur noch um Beurteilung geht, um die Festlegung der Rechtsfolgen eines schon festgestellten Sachverhalts.

Normal ist also, dass zu Beginn einer Hauptverhandlung praktisch alle belastenden und entlastenden Fakten auf dem Tisch liegen. Unter diesen Umständen macht es tatsächlich kaum einen Unterschied, wer die paar noch offenen Fragen zu Motiv, Schwere der Schuld oder Höhe des Schadens stellt. Da braucht es keine großartigen Anträge und Äußerungen, man könnte auch sagen: Für gewöhnlich fällt es gar nicht auf, dass unsere Richter immer noch Inquisitoren sind.

Das Verfahren in Wiener Neustadt war freilich vieles, normal war es nicht. An ihm ist deutlich geworden, was passiert - passieren muss - wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Arbeit vor einem Strafprozess nicht ordentlich erledigt haben.

Dann werden Anträge der Verteidiger notwendig zur Wahrheitsfindung, sprich zur Klärung der Faktenlage. Dann werden Äußerungen von Angeklagten zur unverzichtbaren Erkenntnisquelle. Dann wird alles unumgänglich, was Richter gar nicht gewöhnt sind, weil es der gewöhnlichen Prozessrealität diametral widerspricht. Dann herrscht dicke Luft im Gerichtssaal.

Unmöglicher Job

Wie sollen aber Angeklagte (und wie soll die Öffentlichkeit) eine Richterin als unparteiisch erleben, wenn sie permanent im Zentrum des Verfahrens steht und damit auch im Zentrum der (vielfach berechtigten) Kritik an den Fehlern von Polizei und Anklagebehörde? Wie soll sie neutral wirken, wenn sie ständig in die Rolle gedrängt wird, diese Fehler zu rechtfertigen - weil sie, und nur sie, die Verhandlung führt? Wie soll sie sich aus Streit mit Angeklagten und Verteidigern heraushalten können, wenn der Staatsanwalt neben ihr zu alledem wenig bis gar nichts sagt, weil die Prozessführung gar nicht seine Aufgabe ist? Andere hätten diese Aufgabe vielleicht anders erledigt - aber im Grunde war dieser Job unmöglich.

Wenn auf einem Fußballplatz jeder Pass über den Schiedsrichter laufen müsste, wenn der Schiedsrichter zur zentralen Spielfigur würde, der Vorwurf der Parteilichkeit käme ganz zwangsläufig auf - und genau in diesem Dilemma stecken Österreichs Strafrichter. Mitspielen oder beurteilen - beides zugleich geht nicht.

Gerechtigkeit muss nicht nur geübt, sie muss auch sichtbar gemacht werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Gerechtigkeit ist die Unparteilichkeit von Richtern. Diese wirklich sichtbar zu machen, ist im Rahmen unserer derzeitigen Strafprozessordnung aber fast unmöglich. Das wird zwar nur in ganz seltenen Fällen so deutlich wie hier. Aber ein Rechtssystem, das etwas auf sich hält, muss gerade für die seltenen, "ausgerissenen" Fälle Vorkehrungen treffen - sonst haben wir nicht sichtbare Gerechtigkeit, sondern den fatalen Eindruck einer parteiischen Strafjustiz.

System überdenken 

Das Verfahren in Wiener Neustadt sollte daher nicht nur Anlass sein, den berüchtigten Paragrafen 278a ("Mafia-Paragraf") schleunigst zu überdenken, sondern auch und vor allem die Stellung unserer Richter im Strafprozess. Was wir im 21. Jahrhundert brauchen, sind Richter/-innen, deren Position sie wirklich neutral macht, ist ein Prozess, der zwischen Anklage und Verteidigung geführt wird - vor Richtern, aber nicht von ihnen.

Die Inquisition ist Gottlob schon über 200 Jahre tot. Höchste Zeit ihre letzten Lebensreste aus unseren Rechtssystem zu tilgen. Das wären wir unseren Richtern schuldig. (DER STANDARD Printausgabe, 8.4.2011)

GEORG BÜRSTMAYR

ist Rechtsanwalt in Wien. Der Prozess wurde nach den Schlussplädoyers am vergangenen Freitag vertagt. Die Urteilsverkündung ist für 2. Mai anberaumt.

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Cody Tipper
22
19.4.2011, 09:21
Es geht doch vielmehr darum,

dass es die "Tierschützer" echt übertrieben haben. Klar ist das Gericht offenbar überfordert (allerdings vorerst ja nur in 1. Instanz und vor allem ja auch mit dem enormen medialen Druck), aber die Medien überziehen hier und üben bewusst Druck aus (bedenklich!). Auch die Poster überziehen und srteigern sich rein bis zu extrem menschenverachtenden Äußerungen (was für den Standard interessanterweise kein Problem ist). Insgesamt echt ungut das Ganze.

Gusti Rentner
 
01
28.4.2011, 14:58
Ja, die Tierschützer haben ihre Aktionen übertrieben. Aber übetrieben haben nicht nur die: Unter "Der Prozess in Zahlen" ist im "Standard" nachzulesen,

wieviel Schadenersatz die sich als geschädigt erklärte Kleider-Firma von ihrer Versicherung ursprünglich verlangt hatte, und auf welchen erheblich niedrigeren Betrag sie sich mit dieser dann tatsächlich "geeinigt" hat.

