Bild nicht mehr verfügbar.

Ein langjähriger Rechtsstreit geht zu Ende, das Kruzifix darf in Italiens Klassenzimmern hängen bleiben.

Foto: APA/Silvi

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam am Freitag zu dem mit Spannung erwarteten Urteil im Fall Lautsi gegen den Staat Italien. In dem Rechtsstreit um die Rechtsmäßigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern gab die Große Kammer des Gerichtshofs Italien Recht und sprach den Staat von einer Menschenrechtsverletzung nach Artikel 2 Protokoll 1 sowie. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention frei. 15 Richter unterstützten das Urteil, zwei stimmten dagegen. Weder das Recht auf Bildung noch auf Religionsfreiheit sahen die 17 Richter verletzt.

 Anbringung liegt im "Beurteilungsspielraum" Italiens

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass das Recht auf Bildung nach der Menschenrechtskonvention nicht verletzt wurde. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass ein Anbringen des Kruzifixes im Klassenzimmer einen Einfluss auf die SchülerInnen hat, "auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist". Das Gericht versteht, dass sich die Mutter von dem Symbol gestört fühle, ihre subjektive Wahrnehmung "reichte aber nicht aus" um einen Bruch des entsprechenden Artikels der Menschenrechtskonvention nachzuweisen.

Die Italienische Regierung hat in dem Verfahren argumentiert, dass es sich zum einen um eine Tradition handelt und zum anderen das Kruzifix über seine religiöse Bedeutung hinaus ein Symbol für jene "Werte und Prinzipien, die die westliche Demokratie und Zivilisation begründeten" sei, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts nach der Urteilsveröffentlichung. Das Gericht ist der Meinung, eine Tradition könne sich zwar nicht über die Menschenrechtskonvention hinwegsetzen, dem Staat Italien wurde jedoch einen "Beurteilungsspielraum" bei der Anbringung von Kruzifixen gestattet.

Die Achtung des Rechts der Eltern auf einen Unterricht, der ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen entspricht, sei auch mit religiösen Symbolen möglich, "sofern diese Entscheidung zu keiner Form der Indoktrinierung führe". Dieser Spielraum untersteht jedoch der Kontrolle des Gerichtshof, damit es zu keiner Indoktrinierung kommen kann. Der Staat Italien gebe dem Christentum zwar eine "dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung", einen Indoktrinierungsprozess wollte das Gericht jedoch nicht erkennen. Auch die Tatsache, dass der katholischen Kirche mehr Raum im Lehrplan gegeben wird, sieht das Gericht durch die "dominante Bedeutung" des Katholizismus in Italien gerechtfertigt.

Langjähriger Rechtsstreit geht zu Ende

Die gebürtige Finnin Soile Lautsi klagte den italienischen Staat, weil sie nicht akzeptieren wollte, dass ihre beiden Söhne unter einem Kreuz in der Klasse unterrichtet werden. In Italien zog Lautsi durch alle Instanzen. Erstmals zog Lautsi 2002 in Italien vor Gericht, mittlerweile sind ihre Söhne 21 und 23 Jahre alt. In einem ersten Urteil gab der EGMR 2009 Lautsi Recht.

Der EGMR kam dabei zu dem Schluss, dass Kruzifixe im Klassenzimmer in staatlichen Schulen nicht mit der Europäischen Menschrechtskonvention vereinbar seien. Das Kruzifix im Klassenzimmer verletze das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihrer eigenen Weltanschauung zu erziehen. Italien zeigte sich entrüstet und ging in Revision, sprich vor die Große Kammer des EGMR, die nun eine Entscheidung traf. Aufgrund der Brisanz des Urteils haben sich mehrere Länder hinter Italien gestellt.

Spindelegger begrüßt Urteil

Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) begrüßte in einer Aussendung das Urteil. EGMR habe mit seinem Urteil ein "deutliches Zeichen im Sinne der Aufrechterhaltung der europäischen Werteordnung" gesetzt. "Es ist damit nachhaltig klargestellt, dass das Vorhandensein von Kreuzen in den Klassenzimmern keine Verletzung des Rechts auf Bildung und Religionsfreiheit darstellt", so Spindelegger weiter

Vatikan begrüßt Urteil

Der Vatikan begrüßt das Urteil. "Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", kommentierte Kardinal Gianfranco Ravasi, "Kulturminister" des Vatikans.

Die italienische Regierung von Silvio Berlusconi begrüßte erfreut das "Kruzifix-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs. "Heute hat das volkstümliche Gefühl Europas gesiegt. Dieser Beschluss respektiert die Stimme der Bürger, die sich zum Schutz der eigenen Werte und der eigenen Identität erhoben hat. Ich hoffe, dass Europa nach diesem Urteil mit demselben Mut auch das Thema der Toleranz und der Religionsfreiheit in Angriff nehmen wird", kommentierte der italienische Außenminister Franco Frattini das Urteil. (seb, derStandard.at, 18.3.2011)