StVO-Entwurf

Gesetzliche Hürden für RadfahrerInnen

17. März 2011, 18:46
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    "Die Helmpflicht für Kinder drückt dem Radfahren den Stempel einer gefährlichen Tätigkeit auf", sind sich die RadfahrerInnen-Interessensgemeinschaften einig.

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    Zukünftig soll jede Gemeinde entscheiden, welche Straße von RadfahrerInnen benutzt werden darf und welche nicht.

Die 23. Novelle zur Förderung des Radverkehrs hat es in sich - Interessensvertretungen üben massive Kritik

Die Begutachtungsfrist der 23. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zur Förderung des Radverkehrs endet am Montag den 21. März. RadfahrerInnen-Interessensvertretungen üben Kritik.

Kein Dialog

Im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 ist verankert, den Radverkehrsanteil in Österreich auf zehn Prozent zu verdoppeln. Unter anderem durch die Schaffung radverkehrsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Vorteile eines hohen Radverkehrsanteils liegen auf der Hand: Klimaschutz, Beitrag zur Gesundheit, höhere Verkehrssicherheit und Entlastung privater und öffentlicher Budgets. Vorausgeschickt: Obgleich sich VCÖ, IG-Fahrrad (IGF) oder auch das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien (bi.vw) seit Jahrzehnten intensiv mit dem Fahrrad auseinandersetzen und über aktuelle Studienergebnisse verfügen, wurde der Entwurf der 23. StVO-Novelle mit keiner der angeführten Institutionen im Vorfeld diskutiert.

Scheinbare Verbesserungen

IG-Fahrrad (IGF), Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und die Radlobby ARGUS sind sich einig: Manche der von Bundesministerin Doris Bures präsentierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen der StVO-Novelle bringen auf den ersten Blick Verbesserungen für RadfahrerInnen mit sich, wie etwa die flexible Benutzungspflicht für Radwege, ein allgemeines Rücksichtnahmegebot oder die Einrichtung von Fahrradstraßen. Doch bei genauerer Betrachtung ist der Wurm drin. Zu den Paragraphen, die für die RadfahrerInnen-Interessensvertretungen schlichtweg abzulehnen sind, zählen die Radhelmpflicht für Kinder bis zehn Jahre sowie die Umwidmung vorgezogener Aufstellbereiche an Kreuzungen vom Fahrrad- auf den Motorradverkehr.

"Große Chancen vertan"

Die Änderung der Benutzungspflicht für Radwege in eine flexible Benutzungspflicht für Radwege hat es in sich: Laut Gesetzesentwurf erscheint "eine grundsätzliche Aufhebung der Benützungspflicht nicht adäquat", womit man sich für "die Schaffung der Möglichkeit, einen nicht benützungspflichtigen Radweg festzulegen" entscheidet. Das bedeutet laut IGF und VCÖ neue kostenintensive Verkehrsschilder und keine bundesweite Regelung: Jede Gemeinde entscheidet für sich, welche Straße von RadfahrerInnen benutzt werden darf und welche nicht. "Beim Wegfall der Radwegbenutzungspflicht werden große Chancen vertan", sagt Alec Hager von der IGF, und weiter: "Radverkehr ist Verkehr und gehört auf die Straße." Ob das nicht Verkehrsbehinderungen und ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringe? Hager orientiert sich am Safety in Numbers-Prinzip: Je mehr Radfahrer, umso sicherer wird der Verkehr." Deshalb plädieren die Vertreter der Fahrradlobbys eine einheitliche und verbindliche Aufhebung der Benützungspflicht.

"Vorgezogenen Haltelinien" nur noch für Motorräder

Unter bestimmten Voraussetzungen darf man mit einspurigen Fahrzeugen an stehenden Kolonnen vorbei fahren, um sich weiter vorne aufzustellen. In zahlreichen Städten Österreichs sind solche "vorgezogenen Haltelinien" für RadfahrerInnen schon Praxis. Nun soll nach einem Gespräch der Interessensvertretung für BikerInnen, Red Biker Wien, mit Verkehrsministerin Doris Bures laut §9 der StVO diese Möglichkeit "auf Motorräder eingeschränkt sein, weil diese schneller wegfahren können als mehrspurige Fahrzeuge, was bei Fahrrädern und Motorfahrrädern nicht gewährleistet ist."

