Bestimmungen zu "Missbrauch von Kurzaufenthalten" oder "unvernünftige Last für Sozialversicherung" - Roma aus Rumänien und Bulgarien anvisiert
Paris - Die französische Nationalversammlung hat das neue
Immigrationsgesetz der konservativen Regierung von Präsident Nicolas
Sarkozy (UMP) in zweiter Lesung genehmigt. Obwohl auf die Aberkennung
der Staatsbürgerschaft infolge heftiger Kritiken von Opposition und
Menschenrechtsvereinigungen verzichtet wurde, enthält das neue Gesetz
dennoch weit strengere Bedingungen für die Aufnahme und den
Aufenthalt von Ausländern in Frankreich. Nun kommt das Gesetz noch in
zweiter Lesung in den Senat.
Drei Bestimmungen in dem Gesetzestext betreffen auch in Frankreich
wohnhafte Bürger der Europäischen Union. Im Blickpunkt ist
insbesondere der "Missbrauch von Kurzaufenthalten". Die Bestimmung
erlaubt es den französischen Behörden EU-Bürger abzuschieben, die
ständig zwischen ihrem Heimatland und Frankreich hin- und herreisen,
und zwar im Bemühen, "sich ständig im Staatsgebiet niederzulassen".
"Unvernünftige Last"
Dasselbe gilt für Unionsbürger, die eine "unvernünftige Last für
die Sozialversicherung" darstellen. Beide Bestimmungen scheinen
ausdrücklich auf die Roma zugeschneidert, die auf Initiative Sarkozys
seit dem vergangenen Sommer massiv in ihre Herkunftsländer Rumänien
und Bulgarien abgeschoben werden, häufig aber wieder nach Frankreich
zurückkehren. Menschenrechtsorganisationen übten heftige Kritik an
diesen beiden Bestimmungen. Sie stellen in deren Augen den Versuch
der Regierung dar, das Unionsrecht zu umgehen, das für EU-Bürger
Reisefreiheit vorsieht.
Die dritte auch für Unionsbürger gültige Bestimmung sieht vor,
dass Ausländer, die seit mehr als drei Monaten und weniger als drei
Jahren in Frankreich leben, abgeschoben werden können, wenn sie "eine
Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellen. Unter den Gründen
dieser "Gefahr" werden auch das "aggressive Betteln" und das
"unerlaubte Besetzen öffentliche Grundstücke" genannt. Daher
erscheint auch diese Bestimmung eigens für die Roma verfasst worden
zu sein, gaben Kritiker des Gesetzes zu bedenken.
Als Kernstück der Reform sieht die Regierung allerdings eine
ebenfalls heftig umstrittene Bestimmung an, welche die Dauer des
Polizeigewahrsams der ohne Aufenthaltsgenehmigung ermittelten
Ausländer von zwei auf fünf Tage anhebt. Binnen den fünf Tagen muss
das Verwaltungsgericht dann entscheiden, ob der betreffenden
Ausländer abgeschoben werden soll. Bisher wurden die "Sans Papiers"
oft wegen Ablauf des Termins auf freien Fuß gesetzt, bevor sich das
Gericht in ihrem Fall ausgesprochen hatte. Daher konnte laut
Innenministerium nur jede fünfte Abschiebungsverfügung auch effektiv
durchgeführt werden.
Die maximale Haftdauer von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung
in Erwartung deren Abschiebung wurde von 32 auf 45 Tage angehoben.
Überdies wurde ein "Rückkehrverbot" eingeführt. Dieses kann bis zwei
Jahre lang dauern und betrifft Ausländer, die in Frankreich blieben,
obwohl sie auf Beschluss der Behörden zur Ausreise verpflichtet
waren. Eingeschränkt wird im Gesetz auch der kostenlose
Gesundheitsdienst der Spitäler (AME, "Aide Medicale d'Etat"). Bisher
hatten jene Ausländer zu französischen Spitälern Zugang, die in ihren
Herkunftsländer keinen "effektiven" Zugang zum Gesundheitswesen
hatten. Nunmehr soll der Zugang nur im Falle der "Inexistenz" eines
Gesundheitswesens im Herkunftsland zugesagt werden.
Eingeführt wurde in dem Gesetz auch der Begriff der "grauen
Hochzeit", den Industrieminister Eric Besson erfunden hat, als er
noch Immigrationsminister war. Es handelt sich dabei um die Fälle, in
denen Ausländer gutgläubige Franzosen bloß in der Absicht heiraten,
die Staatsbürgerschaft zu erhalten. In dem Fall sind sieben Jahre
Haftstrafe und bis zu 30.000 Euro Strafgeld vorgesehen. Die Gegner
des Gesetzes weisen allerdings darauf hin, dass dieser Tatbestand
wohl sehr schwer zu beweisen sei, weil er allein von den Absichten
des ausländischen Ehepartners abhängig ist.
Für eingebürgerte Franzosen wurde von dem Gesetz überdies eine
Liste von Verpflichtungen eingeführt. Insbesondere müssen sie vor der
Einbürgerung einen "Integrationskurs" mit anschließender
Abschlussprüfung besuchen und eine "Charta der Rechte und Pflichten
der Bürger" unterzeichnen. Überdies sollen in Frankreich geborene
Kinder ausländischer Eltern künftig dazu verpflichtet sein,
schriftlich um den Erhalt der Staatsbürgerschaft anzusuchen. Bisher
erhielten sie die Staatsbürgerschaft mit 18 Jahren automatisch. (APA)