Der 48-jährige Wiener Väterrechtler, der sich in einem fünftägigen Verfahren im Wiener Landesgericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft VertreterInnen der Richterschaft und der Jugendwohlfahrt in Furcht und Unruhe versetzen wollte, ist letzte Woche von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden. Für Richter Stefan Apostol waren die inkriminierten gefährlichen Drohungen, Nötigungen, Verleumdungen und auch der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gegeben.

Psychiatrische Behandlung auferlegt

Der 48-Jährige wurde folglich lediglich wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung und Missbrauch von Tonaufnahmegeräten schuldig erkannt und zu fünf Monaten Haft verurteilt, wobei ihm die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, sich binnen eines Monats einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.

Einsatz für inhaftierten Extremisten

Der Mann war von 25. Juni bis zum 14. Oktober 2010 in U-Haft gesessen. Ursprünglich war gegen ihn auch wegen des Verdachts der Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation ermittelt worden, indem er sich in der Väterrechts-Bewegung des notorisch gerichtsbekannten, mittlerweile zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe abgeurteilten Herwig B. engagierte. Die Aktivisten hatten vor allem mit dem inzwischen gesperrten Internet-Forum "genderwahn.com" auf sich aufmerksam gemacht und mit ihrem Treiben schließlich die Sicherheitsbehörden auf den Plan gerufen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Väterrechtler erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Bernhard Löw erbat Bedenkzeit.

Aus dem Zusammenhang gerissen

Für Richter Apostol war vor allem die E-Mail, die der Vater einer fünf- und 13-jährigen Tochter im Streit um das Obsorgerecht für seine Kinder seiner zuständigen Richterin geschickt hatte, keine Drohung, obwohl darin die Passagen "Seit Hollabrunn laufen die Uhren anders" und "Ich gehe meinen Weg bis zum Ende, aber nicht am Papier" vorkamen. "Ihnen ist recht zu geben, dass diese Passagen eindeutig aus dem Zusammenhang gerissen wurden und nicht den wahren Bedeutungsinhalt ihres Mails wiedergeben", übte Apostol, der bis 2010 selbst als Staatsanwalt tätig war, in der Urteilsbegründung deutliche Kritik an der Anklagebehörde.

Richter: Bedroht fühlen nicht gleich bedroht sein

Apostol konnte auch nicht nachvollziehen, weshalb Besuche, die der Angeklagte mit Gesinnungsgenossen bei RichterInnen und Jugendwohlfahrts-Behörden absolviert hatte, diesem seitens der Anklage als versuchte Nötigung oder Drohung ausgelegt wurden: "Die Betroffenen mögen sich unwohl oder bedroht gefühlt haben. Ich kann aber keine Drohung von ihnen erkennen. Wenn sich jemand fürchtet, heißt das noch lange nicht, dass Sie ihn dazu bringen wollten."

RichterInnen als "Kinderschänder" beschimpft

Dass der 48-Jährige bei diesen Besuchen die BehördenvertreterInnen heimlich gefilmt hatte und die Clips im Internet landeten, wertete der Strafrichter jedoch als Missbrauch von Tonaufnahmegeräten im Sinn des § 120 StGB. Die Schuldsprüche wegen Beleidigung und übler Nachrede bezogen sich auf schriftliche Äußerungen und Postings, in denen er RichterInnen und VerwaltungsbeamtInnen Amtsmissbrauch und Kindesmisshandlung unterstellte und diese als "Kinderschänder" und "brutale Kinderfolterer" verunglimpfte. "Diese Aussagen sind nicht grenzwertig, sondern jenseitig", bemerkte Apostol.

Unaufgeregte Urteilsverkündung

Das Prozessfinale war unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen. Mehrere PolizeibeamtInnen in Zivil hatten sich unter das Publikum gemischt, das sich im Wesentlichen aus Sympathisanten des Angeklagten zusammensetzte. Zwei Uniformierte hatten sich im Eingangsbereich postiert, um im Fall von Unmutsbekundungen, die im Fall eines Schuldspruchs befürchtet wurden, rasch einschreiten zu können. Die Urteilsverkündung ging dann aber äußerst unaufgeregt und ohne jedwede Zwischenrufe über die Bühne.

Staatsanwaltschaft zuletzt selbst nicht mehr von Schuld überzeugt

Zuletzt war auch der Staatsanwalt nicht mehr von der ursprünglichen Anklage überzeugt gewesen. In seinem Schlussvortrag hatte er darum ersucht, den Väterrechtler von einigen Anklagepunkten freizusprechen. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass in einigen Fakten der inkriminierte Tatbestand der Nötigung bzw. gefährlichen Drohung nicht erfüllt sei.

Der Angeklagte selbst hatte in seinem Schlusswort versichert, er fühle sich nicht als Verbrecher und sei auch kein solcher. Dabei winkte er mit einem Foto seiner älteren Tochter, die seinen Angaben zufolge selbstmordgefährdet sei, weil sie ihm nach seiner Scheidung von den Gerichten "entzogen" wurde. Das habe er angeprangert, und diesen Weg werde er auch weiter gehen: "Wenn Sie ein Haus bauen, bauen Sie auch ein Dach." (APA)