Erblickt ein Kind das Licht der Welt, vereinbaren Eltern in der Regel einvernehmlich, wer dem Kind gegenüber welche Rolle übernimmt. Man könnte auch sagen, sie schließen einen Vertrag., Beide in Abhängigkeit gängiger Rollenmuster und leider noch immer dementsprechend einseitig, aber eben doch im Einvernehmen und auf Augenhöhe.

Trennen sie sich, geht diese Augenhöhe verloren. Den Rollenverteilungen entsprechend verbleiben die Kinder zum größten Teil bei den Müttern. Spricht sich die Mutter gegen die Obsorge beider Eltern aus, ist "sein" Mitspracherecht erloschen. Das derzeitige Gesetz sieht vor, dass (in der Regel) die Mutter die alleinige Kompetenz darüber hat, zu entscheiden, ob der Vater ein Mitspracherecht (Obsorge) hat oder nicht - unabhängig davon, wie eng die Beziehung des Vaters zum Kind ist, egal von welchen Motiven die Mutter geleitet ist: sei es nun zum Schutz des Kindes, oder weil sie der Ansicht ist, der Stiefvater genügt dem Kind, oder einfach nur um sich an ihm zu rächen. In keinem Fall hätte der Vater das Recht, den Antrag auf gemeinsame Obsorge auch nur einzubringen.

Sind die Kinder unehelich, hat grundsätzlich nur die Mutter die Obsorge. Der Wille der Mutter allein zählt. Ähnlich verhält es sich bei Kontakten zwischen Vater und Kind. Im Wesentlichen können Mütter de facto (nicht de jure) darüber entscheiden, wie oft, wie lang, mit wem oder ob überhaupt Kontakte stattfinden. Die Mutter wird zur "Türsteherin" , der Vater zum Bittsteller.

Welche Botschaften sendet die Gesellschaft mit solchen Gesetzen aus? An die Mutter: Wir vertrauen dir uneingeschränkt, ansonsten würden wir deine Motive zumindest überprüfen. An den Vater: Wir misstrauen dir, ansonsten würden wir dich zumindest einen Antrag stellen lassen. Selbstverständlich gibt es gleich viel Fälle, in denen sich Väter unverantwortlich verhalten. Und natürlich soll ihnen in solchen Fällen kein Obsorgerecht übertragen werden. Aber was spricht gegen eine Überprüfung des Antrags?

Die Trennungsphase stellt eine Ausnahmesituation dar. Man könnte auch sagen zwei Gefühls-"rauschige" entscheiden übers Kind. Nach jetzigem Recht wird jedoch nur einem der "Führerschein" genommen. Fragen, die sich aufgrund der Situation ergeben: Trägt dieses Machtgefälle eher dazu bei, Konflikte zu schüren oder zu beruhigen? Wird der rechtlose Elternteil durch diese Situation motiviert, sich gegenüber dem Kind zu engagieren, oder seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen?

Alle Studien zeigen, dass bei gemeinsamer Obsorge das Konfliktpotenzial sinkt, die Zahlungsmoral steigt und sich das Engagement fürs Kind verstärkt An sich durchaus nachvollziehbar. Das Gefühl, dem Kind gegenüber auch weiterhin ein Mitspracherecht zu haben, verhindert, in eine Position der Ohnmacht und Frustration zu kommen. Der Vater fühlt sich nicht plötzlich entrechtet, es besteht kein Grund, hilflos "um sich zu schlagen" , die Mutter sieht sich keinen Angriffen ausgesetzt, die Alimente treffen regelmäßiger ein, das Vertrauen wächst. Die gemeinsame Obsorge setzt somit eine positive Spirale nach oben in Gang, wirkt konfliktvermeidend und wird zur gewaltpräventiven Maßnahme.

Zum Thema Sanktionen: Was wenn eine Mutter den Kontakt zum Vater be- oder verhindert, ein Vater den Besuchen nicht nachkommt und sie Beratungsangebote boykottieren? Hilft Zwang?

Lehnt die Mutter den Vater ab, ist es fürs Kind schwer, ihn gleichzeitig zu lieben. Loyalitätskonflikte sind die Folge. Werden diese zu erdrückend, läuft das Kind Gefahr psychisch zu "kippen" . Um dem entgegen zu wirken, ist es nötig, jenen Elternteil, der den den Verständigungsprozess verweigert, mit geeigneten Mitteln zur Zusammenarbeit zu zwingen. Selbstverständlich sind Sanktionen das letzte Mittel, sie aber völlig auszuschließen bedeutet zu riskieren, dass der Prozess gar nicht erst in Gang kommt.

Fazit: Ist man gegen die gemeinsame Obsorge in verbindlicher Form, bzw. ein Antragsrecht darauf, überhöht man letztlich Mütter in ihrer Entscheidungskompetenz und Bedeutung gegenüber dem Kind und sollte sich nicht wundern, wenn Frauen in Folge auf diese Rolle festgenagelt bleiben. Die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteiles sowie allfällige Sanktionen helfen Frauen, sich aus dieser mythologischen Überhöhung zu befreien. Das Signal an die Mütter: Du darfst und sollst loslassen. Damit wird die sogenannte automatische Obsorge zu einem emanzipatorischen Schritt für Frauen und Männer und Sanktionen zu einem Element des Kinderschutzes. Harmonie kann erzwungen werden. (Anton Pototschnig, DER STANDARD; Printausgabe, 25.3.2011)