Martin Blum vom VCÖ empfiehlt dringend, von der Idee Abstand zu nehmen. "Motorräder sind die Verkehrsmittel mit dem größten Risiko verletzt oder getötet zu werden. Es ist ein höherer Lärmpegel erlaubt als für Pkw und bezogen auf Gewicht und den Energieverbrauch sind sie die am wenigsten energieeffizienten Fahrzeuge im Straßenverkehr", weiß der Experte. Weshalb VCÖ und IGF eine Verankerung der existenten "Vorgezogenen Fahrrad-Haltefläche" in der StVO fordern.

Fahrradstraßenregelung nicht durchdacht

Die Verankerung von Fahrradstraßen in der Straßenverkehrsordnung wird von den Fahrrad-Interessensgemeinschaften ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der geltenden Rechtslage seien sie allerdings zukünftig wenig attraktiv: Das Nebeneinander Fahren ist nicht gestattet, das Verlassen der Fahrradstraße geht an jeder Kreuzung trotz Rechtsregel mit Nachrang einher und die Ausnahmeregelungen für motorisierte Fahrzeuge enthält keine eigens geregelte Geschwindigkeitsbeschränkung. VCÖ und IGF fordern die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Behinderungsverbot des Radverkehrs sowie eine Nebeneinderfahrerlaubnis.

Studie über Helmpflicht für Kinder "nicht haltbar"

Stein des Anstoßes ist die Einführung der Kinderhelmpflicht für unter Elfjährige. Die ARGUS bezeichnet sie als den "einzigen Punkt, den die Bundesministerin mit sichtbarer Eigeninitiative betreibt", als "populistisch und hinderlich für nachhaltige Mobilität." Die Forderung beruht auf einer Kurzstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (Steiner et al. 2010). Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien (bi.vw) prüfte die Studie mit folgendem Ergebnis: Die Aussage "bei 900 Kindern wären durch die Helmpflicht Kopfverletzungen vermeidbar", ist nicht haltbar, "weil die intransparente Abschätzung nicht methodisch abgesichert wird, auf verfälschten Grundlagen beruht und wichtige Kontrollen fehlen."

Ebenso hakt es bei den prognostizierten Einsparungen von 1,43 Millionen Euro, "weil keine Einsparung von Gesundheitskosten durch das Radfahren mit berücksichtigt ist." Darüber hinaus ergaben Untersuchungen des Verhaltens von PKW-FahrerInnen beim Überholen von Radfahrern in Großbritannien (Walker 2007), dass RadfahrerInnen mit Helm mit wesentlich weniger Abstand und somit risikoreicher überholt werden, als RadfahrerInnen ohne Helm.

"Besonders kontraproduktiv"

Laut VCÖ ist "eine Helmpflicht für Kinder kontraproduktiv". Martin Blum: "Weltweit konnte in keinem einzigen Staat mit Radhelmpflicht für Kinder eine positive Sicherheitswirkung gemessen oder nachgewiesen werden - auch nicht, was Kopfverletzungen betrifft." Das diesbezügliche Ergebnis der EU-Kommission lautet: "the research carried out until now produced contrastive results. At present is not possible to assess the impact of crash helmet use on road safety." VCÖ und IG sind sich einig: "Die Helmpflicht drückt Radfahren den Stempel einer gefährlichen Tätigkeit auf", was einem verkehrspsychologischen Fehlgriff gleich komme.

Studien, beispielsweise im British Medical Journal, zeigten, dass durch die Helmpflicht für Kinder der Radverkehrsanteil deutlich abgenommen habe - bis minus 50 Prozent. "Das ist besonders kontraproduktiv, weil der Gesundheitsnutzen durch die körperliche Bewegung beim Radfahren um das zwanzigfache höher ist als der Schaden durch das Unfallrisiko", weiß Blum.

Bemerkenswert ist, dass sich sogar die AutofahrerInnen-Clubs sowie die überwiegende Mehrheit der UnternehmerInnen aus der Fahrrad-Branche anschließen. Christian Pekar von der Cooperative Fahrrad: "Ich bin befugt dazu zu erklären, dass eine breite Mehrheit meiner Kollegen der gleichen Auffassung sind und der Maßnahme ablehnend gegenüberstehen." Es brauche keine Helmpflicht sondern eine kindergerechte Straßenverkehrsordnung.

