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Eine südamerikanische Klapperschlange von jener Art, durch deren Biss gestern der Mann in einem Reptilienzoo in Kärnten getötet wurde.

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Der Besitzer des Reptilienzoos im Kärntner Bezirk Feldkirchen, in dem am Mittwochabend ein 46 Jahre alter Mann nach dem Biss einer Klapperschlange gestorben ist, ist zutiefst geschockt von dem Vorfall. Er habe den Mann gut gekannt, dieser habe ihm zwei Jahre lang im Zoo geholfen und sich bei Reptilien ausgezeichnet ausgekannt. Warum der Wanderaussteller, der mit Reptilien durch Österreich tourte, ins Terrarium gegriffen habe, sei ihm "unbegreiflich".

Der Zoobesitzer, ein gebürtiger Schweizer, hatte das Terrarium aufgesperrt, weil er die Klapperschlange füttern wollte. Danach ging er in den Keller des Hauses, um die Heizung abzudrehen. In der Zwischenzeit griff sein Besucher, ein gebürtiger Deutscher, der in Haidach (Bezirk Vöcklabruck) gewohnt hatte, ins Terrarium. Das Reptil stieß sofort zu und biss den Mann in den Handrücken zwischen Daumen und Zeigefinger. Dabei dürfte die Schlange direkt eine Vene erwischt haben.

Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos

Der Besitzer hörte seinen Besucher schreien und lief sofort ins Obergeschoß, um nachzusehen. Er versuchte, die Wunde mit Wasser auszuwaschen und schoss auch mit einem "Venom-Ex", einem Präzisionsinstrument zur Ersten Hilfe bei Gifttierbissen, mehrmals in die Wunde. Nur wenige Minuten nach dem Biss hatte der Deutsche bereits Sprachstörungen und kollabierte. Als Notarzt und Rettungshubschrauber eintrafen, lag der 46-Jährige leblos am Boden. Anfangs zeigte er noch Reaktionen, ihm wurden zwei Dosen Serum gespritzt, doch alle Versuche blieben erfolglos.

Warum der Mann, er übernachtete stets bei seinem Freund im Nockalm-Reptilienzoo in Patergassen, wenn er in Kärnten war, ins Terrarium griff, obwohl er um die Gefährlichkeit des Reptils wusste, wird wohl nie geklärt werden. Er hätte sowohl am Donnerstag als auch am Freitag Vorträge an Schulen in Kärnten halten sollen, wie er es auch am Mittwoch im Lavanttal getan hatte. In Oberösterreich lebte er allein, er hinterlässt aber in Deutschland zwei Kinder.

Haltung von Giftschlangen grundsätzlich verboten

Die Haltung von Giftschlangen ist in Österreich grundsätzlich verboten, für nicht giftige Reptilien besteht eine Anzeigepflicht. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur für bewilligte Zoos. Für das Betreiben des Reptilienzoos sind im Bescheid der Gemeinde eine Reihe von Auflagen aufgelistet, die der Betrieb zu erfüllen hat. "Das sind verschiedenste, bezüglich Elektroinstallationen, Arbeitnehmerschutz, Höhe der Terrarien, Stärke des Terrarienglases usw.", erklärte der Bezirkshauptmann von Feldkirchen, Dietmar Stückler. Hier falle auch der Schutz des Menschen vor dem Tier hinein, der im Paragraf 7 des Sicherheitspolizeigesetzes des Landes verankert ist. "Hier beauftragt die Gemeinde unsere Amtstierärztin, die das überprüft." Der Reptilienzoo, in dem sich der Vorfall ereignet hatte, weist alle nötigen Bewilligungen auf. (APA)