Anzeige nach Korporationsball

Saskia Jungnikl, 17. März 2011, 18:27

Auf Protest folgt Strafe wegen Gehens gegen die Einbahn

Wien - Ende Jänner hat Manfred K. gegen den Wiener Korporationsball demonstriert. Burschenschafter aus ganz Europa tanzten am 29. Jänner in der Hofburg, und Manfred K. und seine Freunde wollten dagegen protestierten - öffentlich.

Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen. Vor wenigen Tagen flatterte ihm eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das "Gebot, Einbahnstraßen nur in der (...) angezeigten Fahrtrichtung zu befahren bzw. zu begehen" ins Haus.

100 Euro kostet ihn diese Verwaltungsstrafe. Laut der am 10.März erstellten Strafanzeige hat er nämlich nicht nur die Straßenverkehrsordnung wegen Gehens gegen die Einbahn verletzt, er hat vielmehr auch "die öffentliche Ordnung durch rücksichtsloses Verhalten gestört" .

"Das ist doch eine Farce" , sagt er zum Standard. "Wir waren eingekesselt, wie hätte ich gegen die Einbahn gehen können? Ich konnte doch nirgendwo hin." Manfred K. und rund 200 weitere Demonstranten waren in dem Kessel eingesperrt. Die Polizei hatte die Gegendemo zu dem jährlich statt-findenden Burschenschafter-Ball kurzfristig untersagt. Worauf sich kleinere Gruppen spontan auf verschiedenen Plätzen in Wien trafen. Manfred K. war in dem Zug beim Urban-Loritz-Platz, der sich abends in Richtung Mariahilfer Straße schob. An der Westbahnstraße wurden sie von der Polizei eingekesselt.

Die Demonstranten standen in der Kälte - konnten weder vor noch zurück. Nach zwei Stunden wurden ihre Daten aufgenommen, die Polizei stellte ihnen eine Anzeige wegen Teilnahme an einer untersagten Demo in Aussicht.

Die blieb bis dato aus, dafür gab es eine wegen "Falsch-Gehens" . Der Sprecher der Wiener Polizei, Roman Hahslinger, bestätigt gegenüber dem Standard die Ausgabe von 184 Anzeigen.

"Die Verantwortlichen sind der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine solche Anzeige gegeben waren" , sagt er. "Aber ich kann nur jedem, der sich ungerecht behandelt fühlt, raten, Einspruch einzulegen." (Saskia Jungnikl / DER STANDARD Printausgabe 18.3.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 55
1 2
notorischerzweifler
 
01
22.3.2011, 17:23

aus sicht der polizei politisch in die falsche richtung gegangen.

Peter Hammer 06
12
19.3.2011, 17:25
Liebe Redaktion.....

...bitte einen Platz für die Stellungnahme des in solchen Dingen "bewährten" Forumteilnehmers namens "deadsoil" freihalten. Er hat mir diese Möglichkeit an anderer Stelle angekündigt.
Gschamster Diener.;-))

Polit-Dicker
01
19.3.2011, 15:27
Paragraph 53 Abs 1 Z 10 StVO

Par. 53 StVO: Hinweiszeichen
(1) Die Hinweiszeichen weisen auf verkehrswichtige Umstände hin. Hinweiszeichen sind die folgenden Zeichen:
(Anm.: Auflistung 1a .. 25 folgt)
10. "EINBAHNSTRASSE"
(Anm.: Zeichen nicht darstellbar)
Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße an und weist in die zulässige Fahrtrichtung.
--
Dieser Text ist wörtlich zitiert aus der Strafverfügung!
Sind die Polizisten, Polizeijuristen, etc. wirklich des Lesens nicht mehr mächtig? Oder verstehe da was nicht mehr?

Also, meiner Meinung nach auf jeden Fall Einspruch erheben!

Pierre d´Aubusson
11
19.3.2011, 17:31
Bei einem Schriftstück

sollte man schon oben zu lesen beginnen:
"...Sie haben am 28.1.2011 um 20:15 in Wien 7., Westbahnstraße60 - Urban Loritz-Platz an einem geschlossenen Zug von Fußgängern teilgenommen..."

Und ab da gilt die Einbahnregelung.

Polit-Dicker
01
19.3.2011, 19:34
Die FUSSGÄNGER hatten die falsche FAHRTRICHTUNG?

Darf ich nochmal hervorheben?

StVO: Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße an und weist in die zulässige FAHRTRICHTUNG.

Starfverfügung: ... an einem geschlossenen Zug von FUSSGÄNGERN teilgenommen ...

Da könnte man täglich die gesamte MaHü abstrafen :-))))
Na, hoffentlich habe ich jetzt niemanden auf ein gute Idee gebracht.

Weiters:
§ 77 StVO Geschlossene Züge von Fußgängern - find ich nix von "Einbahnen".
§ 7 StVO Allgemeine Fahrordnung - find ich nix von Fußgehern (heiß ja auch FAHRordnung)
§ 81. SPG Störung der öffentlichen Ordnung - dagegen steht z.B. Versammlungsfreiheit und vieles, vieles mehr.

Pierre d´Aubusson
11
19.3.2011, 22:04

Sie zitieren die entsprechenden Gesetzesstellen und vergessen schon bei der zweiten Stelle, daß sie bei der ersten Stelle gelesen haben, daß die Bestimmungen des Abschnitts 2 sinngemäß gelten. Und das sind eben die Fahrregeln. Also: rechts gehen und im Winter ab Dämmerung/Sonnenuntergang ordentlich beleuchtet nach §77 (2) (hat man ja nichteinmal vorgehalten - nochmals 50€!) Und bitte die 0,5%o-Grenze beachten!

