Probezeit

Kündigung rückdatiert: 4.000 Euro für Arbeiter

16. März 2011, 15:48

Installateur bekam in Oberösterreich Geld zugesprochen, weil er erst nach der Probezeit gekündigt wurde

Linz - Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für einen Installateur 4.000 Euro erkämpft, dessen Kündigung von seiner Firma rückdatiert worden war, damit sie noch in die Probezeit fiel. Das berichtete die Interessenvertretung in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Der Installateur erkrankte am letzten Tag seiner Probezeit. Zwei Tage nach dem Ende der Probezeit erhielt er ein Schreiben seines Arbeitgebers mit der Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Linzer Firma hatte die Kündigung zurückdatiert, damit sie noch in die Probezeit fiel, während der eine fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses möglich ist.

Die Arbeiterkammer argumentierte, dies sei eindeutig eine "normale" Kündigung gewesen, bei der eine Frist einzuhalten gewesen wäre. Das sei auch der Firma offensichtlich bewusst gewesen, da sie das Ende des Arbeitsverhältnisses kurzerhand um eine Woche zurückdatiert hatte. Die AK wies das Unternehmen darauf hin, dass diese Vorgehensweise unzulässig sei und forderte eine Kündigungsentschädigung für den Installateur. Er bekam fast 4.000 Euro nachbezahlt.

Der genaue Fall laut AK

Der Arbeitnehmer war ab 28. Juni 2010 bei einer Linzer Installationsfirma als Facharbeiter beschäftigt. In der Zeit von 26. Juli bis 1. August 2010 war er krank. Am 29. Juli wurde ihm schriftlich ein Schreiben seines Arbeitgebers mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zugestellt.

Laut anzuwendendem Kollektivvertrag beträgt die Dauer der Probezeit ein Monat und hat daher im konkreten Fall am 27. Juli 2010 geendet. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zwei Tage später, also nach Ende der Probezeit, und war daher eindeutig eine "normale" Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre, schildert die AK in einer Aussendung. (APA/red)

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24 Postings
Mousthapha Kant
00
17.3.2011, 12:06
Bravo AK, recht muss durchgesetzt werden!

Abgesehen von der juristischen Spitzfindigkeit, ergibt sich aber schon eine seltsame Situation. Die Firma weiß nach einem Monat, dass sie den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen will und muss dafür 4.000 Euro draufzahlen. Einfach so. Ohne Gegenleistung.
Das Gesetz das zu so einem Ergebnis führt ist schlecht und muss geändert werden.

Michael B
01
17.3.2011, 12:23
Was in diesem Artikel NICHT drinsteht:

Der Arbeitsvertrag des Installateurs sah MIT SICHERHEIT so aus, (wie es heutzutage fast überall üblich ist), daß nach Ablauf der PROBEZEIT (die gesetzlich auf ein Monat beschränkt ist) das Dienstverhältnis in ein AUF DREI MONATE Befristetes übergeht. Und erst DANACH in ein unbefristetes.
Und somit hat er eben das Gehalt für die weiteren ZWEI Monate seines befristeten Dienstverhältnisses zugesprochen bekommen.
Das ist VÖLLIG NORMAL und es muß KEIN GESETZ GEÄNDERT werden.
Vielleicht sollten sich eher die Firmen darauf beschränken, die gesetzliche Probezeit einzuhalten und NICHT mit dieser Vertragskonstruktion künstlich zu verlängern.

myschkin
00
20.3.2011, 09:51

Was im Artikel irritiert, da ist von einer Kündigung die Rede, wo gar keine nötig ist, da ist von einer Kündigungsentschädigung die Rede, die wieder nichts mit einer Kündigung zu tun hat, und was nicht drin steht, hat der Installateuer wenigstens in der Kündigungsfrist gearbeitet, so die Arbeiterkammer es so gesehen hat?
Allerdings gebe ich der AK Recht, Dummheit gehört bestraft. Allerdings vermisse ich diese Haltung wenn es gegen größere Unternehmen geht. Da sitzen schon zuständige Personen dort wo man nicht mehr weiß, ob die eine Prämie kassieren, von dieser Firma, wenn sie etwas erfolgreich abfedern.
Habe auch von einer Geschichte gehört, Klage gegen eine Kündigung, Unterstützung AK, am Ende hat der Mann Haus verloren, Prozeß auch.

0815_4711
 
02
18.3.2011, 13:32
wer (Dienstgeber) sowas

in den Dienstvertrag schreibt ist sowieso ein Depp. Wozu sollte ich eine 3monatige Befristung machen, wenn ich zum 15 und Monatsletzten mit einem Monat Frist kündigen kann. Die Befristung bringt gar nix für den Dienstgeber, im Gegenteil, man bindet sich 3 Monate ohne Grund, für den Dienstnehmer bleibt nur ein kleines Gefühl der Unsicherheit.

Challange122
00
20.3.2011, 14:02

bin auch der Meinung. Wenn ich einen befristeten DV habe, fange ich ja parallel schon wieder an eine neue Position zu suchen. Macht also wenig Sinn, da ich ja in den ersten 6 Monaten sowieso vereinfacht kündigen kann, da eine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit nicht möglich ist.

Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
00
17.3.2011, 11:12
Rückdatiert

Ein Vierer für ein Monat ist aber nicht schlecht für einen Installateur, selbst mit anteiligem 13., 14.!

