Installateur bekam in Oberösterreich Geld zugesprochen, weil er erst nach der Probezeit gekündigt wurde
Linz - Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für einen Installateur 4.000 Euro erkämpft, dessen Kündigung von seiner Firma rückdatiert worden war, damit sie noch in die Probezeit fiel. Das berichtete die Interessenvertretung in einer Presseaussendung am Mittwoch.
Der Installateur erkrankte am letzten Tag seiner Probezeit. Zwei Tage nach dem Ende der Probezeit erhielt er ein Schreiben seines Arbeitgebers mit der Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Linzer Firma hatte die Kündigung zurückdatiert, damit sie noch in die Probezeit fiel, während der eine fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses möglich ist.
Die Arbeiterkammer argumentierte, dies sei eindeutig eine "normale" Kündigung gewesen, bei der eine Frist einzuhalten gewesen wäre. Das sei auch der Firma offensichtlich bewusst gewesen, da sie das Ende des Arbeitsverhältnisses kurzerhand um eine Woche zurückdatiert hatte. Die AK wies das Unternehmen darauf hin, dass diese Vorgehensweise unzulässig sei und forderte eine Kündigungsentschädigung für den Installateur. Er bekam fast 4.000 Euro nachbezahlt.
Der genaue Fall laut AK
Der Arbeitnehmer war ab 28. Juni 2010 bei einer Linzer Installationsfirma als Facharbeiter beschäftigt. In der Zeit von 26. Juli bis 1. August 2010 war er krank. Am 29. Juli wurde ihm schriftlich ein Schreiben seines Arbeitgebers mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zugestellt.
Laut anzuwendendem Kollektivvertrag beträgt die Dauer der Probezeit ein Monat und hat daher im konkreten Fall am 27. Juli 2010 geendet. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zwei Tage später, also nach Ende der Probezeit, und war daher eindeutig eine "normale" Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre, schildert die AK in einer Aussendung. (APA/red)