Peter Hammer 06
01
19.3.2011, 18:45
Die Westbahnstrasse ....

..ist im gesamten Verlauf KEINE Einbahn!

Pierre d´Aubusson
10
19.3.2011, 22:08

Na dann: viel Glück beim Einspruch!

Peter Hammer 06
12
20.3.2011, 22:04
Sie,die Westbahnstrasse.....

...ist trotzdem keine Einbahn!
Übrigens, stundenlanges polizeiliches Einkesseln ist sicher verkehrsbehindernder als ein Demo.

max grünzweig
12
19.3.2011, 07:16
Reine Polizeiwillkür.

Also mich wundert in diesem Staat nichts mehr. Korrupte Politiker und Nazis werden beschützt, aber harmlose Bürger werden mit Anzeigen eingedeckt die einem nur mehr den Kopf schütteln lassen. Kein Wunder, dass der Zorn auf diese Handlanger der Innenministerin und des Strache immer mehr zunimmt.

Lili Bleich
02
18.3.2011, 23:16
Strafverfügung online veröffentlicht

Die Anzeige kann man auf nowkr11.wordpress.com herunterladen. Echt arg, was sich die Polizei da erlaubt... Die denken sich, sie erfinden Strafen um 100 Euro, das sind mehr als die 70 €, die sie bei aufgelösten Demos bekommen....

aVoX
00
25.3.2011, 19:35

Außerdem ist die Anzeige nicht mal ÖNORM-gerecht. Ja, ok, ÖNORM ist für'n Arsch und Friedrich, aber eine Bundespolizei sollte sich schon an Regeln halten, wenn sie andere anzeigen, die sich nicht an andere Regln halten.
Zum Inhalt: Selten so gelacht!

Reinhard Kober
01
18.3.2011, 21:00
so ein bescheid ...

... täte mich wirklich interessieren.

falls ein betroffener dieses posting liest und mir einen scan des bescheides zukommen lässt, bedanke ich mich mit einer guten flasche wein dafür.

meine mailadresse ist abrufbar.

oder es gelingt dem standard, zu so einem bescheid zu kommen und ihn abzudrucken.

Beekman Arms
03
22.3.2011, 16:45
Die Anzeige

liest sich von Anfang bis Ende wie ein schlechter, esoterisch angehauchter Roman! :o(

Manuel Bichler
00
18.3.2011, 22:15
freue mich auf den Wein ;)

Rot/Grün Farbsehschwächling
02
18.3.2011, 16:31
hahaha, wie bitte kann man gegen die Einbahn falsch gehen, bestraft werden? Das ist doch nicht deren ernst, oder?

schiff ahoi
01
18.3.2011, 14:26

welcome to the real world! seit jahren ist diese vorgehensweise seitens der polizei bekannt. ein gutteil der anzeigen bei fußballspielen fällt in diese kategorie. wenns dir nichts nachweisen können, kriegst a anzeige für ein verkehrsdelikt oder die erregung öffentlichen ärgernisses.

nur bei den fußballfans hats nie jemanden interessiert, weil das ja eh "alles verbrecher" sind. bin froh, dass es jetzt mal einen demonstranten erwischte, denn so interessiert sich endlich mal eine zeitung dafür

BatoutofHell
02
18.3.2011, 11:59
18,400 € abzocken wollen?

ah, die polizei-ballsaison hat begonnen.

andreas_kreuz
02
18.3.2011, 10:21

das schreit nach einem 'Ministry Of Silly Walks' ;D

Raphae1
13
18.3.2011, 09:55

100 € * 184 Demonstranten = 18,400 €
Damit soll wohl der Polizeieinsatz bezahlt werden.

SchlussBasta
91
18.3.2011, 11:56
Polizeieinsatz und deren Kosten

Lieber Raphae1! Du kannst mir glauben, dass der Polizeieinsatz mindestens 10 mal mehr gekostet hat.Leider war es wieder nötig, aus dem öffentlichen Steuertopf Geld in die Sicherheit der AnrainerInnen zu investieren. Vllt. bleiben irgendwann die Demos aus, dann wären keine Anzeigen nötig und Geld gespart hätten wir auch!

Raphae1
02
18.3.2011, 19:35

Hab' ich dich richtig verstanden? Du willst das Demonstrationsrecht abschaffen um Geld zu sparen? Aber sonst geht's dir gut? Warum wanderst du nicht in ein Land aus, in dem ein Diktator jede Demonstration verbietet? Das müsste dir doch gefallen?

igotproducedin1989
05
18.3.2011, 14:09
Re: Polizeieinsatz und deren Kosten

Lieber SchlussBasta! Jedem ist klar, dass Polizeieinsätze einen Haufen Geld kosten. Aber deswegen auf Demos zu verzichten um somit Steuergelder zu sparen, ist eine ziemliche besch***ene Idee. Demonstrationen sind ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie. Wenn Sie einmal daran denken wo noch viel mehr Steuergelder für Polizeieinsätze verbraucht werden, als bei (vielleicht vierteljährlich stattfindenden) Demonstrationen in Wien --> Stichwort: Fußball. Wissen Sie wieviel allein die Polizeieinsätze rein für Spiele der österreichischen Bundesliga kosten? Das übersteigt jenen Betrag, der für Demonstrationen gebraucht wird, um ein vielfaches.

karnickel
01
18.3.2011, 17:00

abgesehen davon ist "schutz der anrainer" eine ausrede. keiner wollte irgendwelchen anrainern was tun.
eher sind sogar die anrainer leidtragende (wie 2009, wo harmlose hausbewohner eingekesselt wurden bzw. nicht heimgehen durften).

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