Stuttgart/München - Der Kameramann des Erfolgsfilms "Das Boot" klagt auf nachträgliche Gewinnbeteiligung. Jost Vacano pocht auf das Urheberrecht und verlangt eine Anpassung der damaligen Verträge in Form einer Umsatzbeteiligung. Für seine Arbeit in den Jahren 1980 und 1981 bekam er laut Vertrag insgesamt rund 180.000 Mark (umgerechnet heute etwa 92.000 Euro). Vor dem Landgericht Stuttgart ist am 31. Mai ein Erörterungstermin anberaumt, wie die Sprecherin für Zivilsachen am Montag mitteilte. Beklagt sind acht ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR).

Ein Landgericht in München hatte dem weltweit anerkannten Kameramann ("Die unendliche Geschichte", "Total Recall") im Jahr 2009 ein Recht auf Auskunft über die Erträge des 1980/81 gedrehten Films von Wolfgang Petersen zugesprochen. Für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films hatte Vacano neue Techniken entwickeln müssen. Er sei damit der Urheber der Filmbilder. "Das Boot" war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich und wurde über die Jahrzehnte hinweg immer wieder ausgestrahlt. (APA/red)