Frankreich ergreift mit seiner Militärintervention entgegen seinen Prinzipien Partei
Zum zweiten Mal binnen weniger Tage betätigt sich Nicolas Sarkozy als
Feldherr: Nach dem Luftangriff auf libysche Ziele gerät nun der
abgewählte, aber im Amt verharrende Präsident von Côte d'Ivoire, Laurent
Gbagbo, unter Beschuss französischer Raketen. So begründet das
Engagement in der libyschen Rebellenstadt Bengasi offenbar war, um ein
Massaker an Zivilisten zu verhindern, so fragwürdig ist der französische
Auftritt in Abidjan. Er hat zwar den Segen der Uno (siehe Wissen unten),
und
dass die unbedarften Blauhelme die ortskundigen und bis an die Zähne
bewaffneten Fremdenlegionäre des französischen Truppenstützpunktes in
Abidjan zu Hilfe riefen, lässt sich nachvollziehen.
Aber man darf sich fragen, ob Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon Sarkozy
wirklich herbeirief - oder ob der französische Präsident nicht eher Ban
überredete. Eines ist unbestreitbar: Frankreich verfolgt in seiner
Ex-Kolonie handfeste Eigeninteressen (geo)politischer und ökonomischer
Natur. Die 12.000 Franzosen in Côte d'Ivoire beherrschen nach wie vor
das Kakaogeschäft, das Gbagbo vor wenigen Wochen verstaatlichen wollte;
Abidjan ist die wichtigste französische Militärgarnison in Westafrika.
Sarkozy steht zudem klar auf der Seite des demokratisch gewählten
Gbagbo-Herausforderers Alassane Ouattara, den er vor gut 20 Jahren - als
damaliger Bürgermeister des Pariser Nobelvorortes Neuilly-sur-Seine -
persönlich mit einer Französin verheiratet hatte. Frankreich ist deshalb
nicht nur (militärischer) Richter, sondern auch Partei: Die
Exkolonialmacht bezieht klar Stellung in dem ivorischen
Präsidentenduell, das starke ethnisch-regionale Züge trägt: Gbago wurde
von den christlich-animistischen Stammesvertretern im Landessüden - vor
allem auch in Abidjan - gewählt, Ouattara von den Muslimen im Norden.
Sarkozys Parteinahme ist deshalb bedenklich, weil er das
Abseitsstehen
Frankreichs während der Jasmin-Revolution in Tunesien selbst mit den
Worten begründet hatte: "Eine Kolonialmacht ist immer illegitim, wenn
sie ein Urteil über die inneren Angelegenheiten einer ehemaligen Kolonie
abgibt." Im Fall Côte d'Ivoire, dem eigenen geopolitischen Hinterhof,
hat der französische Staatschef diese Zurückhaltung bereits vergessen.
Zumal ein Militäreinsatz noch schwerer wiegt als ein bloßes "Urteil".
Und das gilt über Westafrika hinaus. Die beiden jüngsten westlichen
Truppeneinsätze könnten auch eine fatale Wirkung auf die arabischen
Revolutionen haben: Wie in Tripolis wird nun auch in Abidjan klar, dass
die besonders hartnäckig an ihrer Macht klebenden Despoten sich nur mit
militärischer Fremdeinwirkung vertreiben lassen.
Diese "Hilfe" beeinträchtigt letztlich auch die Volksaufstände von
Jemen
bis Syrien. Trotz aller Uno-Resolutionen, die nun bemüht werden,
bestätigt sich einmal mehr das alte völkerrechtliche Gesetz: Politische
oder gar militärische Einsätze der internationalen Gemeinschaft, genauer
des Westens, sind nur dann wirklich legitim, wenn sie im Dienst der
Sache erfolgen - nicht auch zugunsten eigener Interessen. (Stefan Brändle aus Paris, STANDARD-Printausgabe, 06.04.2011)
Wissen: Schutz mit allen Mitteln
Der Beschluss zum Einsatz der Uno-Blauhelme stützt sich nach Angaben
des
Uno-Sekretariats auf die UN-Resolution 1975, die der Sicherheitsrat
verabschiedet hat. In dieser Resolution beschlossen die Staaten Ende
März Sanktionen gegen Gbagbo und seine Vertrauten und forderten die
UN-Truppen im Land zum Schutz der Zivilisten auf. Knackpunkt ist die
Formulierung, diesen Schutz "mit allen notwendigen Mitteln" zu
gewährleisten, militärische Mittel sind also nicht ausgeschlossen.
Das ist eine Formulierung, die sich auch in der Resolution findet,
mit
der der Sicherheitsrat den Einsatz in Libyen beschlossen hat. Der Schutz
von Zivilisten ist auch dort laut Text mit allen notwendigen Mitteln zu
gewährleisten. Experten sind sich uneinig, wie weit Mitglieder der
Staatengemeinschaft mit einer solchen Vollmacht gehen können. An
Luftangriffen auf Grundlage dieser Formulierung gab es bereits heftige
Kritik. (red)