Teufelskreis

Die Helmpflicht für Kinder soll auch am Kindersitz und in Anhängern gelten. "Es fahren sehr wenige Eltern mit Kindern am Rad zur Schule, weil es so gefährlich ist, weil so viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die Schule bringen", schildert Alec Hager einen Teufelskreis, den es zu durchbrechen gelte. Aber was sind die Lösungsansätze? "Radfahren - vor allem in der Stadt - muss positiv vermarktet werden", so VCÖ, IGF und bi.vw unisono, "in diesem Bereich würde es wirklich Sinn machen, viel Geld für eine Imagekampagne in die Hand zu nehmen und das Thema Radfahren so zu bearbeiten, dass man in eine Positivspirale gerät. Jeder solchermaßen investierte Euro kommt vierfach zurück." (Eva Tinsobin, derStandard.at, 17.03.2011)

Kommentar posten
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silverbridge
10
So lange nur Radfahrer verpflichtet werden

damit sich die Politik und die Politiker die Hände in Unschuld waschen können, wird das Ziel gleichberechtigter Partner im Straßenverkehr zu werden nicht erreicht. Von einer Anhebung von Quoten ganz zu schweigen.
Helmpflicht?
Nur damit Autofahrer noch weniger Rücksicht nehmen (müssen)?

Autofahrer machen es sich zu leicht und pochen stets bei den schwächeren Teilnehmern die Regeln einzuhalten.
Wozu? Doch meist nur um selbst Rechte herauszunehmen, die ihnen nicht zustehen.
Kampfradler gefährden meist nur sich selbst und zerstören das positive Bild vom Radfahren. Dennoch gebührt ihnen eher meine Sympathie als ein fetter Proll im dicken Schlitten der meint ihm gehöre die Strasse allein.

Hurrrrzn!
21
30.5.2011, 01:08
Alle Diskussionen sind eigentlich sinnlos, wenn die Sanktionierung von Regelverstössen Fahrradfahrer kaum trifft.

Ich gebs ja zu, ich habe es als AUtofahrer satt: Radfahrer, die bei Rot in die Kreuzung einfahren, dann über den Zebrastreifen und mit, weil ich notbremse und hupe als Dankeschön den Mittelfinger hinhalten.

Ja, ich bin sauer und angewidert.

Und ich frage mich, was ausser Populismus neue Regeln überhaupt bringen, wenn sich ein relevanter Teil der Radfahrer einfach nicht dran hält. 20% (soviel sinds mindestens) reichen doch, um praktisch den Vertrauensgrundsatz auszuhebeln.

Darum lieber Gesetzgeber: Tu uns allen was Gutes und setz Polizisten auf Fahrrädern ein oder gib den Rädern Nummernschilder. Und heb dann Strafen in vergleichbarer Höhe zu den Kraftfahrern ein.

Vorher pfeif ich auf jede Novelle.

HanZupon2
00
19.6.2011, 14:31
kampfradler

made my day

Barsch mit Ohren
 
01
30.5.2011, 10:23
Da stimme ich Ihnen komplett zu.

Und in der Stadt bin ich (fast immer) Radfahrer.

Halte mich an die Regeln, fahre defensiv, öfter muss man auch mal regelwidriges Verhalten von Autofahrern kompensieren. Klassiker: man wird überholt, und der Überholende biegt dann unmittelbar vor mir ohne Blinken rechts ab. Kommt mindestens einmal pro Woche vor.

Nur nützt mein defensives Verhalten für den Ruf der Radfahrer wenig, wenns immer wieder radelnde Vollkoffer gibt, die glauben, Verkehrsregeln wären nur für Autofahrer da. Und meiner Beobachtung nach sind das weit mehr als 20%, eher 50-70%.

Langschluss
21

Also ganz ehrlich: was ist schon dabei einen Helm zu tragen. Ich tu das immer.

Mir hat der Helm einmal das Leben gerettet.

Ich kann nur allen raten einen Helm zu tragen.

stoiker
20

einer meiner freunde,lange jahre mit dem rennrad unterwegs,ist mit helm auf rollsplitt ausgerutscht.
schädelbasisbruch,tot.
da kannst du 14 helme aufsetzen.die diskussion ist sinnlos,solange man unaufmerksam ist,ist radfahren gefährlich.

solange radwege bewilligt und gebaut werden,wie zb der in der alserbachstrasse(markthalle),oder zb ecke semperstrasse/schulgasse,
oder die ganzen radwege die knapp an zb.gürtellokalen vorbeiführen,solange sollten stadt(verkehrsplaner)planer diesbezüglich dringend nachgeschult werden.

die radwege gegen einbahnen sind extrem gefährlich,kaum autofahrer rechnen mit dem radfahrer.
zudem bedenken oder kennen viele radfahrer die gegebene vorrangsituation nicht.

das ist schon in der planung fahrlässig.

