Das Erkenntnis sieht sehr wohl nach einer Bevorzugung des katholischen Glaubens gegenüber anderen Religionen aus
Kein Wunder, dass der Kardinal jubelt. Die Kreuze, Symbole christlichen Glaubens, dürfen in Klassenzimmern und Kindergärten hängen bleiben, sie sind kein Verstoß gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Ein Vater aus Niederösterreich ist mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gescheitert.
Die Argumentation der Höchstrichter ist eigenwillig: Einerseits betonieren sie das niederösterreichische Kindergartengesetz ein, das die Kreuz-Aufhängung mit dem „Beitrag zur religiösen und ethischen Bildung" begründet, die Kindergärten in Erwin-Pröll-Land zu leisten hätten. Andererseits beteuert der VfGH, dass der Staat damit keine Präferenz für eine bestimmte Religionsgemeinschaft zeige. Das kann man so sehen. Muss man aber nicht.
Das Erkenntnis sieht sehr wohl nach einer Bevorzugung des katholischen Glaubens gegenüber anderen Religionen aus. Wenn die Mehrheit in einer Klasse zumindest dem Taufschein nach katholisch ist, wird auch allen anderen das Kreuz vor die Nase gehängt - ob sie (oder ihre Eltern) nun Muslime, Buddhisten oder Atheisten sind.
Die Frage, ob manche Eltern nicht übertrieben auf ein kleines Kreuz im großen Klassenzimmer reagieren, beantwortete übrigens der Generalvikar der Erzdiözese Wien bei der Vorstellung des „Religionspädagogischen Bildungsrahmenplans": Für die religiöse Entwicklung, sagte er, seien „die ersten Jahre eines Menschen entscheidend". So ist es. (Petra Stuiber, DER STANDARD; Printausgabe, 17.3.2011)