Unter diesen Umständen gehörte wohl noch rasch ein/e Rechtsexperte/In der betroffenen Versicherung zeugenschaftlich vernommen!

Würde der Objektivität guttun.

Gusti Rentner
 
00
28.4.2011, 15:02
übertrieben

Pessimist-Realist
 
10
21.4.2011, 14:46

SOlange es von GrünInnen (Genderwahnsinn, ich weiß...) oder den sogenannten "Gutmenschen" kommt, scheint es kein Problem zu sein...

Char Ming
10
17.4.2011, 19:58

Auch wenn Arleth in einer undankbaren Rolle ist, hat sie keinen Anlass, derart feindselig gegenüber den Tierschützern zu agieren.
Die Frau stammt direkt aus dem Mittelalter.

teuerzahler
02
Hr. Bürstmayr,

letztlich kommt es doch bei allen problemen in der justiz auf die frage heraus: wer kontrolliert die justiz?

die fragen nach dem wie und was der stpo, der verfahrensführung etc. - so wichtig sie auch sind - sind letztlich zweitrangig nach der zentralen frage: wie sieht die kontrolle der justiz aus. wer kontrolliert was?

und da haben wir ein gehöriges manko in öst. die justiz kontrolliert sich selbst! ein selbstreferentielles system aber muss notgedrungen abdriften bis ins völlige abseits!

analog dem rechnungshof gehört eine art rechtsstaatsanwaltschaft her, die alle ermittlungen, anklagen, gerichtsverfahren und urteile dahin gehend überprüft, ob die rechtsstaatlichkeit = gleichheitsgebot, fairnessgebot, ausgewogenheit gewahrt sind!

Poldi Fesch
01
12.4.2011, 13:00
das Ding

heiszt OGH

al bert
04
Es muss eine Reform geben!

Der Autor dieses Artikels hat Recht. Es muss nach den Erfahrungen im Tierschutzprozess eine Reform geben.

Ich kenne Gerichtsverfahren in Skandinavien und dort sitz der Richter stumm und hört sich alles an. Zuerst präsentiert der Staatsanwalt seine Beweise, führt seine Zeugen vor und macht die Befragung. Der Verteidiger kann diese Zeugen dann ins Kreuzverhört nehmen und testen, wie glaubwürdig sie sind.

Danach präsentiert der Verteidiger seine Beweise und befragt seine Zeugen und der Staatsanwalt testet im Kreuzverhör deren Glaubwürdigkeit.

Der Richteri sitzt nur stumm, weist Beweisanträge ab oder lässt sie zu und spricht am Schluss das Urteil. Das wirkt jedenfalls wesentlich gerechter, als was im Tierschutzprozess gemacht wurde.

Poldi Fesch
00
12.4.2011, 15:59
ja, wahrscheinlich

es geht im Strafprozess halt um die materielle Wahrheitsfindung. Jedenfalls theoretisch u. von dieser muessten wir uns dann auch verabschieden

Gerhard Gilnreiner
 
11
Auch hier hat der Turbokapitalismus zugeschlagen....

.....der ganze Prozes ist keine Visitenkarte für einen Rechtstaat - ober das formal in Ordnung ist oder nicht, ist mir dabei völlig Wurscht.

Der miese Eindruck der hinüber/herüber kommt zählt.

Man hätte die Tierschützer Coachen können - so - dass sie sich lohneden und für jederman verständlich Ziele wählen.

Beispiel: Pflicht zu mobilen Schlachthöfen, kein Tiertransport - ohne Quelerei und Stress bessere Fleischqualität

Beispiel: Hundhaltung und sonstige Tierhaltung in der Stadt - für mich auch teils Tierquelerei und besser regelbar

u.s.w.

immer schön freundlich
01

jetzt Ö1 aufdrehen - Martin Balluch im Gespräch.

Me Mo
00

Es ist in diesem Fall sehr wohl an der Richterin gelegen, dass dieser Prozess so ausgeartet ist.

Hier hat definitiv eine Vorverurteilung stattgefunden. Welchen anderen Grund hätte die Richterin das Verfahren jetzt abzuwürgen wenn sich die Beweislast nicht verändert hat.
Es wurden Skandale aufgedeckt aber an der tatsächlichen Beweislast hat sich genau gar nichts verändert.

Die Richterin hat über 1 Jahr gebraucht um zu verstehen was Sache ist.

pike bishop
00

Inquisition heisst Ausforschung.

Und für die damalige Zeit hatten sowohl die päpstliche wie die spanische Inquisition extrem streng regulierte Verfahrensregeln, denen der weltlichen Greichtsbarkeut weit überlegen (u.a. was die Anwendung von Folter betrifft). Ich betone "für die damalige Zeit". Das Problem, das wir heute mit der Inquisition haben, ist daher weniger die Art des Verfahrens, sondern die Art der Vergehen, die sie untersuchte, und damit wären wir wieder bei Mafiaparagraph und Tierschützerprozess....

rosentod
00

"Die Inquisition ist Gottlob schon über 200 Jahre tot."
Hehe

Lophiomys imhausi
00
Gottlooob Freeege!

ciciban
00
Angeblich gibt es sie noch immer im Kirchenrecht.

