Kritik an fehlendem Begutachtungsverfahren bei StPO und SPG
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat
hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der
Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der
Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der
Vorsitzende Johann Maier in einer Aussendung tags darauf.
Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung
(StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung
unterzogen worden seien.
Eingriff in Telekommunikationsgeheimnis
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die
Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom
Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der
Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament
vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: "Der
Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie
weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das
Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen
Regelungen nicht verhältnismäßig sind."
"Generelles Misstrauen gegenüber allen Menschen"
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung "eine
Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund
eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen". Massive
Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen
Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären
müssen. Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der
Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als
Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer
Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch
berücksichtigen. (APA)
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