Dass sie dem so viel zahlen, und ihn dann gleich abmelden, wenn er kurz krank ist, und die Mauschelei mit dem Datum - irgendwie stimmt da was nicht...

mbli
00
17.3.2011, 10:56
also, falls das wirklich probezeit war, müsste man sie nicht ausdrücklich kündigen, sondern das dienstverhältnis explizit als verlängert erklären, oder?

Michael B
00
17.3.2011, 12:23
Nein.

zkk
 
11
17.3.2011, 10:12
die kündigung wird doch hoffentlich per einschreiben am letzten tag der probezeit erfolgt sein, oder?

wenn nicht, dann ist das ein ziemlich dummer fehler gewesen, ein rückdatieren ist da peinlich.

fristen sind einzuhalten, manchmal muss man halt als arbeitgeber in den sauren apfel beissen und noch ein paar wochen/monate für einen arbeitnehmer zahlen, der schon längst kein thema mehr im betrieb ist.

es ist aber kein wunder, dass die leiharbeitsfirmen so boomen ...

myschkin
00
19.3.2011, 21:37

In der Probezeit kündigen?
Wenn dann wäre die Zustellung entscheidend gewesen, also mit EMS garantiert in 24 Stunden.
Anruf so er abhebt hätte wohl genügt, vor Zeugen. Oder Botendienst, ausrichten lassen. Der ihn kündigen wollte hätte ihn ja besuchen können den Kranken mit Blumen und Mon Cheri.

tsts
01
16.3.2011, 19:35
könnte man auch anders sehen

mir kommt komisch vor, dass der arbeitnehmer genau am letzten tag seiner probezeit krank wurde. vielleicht ahnte er, dass das arbeitsverhältnis nicht weitergeht? wäre es zulässig gewesen, wenn der dienstgeber ihn am letzten tag zu hause angerufen hätte und ihm fernmündlich das ende mitgeteilt hätte?

Gerhard1967
10
17.3.2011, 08:44
Sie tun mir leid ...

... Ihre Denkweise spiegelt viele Kränkungen/Enttäuschungen, die Sie erleiden mussten, wider.

Liebe Grüße

PeanutbutterWolf
00
17.3.2011, 12:36

Wie kommen Sie zu dieser blitzgescheiten Analyse?

Karl Bergerle
11
16.3.2011, 16:49
warum darf man

einen Arbeitnehmer kündigen, eine Ehe einseitig auflösen aber einen Mieter nicht kündigen? wo bleibt die Gleichberechtigung?

Katze Konstantine
00
17.3.2011, 12:47
Man kann

eine Ehe nicht einseitig auflösen, das gibts nur in der Sharia. Bei uns kann man, wenn der andere nicht will und keinen Scheidungsgrundgesetz hat, frühestens drei Jahre nach der Trennung eine Klage wegen Zerrüttung einbringen. Wenn Sie den anderen einfach so verlassen haben, kriegen Sie dann auch noch ein Alleinverschulden umgehängt, mit allen finanziellen Konsequenzen. Bei Härtefällen sind es sogar 6 Jahre.

typograph
10
17.3.2011, 17:06
"Man kann eine Ehe nicht einseitig auflösen ..."

Wie heißen die Pillen, die sie nehmen?

Katze Konstantine
00
18.3.2011, 09:57
Guckst Du

§§ 49-55a Ehegesetz. Eine Ehe kann nur das Gericht auflösen, wenn entweder Einvernehmen (=zweiseitig) besteht, oder eben Gründe wie Verschulden oder Zerrüttung vorliegen. Da brauch ich keine Pillen, sondern muss nur lesen können.

Biha
10
16.3.2011, 20:16

das ist wegen den birnen und äpfeln so... und weils mit der leibeigenschaft auch vorbei ist...

vermietest halt nix, dann kannst ständig drüber verfügen... vermietest du es gibt es nunmal vorschriften zum schutz des mieters (eh viel zuwenige), damit der hausherr nicht machen kann was er will...

im prinzip ist es nur ein vertrag einhalten, wenn man 3 jahre vermietet hat, hat man im normfall 3 jahre vermietet, auch wenn es dem vermieter plötzlich nimmer passt...

Karl Bergerle
00
17.3.2011, 11:31
nun bei einem DN

kann ich nach 3 Monaten kündigen, aber bei unbefristeten MV ist das unmöglich.
Wenn zB ein Tischler einen Kalkulationsfehler macht, dann hat er bei einem Wandverbau, Küche, oder sonst einem Auftrag einen Verlust oder nur einen geringen Gewinn. Bei den dzt. Kat- u/o Richtwertmieten bleibt der Verlust bis der Mieter die Wohnung verläßt.

Michael B
10
17.3.2011, 12:25
Sie könne jedes unbefristete Mietverhältnis kündigen.

Unter Einhaltung der Vorschriften des MRG oder des ABGB oder der anderen geltenden Rechtsvorschriften.

Karl Bergerle
00
17.3.2011, 13:01
danke für die ejzes

die 3 Vorschläge sind mir völlig NEU

Michael B
10
17.3.2011, 16:47
Gerne.

Man tut manches, um althergebrachte Vorurteile zu bekämpfen...

sainty1
01
16.3.2011, 16:14
gut gemacht!

myschkin
01
16.3.2011, 20:37

kleine Firmen - kleine Erfolge.
große Firmen - ?
Konzerne - da schauen wir gar nicht hin, da wollen wir gar nichts wissen.

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