Aber meinetwegen - Gott ist ohnehin tot.

Hansi Huber
05
Mich interessiert

ob diese Justiz auch bei einer "Aktion Leben", die vor Kliniken, die nicht den Fundamentalisten passen, Unschuldige terrorisieren, den §278a sieht.

Hansi Huber
03
Schiedsrichtervergleich?

Diese Richterin hat den Ball dann nur zur Anklagemannschaft gespielt und jedes Mal das Spiel unterbrochen (mit falschen Abseitspfiffen, oder Fouls, die keine waren) wenn die Verteidigungsmannschaft am Ball war.
Herr Traxler, bitte diese Richterin nicht von der Pflicht der Objektivität entbinden. Per se ist nicht einmal bei uns die Richterin eine 2. Anklägerin.

teuerzahler
02
die justiz wird nicht kontrolliert!

es fehlt ein staatliches rechtsschutzorgan ähnlich dem rechnungshof für wirtschaftliches gebaren.

die justiz ist ein staat im staat, selbstreferentiell und grundsätzlich willkürlich.

vertrauen genügt nicht! kontrolle fehlt. kein wunder, dass die justiz völlig abgesandelt ist, korrumpiert und eine gefahr für jeden anständigen bürger.

Valentina Stein
00
22.4.2011, 09:03
APPLAUS!!!

Lophiomys imhausi
019
Die Prozessordnung ist keine Entschuldigung

Die Richterin hat im Verfahren mehrfach gezeigt, dass Sie ihre "inquisitorische" Macht nicht zugunsten der neutralen Wahrheitsfindung ausgeübt hat.

Alleine die Tatsache, dass die Richterin den Sprachgutachter nach bekanntwerden von offensichtlichen Ungereimtheiten und zusätzlich Schlampigkeitsfehlern nicht sofort entlassen hat, spricht schon Bände.

Und dass sie aufgrund ihrer Vorgehensweise das Vertrauen der Verteidiung und wegen ihres parteiischen Auftretens verloren hat, darf sich die Richterin selbst zuschreiben.

Die Richterin war gewarnt, dass es sich um en "bestelltes" Verfahren handeln könnte.
Sie hätte als unabhängige Richterin mit dieser Prozessordnung ein wirksames Machtinstrument gehabt, hier Recht zu pflegen.

Poldi Fesch
10
12.4.2011, 16:01
ahja

Urteil schon gelesen ?

super Typ
00
Zum Sprachgutachter:

Die Richterin hat recht deutlich zum Ausdruck gebracht, was sie von dessen Gutachten hält ("Ich kapier's nicht", "Umstimmigkeiten") und hat ihn nicht mehr vorgeladen.

Hätte sie ihn abgesetzt, hätte sie einen neuen Gutachter einsetzen und ein neues Gutachten einholen müssen, was den Prozess weiter verzögert hätte. Augenscheinlich wollte sie sich das ersparen und das sollte wohl auch im Sinne der Angeklagten sein. (Obwohl es unsauber ist, denn wenn sie dieses Gutachten für unbrauchbar hält, weil Unstimmigkeiten nicht aufgeklärt werden konnten, müsste sie eigentlich auch ein neues Gutachten einholen. Der StA hat sich deshalb Nichtigkeit vorbehalten.)

think42
00
10.4.2011, 11:44
Braucht man da noch ein Gegengutachten?

Besonders peinlich muss es natürlich sein, wenn die Frau Rat eine analytische Auswertung von Schweigers Daten bekommt, ergänzt um den nach Schweigers Methode untersuchten Artikel „Gutachten wackelt: Zeugen entlasten Tierschützer“ aus „Die Presse“ von Manfred Seeh. Nur kann man bei einer derartigen Auswertung nicht tricksen wie Schweiger. Sehen sie sich das einmal an:
http://members.aon.at/ehartig/a... _0320.jpg.

super Typ
01
10.4.2011, 12:27
Ein offensichtlich schlechtes Gutachten hat keine Aussagekraft, weder belastend noch entlastend.

Der logische Schluss, wenn man ein schlechtes Gutachten vorgelegt bekommt, wäre: "Ich brauche ein besseres, aussagekräftiges Gutachten." (Aussagekräftig in die eine oder die andere Richtung.)
Es wäre ja unlogisch zu sagen: "Na gut, wenn dieser Gutachter schlecht und sein Gutachten unbrauchbar ist, dann brauchen wir eigentlich gar kein Gutachten."

Dass die Richterin das Gutachten mit der Begründung, es enthalte nicht aufklärbare Unstimmigkeiten, abhakt, andererseits aber keinen neuen Gutachter einsetzt, ist eigentlich unschlüssig. Begründen könnte sie das vielleicht damit, dass auch ein Gutachten, das Balluch belastet, nicht hinreichend wäre, um von einer kriminellen Organisation auszugehen, und damit belanglos wäre.

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