Linux-"Erfinder": Behauptungen seien aus der Luft gegriffen - Header-Dateien des Linux-Kernels sind nicht geschützt
Vor allem in der Open-Source-Community sorgte vor wenigen Tagen ein Blog-Eintrag für Aufregung, in dem Florian Müller von FOSS Patents den Schluss zog, dass Android in massivem Ausmaß die Urheberrechte der Linux-Kernel-EntwicklerInnen verletzt. Stein des Anstoßes sind dabei die Header-Dateien des Linux-Kernels, die Google für seine eigene C-Bibliothek Bionic zum Einsatz bringt. Da Bionic unter einer BSD-Lizenz steht, die auch die proprietäre Weiterverwertung erlaubt, ortet Müller hier eine Unverträglichkeit zur GPL des Linux-Kernels - die dies explizit untersagt.
Argumente
Die Argumentation von Müller hat allerdings einen gewissen Schwachpunkt, und der liegt darin, dass es an sich zweifelhaft ist, ob die Header-Dateien überhaupt in diesem Sinne geschützt sind. So schaltet sich nun auch Kernel-Maintainer Linus Torvalds persönlich in die Diskussion ein - und macht unmissverständlich klar, welche Position er einnimmt. Die Behauptungen seien schlicht "komplett falsch", stellt er gegenüber IT World klar. Man habe immer klar kommuniziert, dass die Nutzung der Header-Dateien zu keiner abgeleiteten Arbeit im Sinne der GPL führe.
Klarstellung
Dieser Umstand werde übrigens in den Lizenz-Hinweisen zum Kernel seit Jahren gleich im ersten Absatz unmissverständlich klar gelegt. Dazu passt dann auch ein Mail des Gründers der Free Software Foundation, Richard Stallman, in dem dieser schon 2003 darauf hingewiesen hat, dass die Nutzung der Header nicht als abgeleitete Arbeiten im Sinne der GPL gewertet werden können.
Flame
Torvalds-typisch dürfen dann natürlich auch etwas deftigere Ansagen nicht fehlen: Die Behauptungen seien entweder politisch motiviert oder ein verzweifelte Schrei nach Aufmerksamkeit. Es wäre ihm lieber, wenn solche Leute lieber "ein eigenes Sex-Video veröffentlichen, anstatt den Linux Kernel in ihre erbärmliche Welt (zu) ziehen". (red, derStandard.at, 22.03.11)