Gehaltsangabe im Jobinserat

Missachtung ist die Regel

1. April 2011, 18:13
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    foto: ap/franka bruns

    Ignoranz gegenüber den neuen Regeln bei Stellenanzeigen

Die Regeln nach Gehaltsausweis im Stelleninserat werden ignoriert - Große Ausnahme: das staatliche AMS - Es wird etwas sich bewegen müssen

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz hat von Beginn an die Geister geschieden: Beim ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl vorgeschriebenen internen Einkommensbericht wird das Fehlen von Sanktionen sowie das mit Geldstrafen bedrohte Schweigegebot der Mitarbeiter beklagt. Auch Personalchefs klagen über diese neue Regelung, wie etwa Hansjörg Tutner von Magna Powertrain: Sein Arbeitsmarkt sei vor allem ein interner auf mindestens drei Kontinenten, so Tutner. Zumindest im Gefälle Österreich-Asien.

Zu dem nunmehr seit 1. März vorgeschriebenen Ausweisen des Grundgehalts laut Kollektivvertrag und möglicher Bereitschaft zur Überzahlung in Stellenanzeigen gingen in der Branche der Personalberater die Wogen hoch. Tenor der Kommentare: "Sinnlos vor allem für qualifizierte Positionen", "rein administrativer Mehraufwand ohne Verbesserung für Frauen".

Nun, einen Monat nach Inkrafttreten der Novelle, zeige sich, so Brigitte Pendl (Pendl & Piswanger Personal- und Managementberatung), dass "dieser Verpflichtung nur in einem geringen Anteil der Stelleninserate nachgekommen wird". Ein Blättern durch die Stellenmärkte der Tageszeitungen bestätigt das.

Ein gutes Licht auf den Umgang mit gesetzlichen Vorschriften vonseiten der Personalberater wirft das wohl nicht. Andererseits: Sanktionen (360 Euro pro Verstoß) drohen erst ab 2012, wie intensiv da vorgegangen werden wird, ist noch nicht klar. Noch kann ohne Geldbuße verschoben werden.

Große Ausnahme

Ganz anders agiert das staatliche Arbeitsmarktservice AMS. Susanne Dungl, Leiterin des Service für Unternehmen AMS Österreich, übernimmt die Vorreiterrolle: Ab Juni dieses Jahres wird die Angabe über Mindestlöhne im AMS - wie in anderen EU-Mitgliedsländern längst üblich - verpflichtend sein. Dungl: "Manche meinen, dass hier nur zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in einer hoch entwickelten Arbeitsgesellschaft wie der österreichischen transparente und an den objektiv beruflichen Anforderungen ausgerichtete Stellenprofile bessere Orientierung für Arbeitssuchende bieten und Unternehmen mehr Chancen bei der Personalauswahl eröffnen." Das erhöhe nicht nur die Effizienz in der Stellenvermittlung, sondern auch die Treffsicherheit bei der Stellenbesetzung.

Diverse Bandbreiten

Zurück zur säumigen Beraterbranche: Fast alle - auch der Standard tut das seit Februar - informieren ihre Inseratenkunden, wie ein gesetzeskonformer Gehaltsausweis aussehen könnte. Ein Beispiel: "Wir bieten ein KV-Mindestgehalt von monatlich 1900 Euro brutto plus Bereitschaft zur Überzahlung abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung." Die Angabe des tatsächlichen Ist-Gehalts ist auch möglich, Angabe von Bandbreiten ist auch erlaubt. Laut Brigitte Pendl ist auch eine Angabe wie "Gehalt: 44.000 Euro all in sowie diverse Benefits, je nach Erfahrung auch mehr" möglich.

Bei aller Kritik klingt das doch zumindest wie eine Aufforderung zum Verhandeln? Personalberater Markus Brenner ist skeptisch: Vor allem im Assistenzbereich verleite die Angabe des Grundgehalts Frauen möglicherweise dazu, sich geringer einzustufen und sich selbst kaum Verhandlungsspielraum zu geben, denn Arbeitgeber beauftragten wohl nicht generell, das höchstmöglich erreichbare Einkommen in ein Inserat zu schreiben. Wie immer die tatsächlichen Auswirkungen der Novelle gedeihen werden - in den kommenden Monaten wird wohl eine neue Ordnung in die Stelleninserate einkehren. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 2.3.4.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 36
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Flip
00

Lächerlich 360EUR. Da zahlt der Arbeitgeber lieber die 360EUR wenn er dadurch den Bewerber um 360EUR drücken kann. Und das wirkt Monat für Monat.

MirIstZumSpeibn
 
01
wer nicht über KV bezahlt

braucht nicht inserieren - der muss auf dem Arbeiterstrich suchen.

Pyros
20
Wir brauchen ein Gesetz, dass niemand mehr verdienen darf, als im KV vorgeschrieben ist.

time to get sober
10
wir brauchen auch ein gesetz,

dass niemand mehr verdienen darf, als unbedingt erforderlich ist.

Tussitherapeut
00

wir brauchen ein gesetz, dass jeder kriegt, was er verdient.

time to get sober
00
ah da schau her!

wollens die anarchie per gesetz verordnen? mit ihrer absurden forderung hebeln sie unser justizsystem aus den angeln. wo kommen wir denn da hin, wenn sie die primi inter pares wirklich nach realleistungen bewerten?

Kra Wuzikabuzi
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absoluter schwachsinn

die jobs die ich kenne, werden im rahmen der bewerbung gehaltsmässig verhandelt und stehen in keinem kv. was willst denn da reinschreiben ??

unde nachdem man nicht größere inserate buchen will, steht eben jetzt statt sinnvoller job-info eine nutzlose gehaltsworthülse. sehr sinnvoll.