Kowalsky
12
da ich keine Radfahrerin bin

bin ich nicht angesprochen und les' auch den Artikel nicht. Schade, da ich viel Rad fahre und wahrscheinlich auch was Interessantes drinnen gestanden wäre.

Quatremère
12
30.3.2011, 15:38
ausweitung der helmpflicht

ich würd ganz einfach allein autofahrern vorschreiben, helm zu tragen. das würde den incentive, sich ins auto zu setzen deutlich reduzieren. vor allem weil sie mit einem vollvisierhelm auch nicht mehr rauchen könnten.

jumpingjack flash
11
30.3.2011, 21:20

aus welchem grund - der airbag und die kopfstütze sind erfunden, auch der sicherheitsgurt - als radler stürzen sie schutzlos aus grösserer höhe - so sie keinen helm aufhaben.

hlg
00
sie stürzen ja auch mit helm...

aus grosser höhe...

deshalb kann auch das nicht stimmen:

"weil der Gesundheitsnutzen durch die körperliche Bewegung beim Radfahren um das zwanzigfache höher ist als der Schaden durch das Unfallrisiko"

jumpingjack flash
00

sie meinen der wohl dümmste satz in obigem artikel stimmt.
bitte, dann sind sie kein weichei und machen die probe aufs exempel - packen sie noch im supermarkt die eier aus dem karton und schlichten sie die dinger lose ind taschen und körbe. so können sie verpackung und müll sparen.
ich kenn die dame von argus (doppel) mit grossem rad und grossem helm.
in jedem klettergarten und kletterschule wwerden kids und erwachsene gesichert, angehängt usw. ein paar gramm styropor werden da wohl bei radlern auch möglich sein. wer das nicht will soll wandern gehn mit den kids.

hlg
00
nein, ich meine...

er stimmt NICHT.

jeder uMfall mit dem rad führt immer zu blauen flecken bis zu knochenbrüchen...

ein auto kann schon prinzipbedingt viel schwerer umfallen, man sieht besser bei regen etc.

da einen gesundheitsnutzen bei einer immer älter werdenden gesellschaft abzuleiten ist blanker hohn.

ein knochenbruch ist für einen alten meist der anfang vom ende...

jumpingjack flash
01

sorry, hab ihr post zu ungenau gelesen.
völlige zustimmung - in meiner verwandschaft schon 3 unfälle von älteren personen. alle erstaunlich fitt für ihr alter - aber nicht mehr fit genug für das radeln im strassenverkehr. sowas kann leider sehr leicht sehr schlimm ausgehen.

Raimund Lehner
00
25.3.2011, 08:36
§12 StVO Teil 1

Was muss man tun um die Volksseele aufzuwecken?

Man setzt bewusst Polemik ins Spiel (Streitkunst)
Genauso dürfte dieser Abschnitt dieses Beitrages im Sinne des VCÖ gesetzt sein.

Zitat:
„Vorgezogene Haltelinien“ nur für Motorräder
Unter bestimmten Voraussetzungen darf man mit einspurigen Fahrzeugen an stehenden Kolonnen vorbei fahren, um sich weiter vorne aufzustellen. In zahlreichen Städten Österreichs sind solche "vorgezogenen Haltelinien" für RadfahrerInnen schon Praxis. Nun soll nach einem Gespräch der Interessensvertretung für BikerInnen, Red Biker Wien, mit Verkehrsministerin Doris Bures laut §9 der StVO diese Möglichkeit "auf Motorräder eingeschränkt sein, weil diese schneller wegfahren können als mehrspurige Fahrzeuge, was bei Fahr

Raimund Lehner
01
25.3.2011, 08:35
§12 StVO Teil 2

Martin Blum vom VCÖ empfiehlt dringend, von der Idee Abstand zu nehmen. "Motorräder sind die Verkehrsmittel mit dem größten Risiko verletzt oder getötet zu werden. Es ist ein höherer Lärmpegel erlaubt als für Pkw und bezogen auf Gewicht und den Energieverbrauch sind sie die am wenigsten energieeffizienten Fahrzeuge im Straßenverkehr", weiß der Experte. Weshalb VCÖ und IGF eine Verankerung der existenten "Vorgezogenen Fahrrad-Haltefläche" in der StVO fordern

