Keine rechtliche Grundlage für dreimonatiges Moratorium
Frankfurt - Der deutsche Energiekonzern RWE klagt
gegen die Abschaltung seines Atomkraftwerks Biblis A. Das Unternehmen
werde die Klage am Freitag beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel
einreichen, sagte eine RWE-Sprecherin am Donnerstagabend und
bestätigte damit Vorabmeldungen der "Rheinischen Post" und der "WAZ"
(Freitagausgaben). Der Rivale E.ON verzichtet dagegen auf eine Klage
gegen Abschaltung seiner Kernkraftwerke Isar I und Unterweser.
Die RWE-Klage richte sich gegen das Land Hessen, das eine
einstweilige Einstellung des Betriebs für drei Monate angeordnet
hatte. RWE begrüße zwar die Sicherheitsüberprüfung der deutschen
Kernkraftwerke. Allerdings sei eine rechtlich saubere Grundlage
Voraussetzung für das Moratorium. Die deutschen Kernkraftwerke
erfüllten die geltenden Sicherheitsanforderungen.
Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Japan hat die deutsche
Regierung die sieben ältesten deutschen Reaktoren zunächst für drei
Monate vom Netz nehmen lassen. In dieser Zeit sollen alle deutschen
Kernkraftwerke einer neuen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Die Atomaufsicht liegt bei den Bundesländern. (APA/Reuters)