Laird of Glenmore
00
Das Mindestgrundgehalt?

Verhandlungen kann ich leichter führen, wenn ich das Minimum dessen kenne, was die Firma potentiellen Konkurrenten sowieso zahlen muss ...

Franz Bim
 
31
Wir bieten ein KV-Mindestgehalt von monatlich 1900 Euro brutto plus Bereitschaft zur Überzahlung abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung.

Und als nächstes muss man verpflichtend den Satz "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist." in jedes Inserat schreiben. Der Informationsgehalt ist ähnlich.

Sinnvoller wäre wohl, die Kollektivverträge über das RIS verfügbar zu machen.

Ausgeflippter Lodenfreak
00

Es soll ja auch Transparenz und ein Wettbewerb entstehen. Die weniger Qualifizierten sehen gleich, was ein einzelner Job mindestens wert ist und die höherqualifizierten wird man mit so einem Sprücherl nicht mehr locken können. Da wird man schon konkreter werden müssen, z.B. "Mindestgehalt + Überzahlung ab 300 Euro".

der ganz andere
00
Es wird etwas sich bewegen müssen

Verpflichtende Deutschkurse für alle!!!

Herzerzog Johann
11
Dumme Gesetze ...

... werden durch konsequente allgemeine Nichtbeachtung zu totem Recht. Zum Glück.

warp.faktor
215
Kranke Gesetzgebung!

In Österreich werden Bettler mit einer Strafe von EUR 2.000.- bedroht, aber der organisierte Gesetzesbruch bei Stellenanzeigen nur mit lächerlichen EUR 360.-.

Verhältnismäßigkeit kennt der Gesetzgeber nicht mehr. Es ist offensichtlich, dass gezielt die Rechte derjenigen eingeschränkt werden, die sich nicht wehren können.

Leider sind in der freie Marktwirtschaft Gesetze käuflich.

Tom Duplex
011
In England üblich

Die Gehaltsangabe im Inserat ist in England üblich und ne super Sache. Da weiß man gleich auf den ersten Blick ob die Position entsprechend ist.

Weil ja immer mehr gefordert und weniger gezahlt wird - die einzige sinnvolle Lösung.

Meryl
14

was nützt die Angabe des KV's in Inseraten, wenn man als ältere/r Bewerber/in dann ohnehin nicht in die Auswahl mit einbezogen wird. Habe diesbezüglich Erfahrungen mit AMS- Stellenangebote gemacht. " Wir zahlen nach KV xy (ohne Gehaltsangabe). Aufgrund meiner langen Beruferfahrung bekomme ich mittlerweilen nicht mal mehr eine Absage bzw. irgendeine Rückmeldung auf meine Bewerbungen. Bei einer Stelle wollte man mir sogar 5 Jahre weniger anrechnen (trotz Nachweise) als mir lt. KV zustehen würde. Ignoranz und Dikriminierung pur.

grauerWolf
00
Alter u. Erfahrung

40 Jahre Berufserfahrung ist zu teuer.Umschulung auf
Hilfskraft lt.KV ist angesagt,sonst geh`s staubwischen wurde mir gesagt,sie müssen alles annehmen sonst werden sie gesperrt ,jede Massnahme( Arbeitslosengeld). DAS IST GESETZ
man könnte bereits ein Buch über Ignoranz u. Diskriminierung schreiben.

Lorenzo
15
Personalberater

Mit ziemlicher Sicherheit verstehen Autoverkäufer mehr von dem Produkt, dass sie "verkaufen" als Personalberater. In 10 Jahren ist mir keiner untergekommen, der das gehaltet hat, was er versprochen hat.

somussesnichtsein
013
ohne strafe wird sich da nichts ändern-

aber bitte nicht nur 360,- Euro -da lachen ja die hühner!

Hlin
 
00

wenns 360,- Euro pro Zeitung in der die Anzeige gedruckt wurde wären, sähe das schon anders aus...

;)

Flip
02

O wunder, überrascht mich jetzt aber.

affena
03
re

ist vor allem bei AMS Zwangs-zuweisungen wichtig um zu wissen, um wie(wenig) man "annehmen muss" ohne einen 10er umgebunden zu bekommen.

woody999
02
affena kennst sich halt aus - § 10. AlVG

Wenn die arbeitslose Person

sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen...........so verliert sie für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung gemäß Z 1 bis 4 folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld. ..............

warp.faktor
04
Und?

Wären Sie bereit für EUR 400.- pro Monat zu arbeiten und sich den Rest per Mindestsicherung zu holen?

Es ist Ihnen hoffentlich bewusst, dass sie die Mindestsicherung nur bekommen, wenn sie mittellos sind. Und weg ist die geerbte Eigentumswohnung.

radioactif
91

sorry, aber wer nur für 400€ jobs in frage kommt, ist selber schuld.

alles eine frage der karriereplanung

lieschen müller4
02

Sie sind sehr naiv, wenn Sie annehmen, dass dies die Überlegungen des AMS sind. Wenn Sie innerhalb einer definierten Zeit keinen Job zu Ihren Bedingungen finden, sind Sie dank der österr. Gesetze gezwungen, jeden Job der lt. KV entlohnt ist, anzunehmen. Wenn Sie dem ersten Arbeitsmarkt zu lang fern bleiben, kann das auch eine Maßnahme im Rahmen eines € 800,-- Jobs sein. Ob es € 400,-- Jobs + Mindestsicherung gibt, die man annehmen muss, weiß ich nicht. Karriereplanung findet jedenfalls wo anders statt, sicher nicht am AMS!

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