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In-vitro-Fertilisation ist teuer, wird aber in Österreich durch den IVF-Fonds gefördert. Paare müssen allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Auf Umwegen zum Nachwuchs - Ei und Spermium

Foto: APA/Ralf Hirschberger

Jedes siebente Paar in Österreich ist ungewollt kinderlos. Seit den 1980er-Jahren versprechen Ärzte Hilfe durch künstliche Befruchtung. In Österreich bieten 26 öffentliche und private Kinderwunschzentren ihre Dienste an. Die Behandlungen können vor allem in den privaten Instituten teuer werden. So kostet eine In-vitro-Fertilisation mit ICSI-Methode (ein Versuch) im privaten Zentrum zwischen 3000 und 4300 Euro. Medikamente und mikrochirurgische Samengewinnung nicht inbegriffen.

Der teure Weg zum Kind wird durch staatliche Hilfe erschwinglicher. Seit 2000 regelt das Bundesgesetz zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds-Gesetz) die Beihilfe zum Kinderkriegen. 70 Prozent der Kosten in einem der Vertragszentren werden übernommen. Den Paaren bleibt ein Selbstbehalt von 30 Prozent.

Der Fonds des Gesundheitsministeriums akzeptiert jedoch nicht jeden beliebigen Privattarif, sonder deckelt die Beträge: Für eine klassische IVF-Behandlung werden vom Fonds 1023 bis 1125,92 Euro in öffentlichen, maximal 1155,56 Euro in privaten Zentren bezahlt. Für die ICSI-Methode, die mehr als 70 Prozent der Behandlungen ausmacht, genehmigt der Fonds 1212,13 bis 1333,34 Euro (öffentlich) oder 1362,97 Euro bei Privatbehandlung. Die mikrochirurgische Gewinnung von Samenzellen aus dem Nebenhoden (Mesa) oder dem Hoden (Tesa) wird mit 381,54 Euro (öffentlich) und 419,69 Euro (privat) begrenzt. Von diesen Beträgen müssen Paare 30 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommen noch die Kosten für Medikamente und Zusatzuntersuchungen.

Wer darf zur IVF

Voraussetzungen für die Unterstützung sind genau definierte medizinische Indikationen: Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein, der Mann nicht über 50. Das Paar muss verheiratet sein oder sich die Partnerschaft beglaubigen lassen. Die künstliche Befruchtung mit Spendersamen wird nicht finanziert. Alleinstehende Frauen oder lesbische Paare haben weder Anspruch auf Unterstützung noch auf Behandlung. Sie sind durch das Fortpflanzungsmedizingesetz von der Kinderwunschbehandlung ausgeschlossen. 12,5 Millionen Euro wurden 2009 aus dem IVF-Fonds ausgeschüttet. 4806 Paare nahmen die Unterstützung in Anspruch. 6599 Befruchtungsversuche listet das IVF-Register auf, die meisten davon in Wien. Vom Fonds werden maximal vier Versuche finanziert. Was, so Andreas Obruca, Leiter des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz Klinik Wien, auch ausreiche. Wurden bei Fondsgründung noch alle vier Versuche verbraucht, liege heute, so Obruca, der Durchschnitt dank besserer Laborbedingungen bei 1,8 Versuchen.

Diskutiert wird in der Ärzteschaft aber über eine Erhöhung der Altersgrenze bei Frauen auf 42 Jahre. "Das Alter der Kinderwunsch-Patientinnen verlagert sich nach oben", sagt Obruca, der Altersdurchschnitt habe bereits 36, 37 Jahre erreicht. Auch die Anfragen von Frauen über 45 nähmen zu. Was aber nichts an der Tatsache ändere, dass die Chance auf eine Schwangerschaft bei über 40-Jährigen nur gering seien.

Der Erfolg von Kinderwunschbehandlungen wurde bisher auch vom Gesundheitsministerium an der Zahl der Schwangerschaften, nicht der Geburten gemessen. So verzeichnet der Fondsbericht von 2009 bei 31- bis 35-jährigen Frauen mit 35,4 Prozent die höchsten Schwangerschaftsraten, bei den unter 30-jährigen Frauen mit 35 Prozent, und von den 36- bis 40-Jährigen wurden 25,2 Prozent schwanger.

Wie viele dieser Frauen dann auch Mutter wurden, ist ungewiss, denn Geburtenzahlen weist der jüngste Fondsbericht nicht auf. Begründet wird das mit der unterschiedlich ausgeprägten Datenübermittlung durch die Zentren. Andreas Obruca: "Die lückenlose Nachverfolgung der Patientinnen ist schwierig. Wir sind auf das Feedback angewiesen, von rund 20 Prozent der Patientinnen bekommen wir leider keines." Einfacher hätten es öffentliche Zentren, wo die Frauen zu Behandlung und zur Geburt hingehen, sagt Renate Fally-Kausek vom Gesundheitsministerium. Die Probleme bei der Datenerfassung sollen mit einer Neuregelung behoben werden. Seit 2010 werden Frauen, die beim IVF-Fonds Unterstützung beantragen, vertraglich verpflichtet, über den Ausgang der Schwangerschaft zu informieren.

Bei idealen Voraussetzungen liege die Geburtenrate bei 50 Prozent, sagt Obruca. Voraussetzung sei, dass alle Grundvoraussetzungen wie Alter der Mutter, Grund der Unfruchtbarkeit, Qualität der Samenzellen und Embryonen zusammenspielen.

Ausweg Ausland

Einige der österreichischen IVF-Spezialisten betreiben auch Zentren im benachbarten Ausland. Grund für die Grenzgänge sind gesetzliche Beschränkungen in Österreich. Eizellspenden, hierzulande zurzeit nicht erlaubt, werden in Tschechien durchgeführt, ebenso die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (Untersuchung der Embryonen vor dem Einpflanzen auf genetische Defekte). Der Großteil der Kundinnen kommt aus Österreich.

Zentren in Rumänien, Polen oder den Niederlanden sind aber auch offen für alleinstehende Frauen oder lesbische Paare. Österreichische Zentren wiederum profitieren von Patientinnen aus der Schweiz, Deutschland und Italien, wo die Zahl der Embryonen, die im Labor kultiviert werden dürfen, ebenso beschränkt ist wie deren Kultivierungsdauer. (Jutta Berger, DER STANDARD Printausgabe, 04.04.2011)