Menschenrechtsgerichtshof: Kreuze bleiben in Klassenzimmern erlaubt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam am Freitag zu dem mit Spannung erwarteten Urteil im Fall Lautsi gegen den Staat Italien. In dem Rechtsstreit um die Rechtsmäßigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern gab die Große Kammer des Gerichtshofs Italien Recht und sprach den Staat von einer Menschenrechtsverletzung nach Artikel 2 Protokoll 1 sowie. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention frei. 15 Richter unterstützten das Urteil, zwei stimmten dagegen. Weder das Recht auf Bildung noch auf Religionsfreiheit sahen die 17 Richter verletzt.
Anbringung liegt im "Beurteilungsspielraum" Italiens
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass das Recht auf Bildung nach der Menschenrechtskonvention nicht verletzt wurde. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass ein Anbringen des Kruzifixes im Klassenzimmer einen Einfluss auf die SchülerInnen hat, "auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist". Das Gericht versteht, dass sich die Mutter von dem Symbol gestört fühle, ihre subjektive Wahrnehmung "reichte aber nicht aus" um einen Bruch des entsprechenden Artikels der Menschenrechtskonvention nachzuweisen.
Die Italienische Regierung hat in dem Verfahren argumentiert, dass es sich zum einen um eine Tradition handelt und zum anderen das Kruzifix über seine religiöse Bedeutung hinaus ein Symbol für jene "Werte und Prinzipien, die die westliche Demokratie und Zivilisation begründeten" sei, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts nach der Urteilsveröffentlichung. Das Gericht ist der Meinung, eine Tradition könne sich zwar nicht über die Menschenrechtskonvention hinwegsetzen, dem Staat Italien wurde jedoch einen "Beurteilungsspielraum" bei der Anbringung von Kruzifixen gestattet.
Die Achtung des Rechts der Eltern auf einen Unterricht, der ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen entspricht, sei auch mit religiösen Symbolen möglich, "sofern diese Entscheidung zu keiner Form der Indoktrinierung führe". Dieser Spielraum untersteht jedoch der Kontrolle des Gerichtshof, damit es zu keiner Indoktrinierung kommen kann. Der Staat Italien gebe dem Christentum zwar eine "dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung", einen Indoktrinierungsprozess wollte das Gericht jedoch nicht erkennen. Auch die Tatsache, dass der katholischen Kirche mehr Raum im Lehrplan gegeben wird, sieht das Gericht durch die "dominante Bedeutung" des Katholizismus in Italien gerechtfertigt.
Langjähriger Rechtsstreit geht zu Ende
Die gebürtige Finnin Soile Lautsi klagte den italienischen Staat,
weil sie nicht akzeptieren wollte, dass ihre beiden Söhne unter einem
Kreuz in der Klasse unterrichtet werden. In Italien zog Lautsi durch alle Instanzen. Erstmals zog Lautsi 2002 in Italien vor Gericht, mittlerweile sind ihre
Söhne 21 und 23 Jahre alt. In einem ersten Urteil gab der EGMR 2009 Lautsi Recht.
Der
EGMR kam dabei zu dem Schluss, dass
Kruzifixe im Klassenzimmer in staatlichen Schulen nicht mit der
Europäischen Menschrechtskonvention vereinbar seien. Das Kruzifix im
Klassenzimmer verletze das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihrer
eigenen Weltanschauung zu erziehen. Italien zeigte sich entrüstet und
ging in Revision, sprich vor die Große Kammer des EGMR, die nun eine Entscheidung traf. Aufgrund der Brisanz des Urteils haben sich
mehrere Länder hinter Italien gestellt.
Spindelegger begrüßt Urteil
Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) begrüßte in einer Aussendung das Urteil. EGMR habe mit seinem Urteil ein "deutliches Zeichen im Sinne der Aufrechterhaltung der europäischen Werteordnung" gesetzt. "Es
ist damit nachhaltig klargestellt, dass das Vorhandensein von Kreuzen
in den Klassenzimmern keine Verletzung des Rechts auf Bildung und
Religionsfreiheit darstellt", so Spindelegger weiter
Vatikan begrüßt Urteil
Der Vatikan begrüßt das Urteil. "Das Kreuz ist ein Symbol unserer
Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man
es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", kommentierte
Kardinal Gianfranco Ravasi, "Kulturminister" des Vatikans.
Die italienische Regierung von Silvio Berlusconi begrüßte erfreut
das "Kruzifix-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs. "Heute hat das
volkstümliche Gefühl Europas gesiegt. Dieser Beschluss respektiert
die Stimme der Bürger, die sich zum Schutz der eigenen Werte und der
eigenen Identität erhoben hat. Ich hoffe, dass Europa nach diesem
Urteil mit demselben Mut auch das Thema der Toleranz und der
Religionsfreiheit in Angriff nehmen wird", kommentierte der
italienische Außenminister Franco Frattini das Urteil.
(seb, derStandard.at, 18.3.2011)
WISSEN
Der Artikel 2 des Protokoll 1 der Menschenrechtskonvention:
"Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen."
Der Artikel 9 der Menschenrechtskonvention:
"1. Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."
Link: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Im Wortlaut: Menschenrechtskonvention
Nachlese: Kruzifixe in Italiens Schulen widersprechen Religionsfreiheit
Pro und Kontra Kruzifixe im Klassenzimmer: Schulpflicht für Jesus und Zeit für die Aufklärung