1. Niemand von den MotorradfahrerInnen will eine Einschränkung, im Gegenteil, Die Motorradcomunity ist stets bedacht, ein Miteinander im Straßenverkehr zu erziehlen.
2. Es gibt keine Ausgrenzung von FahradfahrerInnen
3. Vernünftige Lösungen sind dazu da ein harmonisches Miteinander zu g

Raimund Lehner
00
25.3.2011, 08:34
§12 der StVO Teil 3

Gesetzestext:
> § 12 (5) sagt aus:
> Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen
> Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die
> Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder
> zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit
> ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren
> ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die
> ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen
> nicht behindert werden.
>

Da steht nichts von Einschränkung oder Ausgrenzung! Daher bleibt die Frage offen. Ist das vom VCÖ/Standard missverstanden worden oder bleibt es bei der oben genannten Polemik Methode?

R. Lexer
10
30.3.2011, 12:42

Die "Box", die vor der regulären Haltelinie liegt, oder eine zweite Haltelinie, um das indirekte Linksabbiegen zu ermöglichen, ist empfohlene Richtlinie (RVS) und in wird auch schon längst in der Praxis umgesetzt, auch wenn die StVO das bislang noch nicht vorsieht. Aber was nicht verboten ist, ist ja auch erlaubt, und an sich funktioniert das System ja.

Die Frechheit ist, dass das bmvit die Bodenmarkierungen nun völlig an der Intention vorbei für Motorradfahrer (und nur diese) in der StVO verankern will. Es soll also eine Maßnahme zur Radverkehrsförderung zur ausschließlichen Motorradverkehrsförderung umgewandelt werden. In dieser Formulierung ist es also Einschränkung bzw. Ausgrenzung.

jumpingjack flash
00
25.3.2011, 09:04

sind die zitierten gesetzestexte nun die entwürfe oder die derzeit geltenden?

Raimund Lehner
00
25.3.2011, 09:41

Geltende Fassung.

Der Entwurf und deren Formulierung ist zweifelsohne nicht gut gewählt und es war nie daran gedacht jemanden Auszugrenzen, dazu gib es ja einen ENTWURF um darüber zu diskutieren. Eines möchte ich noch aus der Sicht der MOTORRAD comunity ganz klar festhalten, Es muss ein Miteinander aller geben, ob FußgeherInnen, FahrradfahrerInnen, Motorzweiräder (von Moped bis zu schweren Motorräder) und natürlich auch allen Fahrzeugen mit 4 und mehr Rädern.

jumpingjack flash
00
25.3.2011, 09:59

ich hab als radler auch keine probleme mit motorrädern - nichteinmal wenn sie etw im 9. bezirk die radstreifen benützen. als autofahrer fahr ich so, dass sie möglichst vorbeifahren können.
um was geht es? eine politische entscheidung wen man forcieren will. vor vielen jahren in deutschland freiburg: die autofahrer warteten bis die radler in fahrt waren und fuhren erst dann weg. durch das vorwegstarten der radler wäre das gegeben, weiters keine probleme mit abbiegern.
motorräder reissen einmal am gas und stehn bei der nächsten kreuzung.
wie schaut es aus beim rechts vorbeifahren? wenn ein radler vorn ist, kommt das motorrad eh nimmer vorbei. irgendwie versteh ich die angedachte regelung logisch nicht.

Raimund Lehner
00
25.3.2011, 11:05

es gibt an sich keine Probleme, die werden gemacht. Es ist eine gute Lösung vorgezogene Haltelineine zu schaffen um genau das zu ermöglichen wie du es geschrieben hast. Da haben auch die Autofahrer dafür verständnis. In vielen Europäischen Ländern gibt es diese Einrichtung. Ein Beispiel: In Amsterdamm dürfen Motorradfahrer auch die Fahrradspuren benützen, es geht wenn man will.

Admiralarzt Prosper Alpinus
00
30.3.2011, 17:39

Wobei man zu den Niederlanden sagen muss: diese Regelung (Radwegebenutzungsrecht, Wegfall der Helmpflicht) gilt eben NICHT für Motorräder, sondern nur für Mofas bis 20 (25?) km/h!

rowa
03
22.3.2011, 13:26
Das Fahrrad gehört nicht auf den Gehweg!

Daher keine Gehsteigradwege mehr.

RadfahrerInnen sind Verkehrsteilnehmer!

HanZupon2
00
19.6.2011, 14:34

auch als radler stark dafür, dann gäbe es weniger radler am gehweg und keine fußgänger am radweg

Raimund Lehner
00
30.3.2011, 19:24

das ist richtig,

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